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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.

Bandlll. Spez. Theil.

I

des Darmbeins ein: es bildete sich Eiter unter der Schuss-narbe und rauher Knochen wurde" gefühlt; das früher gut-genährte Bein war abgemagert, Fortbewegung nur mühsammit Hilfe zweier Stöcke möglich. B. wurde wieder alsverstümmelt sowie fremder Pflege und Wartung bedürftigerachtet. Nachdem darauf 4 Jahre verflossen, war dasGehen mit einem Stocke möglich, so dass im Jahre 1887Verstümmelung" im Sinne des Gesetzes nicht mehr vorlag.

Bei Behandlung des verwundeten Hüftgelenks machtsich vor Allem die Schwierigkeit einer sicheren, jedeBewegung hindernden Feststellung desselben geltend. Beiden Gelenkverletzungen der oberen Gliedmaassen bietetder Brustkorb selbst dem Arm eine sichere Unterlage, so-wohl während der Ueberführung, als auch im Lazarethe;die anderen Gelenke der unteren Glieder sind ebenfallsleichter in ruhiger Lage zu erhalten, weil sie durch Be-wegungen des Verwundeten im Bette weniger in Anspruchgenommen werden. Zur Erreichung der Ruhe im Hüft-gelenk wurden alle bekannten Hilfsvorrichtungen heran-gezogen. Mit gebeugtem Oberschenkel fand die Lagerungmehrfach in Pott'scher Seitenlage und auf der doppelt-geneigten schiefen Ebene statt (No. 17, 53, 55, 64, 69,114), mit Streckung des Beines in Bonnet'scher Draht-hose (No. 29, 30, 41, 52, 64, 89), im Gypsverband(No. 41, 46, 50, 51), endlich in dauernder Gewichts-streckung nach v. Volkmann (No. 1, 26, 43, 46, 55,56, 77, 106). Die Drahthose wurde von H. (No. 52)nicht vertragen, so dass man genöthigt war, eine be-quemere Lagerung mit Kissen vorzunehmen, ebenso konnteR. (No. 64) wedei*die Streckung in der Drahthose, noch dieBeugung auf der schiefen Ebene aushalten, so dass diePott'sehe Seitenlage in Anwendung gezogen werden musste.Der Verwundete H. (No. 41) dagegen lag 10 Wochen inder Drahthose, dann 17 Wochen im Gypsverband, unterwelchem die Heilung erfolgte.

Als die zweckmässigste Art der Behandlung hat sich diedauernde Gewichtsstreckung (vergl.v.Langenbeck, S. 42ff.)ergeben, weil sie erstens den Druck innerhalb des Gelenks,welcher durch den Erguss, die einseitige Stellung des Gelenk-kopfes und durch die Muskelspannung bedingt ist, beseitigt,zweitens das Reiben der Bruchstücke aneinander durchMuskelzug unmöglich macht, drittens das Zustandekommender Gelenksteifheit bei günstiger (gerader) Stellung desBeines sichert, endlich die Verkürzung möglichst be-schränkt. Von den in solcher Weise Behandelten behieltM. (No. 1), der allerdings keinen Knochenbruch erlitten,keine Verkürzung, R. (No. 46), dessen Rollhügel nachBruch des Schenkelhalses um 6 cm in die Höhe gewichenwar, nur 2 cm Verkürzung zurück, während bei v. R.(No. 43). bei welchem diese Behandlungsart erst nach4 Monaten zur Anwendung kam, der Schenkel um 4 cm ver-kürzt blieb. Diesen verhältnissmässig geringen Verkür-zungen steht eine Einbusse von 6*/2 cm des leidendenBeines bei dem Verwundeten H. (No. 41) gegenüber, dessen

allerdings sehr langwierige Heilung unter Drahthose undGypsverband zu Stande gekommen war. v. Langenbeckbezeichnet die Zugstreckung als eine wahre Panacee für denKrieg, weil sie mit den einfachsten Mitteln überall und ohneZeitverlust leicht hergestellt werden und dem Verwundetenniemals dauernden Nachtheil zufügen kann. Eine Heft-pflasterschlinge, deren Enden an der Aussen- und Innen-seite des Unterschenkels durch Bindengänge befestigtwerden, nimmt die Schnur auf, an welcher der Brotbeutelmit Steinen im Gewicht von 3 bis 5 kg angehängt wird.Bei fehlender Bettstelle wird ein Holzstück in den Bodengeschlagen, welches durch ein Loch die Schnur durch-laufen lässt.

Besondere Schwierigkeit bietet die sichere Feststellungdes verletzten Hüftgelenks dann, wenn unabänderlicheKriegsverhältnisse die an sich gewiss nicht zu billigendeUeberführung solcher Verwundeter in andere Lazarethenothwendig machen. Wie gefährlich eine solche Ueber-führung, zumal ohne festen Verband, werden kann, zeigennachstehende Vorkommnisse.

Nach einem Berichte von H. Schwartz traten beieinem Jäger, der durch einen Schuss ins Hüftgelenk an-scheinend einen Bruch des Schenkelhalses erlitten hatte,plötzlich, während er von einem Lazareth in das anderegebracht wurde, alle Zeichen dieses Bruches ein. Bei derSektion des bald darauf verstorbenen Mannes liess sicherkennen, dass die gezackten Bruchstücke anfangs jedeVerschiebung verhütet hatten.

Bei B. (No. 19) fand die Gelenköffnung durch Ver-schiebung eines Bruchstückes statt (siehe auch unter Artender Verwundung, S. 734); ein Eiterherd, der sich um die jBruchenden des Schenkelhalses gebildet hatte, vergrössertesich bei R. (No. 55) nach der Verlegung in ein anderesLazareth mit grosser Schnelligkeit und führte den Todherbei.

Durch die oft bestehende Unmöglichkeit, gleich in derersten Zeit die Gelenkverletzung zu erkennen, werden Miss-griffe in der Auswahl der zur Rückbeförderung bestimmtenVerwundeten und in der Art des Transportes begünstigt. |Nur auf diese Weise und unter Berücksichtigung des grossenAndranges der Hilfsbedürftigen nach den Schlachten bei Metzund Spicheren wird es erklärlich, dass B. (No. 42), L. (93)!und Bl. (83) ohne Verband im Reservelazareth ankamen.Schon am 5. Tage nach der Verwundung wurden H. (No. 11)und K. (29), am 6. B. (42), am 8. G. (14) und ein Un-genannter (23), am 9. L. (80) in Lazarethe des Inlandesaufgenommen. Sämmtliche vorstehend aufgeführten Ver-wundeten gingen zu Grunde. Ferner starb W. (No. 105)am 7. Tage und L. (34) am 14. Tage nach der Ver-wundung im Reservelazareth. Von den später Geheiltenwar Bl. (No. 83) durch die Ueberführung in hohem Gradegeschädigt worden, dagegen scheinen M. (No. 1) und S.(39), welcher am 7. Tage in Ems eintraf, keinen besonderenNachtheil erlitten zu haben.