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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
BandHI. Spez.Theil.
S. (No. 3) Schwellung des Gelenks während des Kranken-lagers vorhanden. Der Verwundete No. 5 behielt dau-ernde Gelenkentzündung, anscheinend in Folge von Quet-schung zurück. Von den Gestorbenen hatte P. (No. 6)eine sichere Quetschung der hinteren Seite der Kapselerlitten. Man fand bei der Sektion, 3 Monate nachder Verwundung, die mit Eiter gefüllte Kapsel voll-ständig un er öffnet. Für die Annahme einer Quet-schung entschied sich ferner Gähde unter Zustimmungv. Langenbeck's in der militärärztlichen Gesellschaftin Orleans bei B. (No. 9), weil derselbe noch einigeTage umhergehen und den Schenkel noch längere Zeitwillkürlich bewegen konnte. Ferner scheint ein Ge-schoss, welches plattgeschlagen die innere Fläche desSchenkelhalses oberhalb des kleinen Bollhügels umfasste,die Kapsel nicht sofort beim Eindringen geöffnet zu haben,da erst 4 Wochen nach der Verwundung ausgeprägteZeichen der Gelenkeiterung eintraten (No. 10).') AlsQuetschung wurde endlich von Becher die VerwundungNo. 12 angesprochen, welche einen ganz aussergewöhn-lichen Sektionsbefund bot, dessen Zustandekommen auchv. Langenbeck (a. a. 0., S. 12) als räthselhaft be-zeichnet: es fand sich nämlich die plattgedrückte Kugelzwischen Kopf und Pfanne, ohne dass die Gelenkflächenbeschädigt waren; nur am Schenkelhals verlief eineSchussrinne. Das Geschoss, welches sich an Hals, Kopfoder Pfanne breitgedrückt hatte, musste also später indie von jauchigem Eiter erweiterte Gelenkhöhlehineingefallen sein. Ob sofortige oder spätere Oeff-nung vorlag, ist bei dem Besezirten W. 2 ) nicht zu erkennen.Die Kugel wurde dicht oberhalb des Hüftgelenks heraus-gezogen, und die später wegen Pyämie ausgeführte Besek-tion zeigte, dass die Knochen des vereiterten Gelenksvollkommen unversehrt waren. Streifung der Hinterseiteder Kapsel durch eine vorbeilaufende Kugel erlitt derVerwundete G. 3 ) (No. 7). Bei 5 Geheilten war nur 1 mal(No. 2) die Kugel stecken geblieben, bei 7 Gestorbenendagegen 6 mal; bei G. (No. 7) allein fand Austritt der-selben statt.
Eine besondere Art der Kapselöffnung ist einige Malebei Knochenbrüchen ausserhalb des Gelenks durch Ein-spiessen spitzer Knochensplitter zu Stande gekommen.Durch Schaftbruch (No. 19) war einmal ein 4 cm langesKnochenstück der Innenseite mit dem kleinen Bollhügelgelöst und hatte durch Verschiebung nach oben die Bein-haut des Halses und den hinteren Umfang der Kapsel
!) Eine ähnliche Umfassung des Schenkelhalses durch eine Kugel,welche von hinten eingetreten war, mit Gelenkentzündung siehe beidem Verwundeten B. auf S. 572 dieses Bandes, No. XI.
2 ) Siehe im V. Bande dieses Berichtes S. 515, No. 25, desgleichenbei H. Fischer, a. a. 0., S. 200, No. 326.
3 ) G. (No. 7) gehört nur insofern hierher, als keiner der dasHüftgelenk bildenden Knochen erheblich an der Verletzung be-theiligt war.
bis zum Knorpelrande zerrissen, und zwar anscheinenderst während der Ueberführung ins Beservelazareth.In einem zweiten Falle (No. 22) war der Kapselriss durchein 12 cm langes Knochenstück, welches bis zur Knorpel-grenze reichte, entstanden. Die Heilung hatte guten Fort-gang genommen, denn man fand, nachdem der Tod inder 5. Woche durch Lungenembolie eingetreten war, denSplitter durch derbe Bandmassen an der Umschlagstelleder Kapsel festgehalten. Auch bei M. (No. 85) war dieKapsel durch einen Splitter durchstossen, doch hatte dieseOeffnung nicht gleiche Bedeutung wie bei den Vorerwähnten,da die Kugel selbst schon bis ins Gelenk eingedrungen war.
Schon auf S. 660 ist darauf aufmerksam gemacht, dassan die Möglichkeit einer derartigen Verletzung gedachtwerden muss, wenn Verwundete in die Heimath übergeführtwerden sollen.
Die Schussrichtung, in welcher die Kapsel ohnegleichzeitige Knochenverletzung getroffen wird, ist, soweit man das Schicksal des Gelenks selbst ins Auge fasst,ohne Belang, dagegen ist dieselbe bei den Knochen-verletzungen sowohl für das Erkennen der Gelenk-beschädigung und zur Erklärung der Geschosswirkung, alsauch für den weiteren Verlauf von grösster Wichtigkeit.
Weil die vordere, sowie die hintere Fläche des oberstenEndes des Schenkelknochens an Ausdehnung die seitlicheetwa um das Doppelte übertrifft, sind die meisten Ver-letzungen mit Gelenkbetheiligung mehr in der Kichtungvon vorn nach hinten erfolgt.
Auch der runde Schaft ist 3 mal (No. 15, 18, 20) indieser Bichtung, 2 mal (No. 17 und 19) mehr von derSeite getroffen worden.
Von den 11 nachstehend angeführten Brüchen desSchenkelschaftes (7 bei Deutschen, 4 bei ungenanntenoder Französischen Verwundeten"), von denen Splitterung bisins Gelenk ging, sind 8 durch Gewehrkugeln (No. 13 bis 15,17 bis 20, 22) hervorgerufen; bei M. (No. 16), G. (No. 21) unddem Ungenannten (No. 23) ist die Art des Geschosses nichtersichtlich. 1 ) Die grosse lebendige Kraft der Kugel ergiebt sichbei B. (No. 13) aus der Durchbohrung beider Oberschenkel,und bei K. (No. 15) aus der Zerstörung, welche von der ge-troffenen, 1 cm unterhalb des grossen Bollhügels gelegenenStelle, noch 7 '/a cm nach abwärts reichte. Ueberall istwohl der hydraulische Druck als Ursache der Zertrümmerunganzusehen. Dem Verwundeten B. (No. 17) hat die Kugelselbst erst in ihrem weiteren Verlaufe nach Zerschmetterungdes Schaftes die Kapsel an der vorderen unteren Seitegeöffnet. Bei den Schaftbrüchen No. 20 und 23 bleibt esdahingestellt, ob das Gelenk sofort verletzt, oder erstspäter in Mitleidenschaft gezogen wurde. Nach einem
] ) Siehe ferner 11 Schaftbrüche mit Gelenkbetheiligung (7 beiDeutschen, 4 bei Französischen Verwundeten), die nach Exartikulationoder Besektion sämmtlich den Tod herbeiführten, im V. Bande diesesBerichtes S. 149, No. 2; S. 150, No. 5, 6, 11; S. 151, No. 14, 15, 3;S. 152, No. 9; S. 513, No 7; S. 516, No. 7, 10.
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