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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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Bandlll. Spez. Theil.

IV. Abschnitt: Verletzungen des Handgelenks.

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23. Januar: Fieber und L y m p h g e s s e n t z ü n d u n g, Dauerbad;26. Januar: sehr starke Schwellung des Armes, Benommenheit;Blutegel; die Wunde ist schlaff. Am 31. Januar beginnt dieBesserung, und von jetzt an erfolgt bei Anwendung einesSchienenverbandes allmälig bis zum 16. März 1871 die Heilung.Das Gelenk ist steif, auch die Finger nur wenig beweglich;es besteht noch Schwellung der Hand und Gefühlsstörungen.

86. H, Musketier vom 3. Westfälischen Infanterie-Regi-ment No. 16, verwundet am 16. August 1870 bei Mars la Tour:Gewehrschuss durch das rechte Handgelenk von der Ellen-zur Speichenseite. Geheilt. Hand in gestreckter Stellung steif,Finger können nicht bis zum rechten Winkel gebeugt werden.Verstümmelt. (Vergl. Berthold, S. 518, No. 5.)

87. W., vom 6. Badischen Infanterie-Regiment No. 114,verwundet am 15. Januar 1871: Gewehrschuss. Kugel trat ander Ellenseite ein, verletzte einige Handwurzelknochen unddas rechte Handgelenk, und trat an der Speichenseite aus.Nach Abstossung vieler Knochenstücke Heilung mit bedeutenderSteifheit des Gelenks. Finger wegen starker Auftreibung derHandwurzelknochen und tief eingezogener Narben nur wenigbeweglich. (Vergl. v. Beck, S. 593, No. 5.)

88. K., Füsilier vom 3. Hannoverschen Infanterie-RegimentNo. 79, verwundet am 16. August 1870 bei Mars la Tour: Ge-wehrschuss durch das linke Handgelenk von der Ellen- zurSpeichenseite mit Zerschmetterung des Gelenks. Heilung.Das Handgelenk unförmlich aufgetrieben, steif, an beiden Seitenund an der Beugefläche drei tief eingezogene, mit den Knochenverwachsene Narben; sämmtliche Finger sind unbeweglich.Verstümmelt. (Vergl. Berthold, S. 517, No. 1.)

89. J. L., Grenadier vom 3. Ostpreussischen Grenadier-Regiment No. 4, verwundet am 27. November 1870 bei Amiens:Gewehrschuss in das rechte Handgelenk. Am 15. April 1871mit Steifheit des Gelenks geheilt.

90. J. P., Grenadier vom 1. Westpreussischen Grenadier-Regiment No. 6, verwundet am 6. August 1870 bei Worth:Gewehrschuss durch das linke Handgelenk, Knochen-splitterung gering. Im Reservelazareth Benrath Anwendungvon Eis und Kali hypermanganicum; es entstand Schwellungund Eiterherde. Ende Oktober waren die Wunden geheilt; dasGelenk steif.

91. F. Seh., Grenadier vom 2. Ostpreussischen Grenadier-Regiment No. 3: Gewehrschuss wunden des rechten Mittelfingersund der linken Handwurzel. Im Reservelazareth Königs-berg Entfernung von Knochensplittern und Bildung von Eiter-herden; Handbäder. Am 27. Oktober 1870 Heilung mit Steif-heit des Gelenks.

92. W. Seh., Füsilier vom Westfälischen Füsilier-RegimentNo. 37, verwundet am 6. August 1870 beiWörth: Gewehrschussdurch das rechte Handgelenk. Wurde erst am 24. August1871 geheilt aus dem Reservelazareth Havelberg entlassen mitSteifheit des Gelenks.

93. H. M., P^üsilier vom 3. Brandenburgischen Infanterie-Regiment No. 20: Gewehrschuss durch das rechte Hand-gelenk. Die Wunden sind schon am 15. September 1870 ver-heilt; Steifheit des Gelenks blieb zurück, die sich aber durchBäder und passive Bewegungen etwas besserte, so dass einigeBeweglichkeit sich einstellte.

94. H. H, Musketier vom Holsteinschen Infanterie-Regi-ment No. 85, verwundet am 1. September 1870 bei Noisseville:Gewehrschussbruch des linken Handgelenks. Heilte ohne

Zwischenfall; am 18. Januar 1871 entlassen. Das Gelenk istaufgetrieben und unbeweglich, auch die Drehung sehr behindert.

95. H. Seh., Wehrmann vom 8. Ostpreussischen Landwehr-Regiment No. 45, verwundet am 15. Januar 1871 bei Mont-beliard: Gewehrschuss in das rechte Handgelenk. Dievollständige Vernarbung war am 26. März 1871 im Garnison-lazareth Graudenz mit Steifheit der Hand erfolgt.

9(5. E. H, Gefreiter vom 4. Garde - Regiment zu Fuss,verwundet am 18. August 1870 bei St. Privat: Zerschmette-rung des rechten Handgelenks durch Gewehrschuss. Heilung.Durch vollständige Steifheit der Hand- und sämmtlicher Finger-gelenke ist die Hand so unbrauchbar, dass die Störung demVerluste der Hand gleichgestellt werden kann.

97. A. Seh., Musketier vom 1. Magdeburgischen Infanterie-Regiment No. 26, verwundet am 30. August 1870: Gewehrschussdurch das rechte Handgelenk und Streifschuss am rechtenEllenbogen. Am 28. September im Reservelazareth Bernburg.Anfangs heftige Anschwellung, doch war schon am 15. Oktober1870 die Heilung erfolgt. Das Gelenk war steif.

98. G. Seh., Grenadier vom 4. Garde-Regiment zu Fuss,verwundet am 18. August 1870: Gewehrschuss durch das linkeHandgelenk. Am 25. August im Reservelazareth Bonn starkeAnschwellung und Eiterung, aus der Handwurzel wurdenKnochensplitter herausgezogen. 2. September: Schüttelfrost;durch Einschnitt wird viel Eiter entleert. Von jetzt ab allmäligeHeilung bis 6. Dezember 1870. Trotz Anwendung von Elek-trizität blieb das Handgelenk steif und auch die Beweglichkeitder Finger äusserst gering.

99. C. Seh., Gefreiter vom 2. Ostpreussischen Grenadier-Regiment No. 3, verwundet am 14. August 1870: Gewehrschussdurch das rechte Handgelenk. Von Anfang November imReservelazareth Paderborn; starke Eiterung, Bildung von Eiter-herden auf dem Handrücken, Entfernung von Knochensplittern.Die Heilung schritt nur langsam vor und war Anfang April 1871vollendet; Hand und Finger unbeweglich, Gefühlsstörungen.

100. G. N, Soldat vom Bayerischen 15. Infanterie-Regi-ment (König Johann von Sachsen), verwundet am 1. September1870 bei Sedan: Gewehrschuss durch das rechte Hand-gelenk. Im Reservelazareth Nürnberg im Oktober reichlicheEiterung, Abgang von Knochenstückchen; Verband mit Karbol-wasser, Drahtschiene. Im Januar 1871 Rose. Am 14. MärzWunden geheilt; Handwurzelknochen fest verwachsen, voll-kommene Bewegungsunfähigkeit des Gelenks. (Vergl. Aerztl.Intelligenzblatt, S. 265.)

101. H. P., Musketier vom 8. Brandenburgischen Infan-terie-Regiment No. 64 (Prinz Friedrich Karl von Preussen), auf-genommen am 7. September 1870: Zerschmetterung derlinken Handwurzel durch einen Granatschuss. Als die Wundeschon gute Granulationen zeigte und der Schmerz nur geringwar, trat unter Verschlimmerung des Allgemeinbefindens beistetig ansteigender Temperatur am 14. September ein schlechter,festklebender, dicker, grauer Belag der Wunde auf. Erst unterBädern mit Kai. hyperm. besserte sich das Aussehen der Wundewieder; vom 25. September an machte die Heilung neue Fort-schritte. Am 5. Oktober Eröffnung von Eiterherden an derEllen- und Speichenseite des Vorderarmes; Heilung unter Besse-rung des Allgemeinbefindens fortschreitend; am 18. Oktober gehtP. ins Freie und kann am 31. November geheilt, aber mitaufgehobener Beweglichkeit des Handgelenkes ent-lassen werden. (Vergl. Mayer, Zeitschrift für Chir. III. Bd.,S. 67, No. 17.)

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