Band III. Spez. Theil.
V. Abschnitt: Verletzungen des Hüftgelenks.
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Bruch unter dein kleinen Rollhügel (No. 18) scheint die5 Monate nach der Verwundung eingetretene Vereiterungdes Gelenks durch jauchige Phlegmone veranlasst zu sein.Als besonderes Verhalten der Bruchenden ist eine Ein-keilung derselben ineinander, die erst in der Chloroform-betäubung aufgefunden wurde, hervorzuheben (No. 20);eine nachweisbare Verkürzung war nicht entstanden.
Der Schaft geht nach dem Gelenk zu in die Rollhügelüber, von denen der grössere, als ein mehr selbstständiges,hervorstehendes Gebilde besondere Beachtung wegen seinesVerhaltens bei Schussverletzungen erfordert. Dieselbenziehen sehr häufig das Gelenk in Mitleidenschaft, so dassv. Langenbeck (a. a. 0., S. 6), hauptsächlich gestützt aufBeobachtungen, die auch in der nachstehenden Kasuistikangeführt sind, selbst ganz oberflächliche Streifungen des-selben wie Gelenkschüsse behandelt wissen will. Dagegenist H. Fischer (a. a. 0., S. 156) der Ansicht, dass dasGelenk nur äusserst selten durch Rollhügelschüsse be-schädigt wird, weil der räumliche Abstand und die winkligeStellung die Splitterung bis ins Gelenk erschweren. Erberichtet (a. a. 0., S. 171, No. 244) über einen Franzosen,der durch Schuss eine tiefe Rinne im grossen Rollhügel er-halten hatte und nach Abstossung mehrerer Knochenstück-chen geheilt wurde, desgleichen über den Hauptmann v. L.(a. a. 0., S. 171, No. 245), bei welchem durch eine Kugel,die vorn dicht über den grossen Rollhügel ein- und aufder Hinterbacke wieder austrat, eine tiefe Rinne amgrossen Rollhügel entstand, um welche sich nach 7 Monatengrosse Kallusberge gebildet hatten; 1 Jahr 2 Monate nachder Verwundung wurden trotz vorangegangener Badekur inTeplitz noch fortwährend kleine Knochensplitter ausge-stossen. Den beiden Beobachtungen von H. Fischerschliesst sich die nachstehende Krankengeschichte an, durchwelche die Möglichkeit eines ausgedehnten Rollhügelbruchesohne Gelenkbetheiligung noch sicherer nachgewiesen wird,da der Zustand des Gelenks nicht nur unmittelbar nachder Verletzung, sondern auch nach Verlauf von 4 1 /s Jahrangegeben ist.
Major v. L., verwundet am 16. August 1870 bei Marsla Tour: Gewehrschuss. Der Eingang der Kugel befandsich vorn rechts im oberen Drittel des Oberschenkels,der Ausgang auf der Hinterbacke. Ausgedehnte Zer-splitterung des rechten grossen Kollhügels bis zumHals ohne Betheiligung des Hüftgelenks. Nach21 Monaten bestand eine Fistelöffnung an Stelle des Einschusses,der Ausschuss war vernarbt, v. L. trat wieder in den Dienstein. Von Zeit zu Zeit erfolgte Ausstossung einzelner Knochen-stücke. Der Gebrauch der Bäder von Teplitz, Aachen undKreuznach brachte die Fistel nicht zur Verheilung.
27. Januar 1875: Mit der Sonde gelangt man auf rauhenKnochen. Der Umfang des Rollhügels ist bedeutender als derdes linken. Der Oberschenkelknochen ist mehr gebogen alsder linke, ferner kann das rechte Kniegelenk wegen Verwachsungvon Muskeln und Bändern nur in halbe Beugung gebrachtwerden. Die Beweglichkeit des Schenkelkopfes in derPfanne ist nicht behindert. Die Muskeln des leidendenBeines fühlen sich weicher an als die des gesunden. Beim Gehen
tritt schnell Ermüdung ein, jede stärkere Anstrengung hatSchmerzen in der Hüfte und vermehrte Eiterung zur Folge, dieSteifheit des Knies macht das Treppensteigen beschwerlich.Der Ernährungszustand des Kranken ist gut. Er klagt übernervöse Aufregung, die sich zeitweise durch Gesichtsschmerzund unregelmässigen, aussetzenden Herzschlag äussert. Dauerndganzinvalide.
Auch nachstehende Beobachtung, die v. Langenbeckebenfalls nicht unter die Gelenkschüsse aufgenommen hat,ist hier anzuschliessen, da nur grosse Beschränkung derBeweglichkeit, nicht völlige Steifheit des Gelenks zu-rückblieb.
J. A., Grenadier vom 1. Garde-Regiment z. F., verwundetam 18. August 1870 bei Gravelotte: Gewehrschuss. Die Ein-schussöffnung lag dicht unter und neben der Schamfuge. DieKugel wurde mit vielen Knochensplittern oberhalb desgrossen Rollhügels am 11. September herausgeschnitten.Dauernde Zugstreckung am 2. November mit Gypsverbandvertauscht.
1872: Bei der Aufnahme in die Wilhelms-Heilanstalt inWiesbaden war der Oberschenkel um 10 cm verkürzt, in derGegend des grossen Rollhügels stark nach aussen ge-bogen. Bewegungsfähigkeit im Hüftgelenk sehr beschränkt;nach 37 Bädern hatte die Gebrauchsfähigkeit des Beines zu-genommen. (Vergl. Mittheilungen von Neubauer, v. Langen-beck a. a. 0., S. 20, No. 1.)
Bei Einwärtsdrehung des Schenkels kann die an derSchamfuge eingetretene Kugel sehr gut den grossen Roll-hügel brechen, ohne vorher die Kapsel zu streifen.
11 Rollhügelbrüche mit Betheiligung des Ge-lenks (einschliessl. der Franzosen und Ungenannten) lindensich in nachstehender Kasuistik, darunter 8 durch Gewehr-geschosse, 1 (No. 30) durch Granate veranlasst; bei denVerwundeten No. 24 und 26 ist die Art des Geschossesnicht zu erkennen.') In der Richtung von vorn nach hintentraf die Kugel 4 mal (No. 25, 27, 32, 33), von der Seite2 mal (No. 28, 34). Als Bruch ist auch eine als „Streif-schuss" bezeichnete Verletzung des Ungenannten (No. 26)aufgefasst, da sowohl die Schenkelstellung, als auch die nachder Heilung der Wunde noch im 5. Monate bestehendeUnfähigkeit des Verwundeten, sich auf das Bein zu stützen,auf Sprungbildung bis ins Gelenk schliessen lässt. Ob dieVerwundung des D. (No. 25), in dessen Rollhügel währenddes Krankenlagers ein Loch gefühlt wurde, in einfacherkanalförmiger Durchbohrung bestand, bleibt zweifelhaft.No. 28 ist als Gelenkschuss anzusehen, da die Kugel durchden Rollhügel in den Damm gegangen ist.
Sofortige üeffnung des Gelenks fand 6 mal sicher statt(No. 27, 30 bis 34), und war 2 mal wahrscheinlich (No. 28und 29).
Auf ein besonderes Verhalten der Bruchstücke desRollhügels macht Klebs bei der Verwundung des L.
*) Siehe ferner einen zuwartend behandelten Rollhügelbruch mitGelenkbetheiligung unter No. XIII auf S. 586 dieses Bandes und den-selben im IV. Bande dieses Berichtes, S. 91. No. VIII A. 14; desgl.2 derartig Verwundete, welche nach vorgenommener Resektion starben,im V. Bande dieses Berichtes, S. 515, No. 24 und S. 516, No. 11.