730
VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
Band III. Spez. Tlieil.
71. N. S., Füsilier vom Westfälischen Füsilier-RegimentNo. 37, verwundet am 6. August 1870 bei Wörth: Gewehr-schuss am linken Unterarm. Das Geschoss drang an der Rücken-seite des Handgelenks zwischen den Griffelfortsätzen der Elleund der Speiche ein und an der Beugeseite in der Mitte desVorderarms aus; die Verletzung nahm im Lazareth Wilhelms-bad unter Anwendung eines Gypsverbandes günstigen Verlauf.War am 16. Oktober 1870 geheilt. Das Handgelenk war fastganz steif.
72. W. H, Füsilier vom Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment No. 1, verwundet am 18. August 1870: Ein Gewehr-schuss traf die linke Hand während des Anschlags. Eintritt desGeschosses in der Mitte des Handrückens. Austritt an der Aussen-seite oberhalb des Handgelenks. Im Verlauf der Behandlungsehr heftige Gelenkentzündung, Karbolsäureverband; im Oktoberbildeten sich unter hohem Fieber mit Frösten mehrere Eiterherde,welche Einschnitte nöthig machten; am 30. November 1870:Gypsverband. Am 31. Dezember 1870 Heilung mit Steifheitdes Gelenks.
715. L. P., Füsilier vom Ostpreussischen Füsilier-RegimentNo. 33, verwundet am 3. Januar 1871 bei Bapaume: Gewehr-schuss durch das linke Handgelenk. Das Geschoss trat an derRückenseite etwas oberhalb des Gelenks ein und in der Mitteder Hohlhand aus. Der Heilungsverlauf war sehr langsam.Am 10. Juni 1871: Im Reservelazareth Bonn bestanden nochFisteln, aus welchen sich von Zeit zu Zeit kleine Knochen-splitter entleerten; die Hand war geschwollen, das Gelenk un-beweglich; Karbolsäureverband und Handbäder mit Potasche.
Erst am 31. Mai 1872 waren die Fisteln geschlossen; dasHandgelenk blieb steif.
74. P. T., Grenadier vom Grenadier - Regiment Prinz Carlvon Preussen (2. Brandenburgisches) No. 12, verwundet am6. August 1870 bei Spicheren: Gewehrschuss durch das rechteHandgelenk von vorn nach hinten. Die Wunde heilte auffallendlangsam.
Am 20. September 1871 noch massige Eiterung.Erst am 4. April 1872 war die Heilung mit Steifheit desGelenks vollendet.
75. F. K., Musketier vom 1. Westfälischen Infanterie-Regiment No. 13, verwundet am 25. Januar 1871: Gewehrschussdurch die linke Handwurzel von der Beuge-zur Rücken-seite, starke Blutung. Im Feldlazareth zu Dole starke An-schwellung; Lagerung auf Handbrett und Anwendung von Eis;mehrmals Bildung von Eiterherden. Am 18. März 1871 geheiltmit starker, die Bewegung in hohem Grade beeinträchtigenderKallusbildung.
76. J. V., Musketier vom 2, Hessischen Infanterie-RegimentNo. 82, verwundet am 6. August 1870 bei Wörth: Gewehrschussdurch das linke Handgelenk am Griffelfortsatz der Ellevon vorn nach hinten. Am 8. August 1870 im LazarethWilhelmsbad starke Anschwellung; am 17. August 1870 Gyps-verband; der Verlauf war sehr günstig; am 30. September 1870neuer Gypsverband. V. wurde geheilt.
77. L. H, Füsilier vom Ostpreussischen Füsilier-RegimentNo. 33, verwundet am 23. Dezember bei Amiens: Gewehr-schüsse durch den rechten Zeigefinger und das linkeHandgelenk; letzterer vom Handrücken schräg durch dieHandwurzelknochen zum unteren Ende der Speiche verlaufend.
Am 8. Januar 1871 im Reservelazareth Potsdam reichlicheEiterung und Ausstossung von Knochensplittern, Karbolsäure-verband; am 17. Januar 1871 nach Eröffnung von Eiterherdendauerndes Wasserbad; am 15.März 1871 starke Schwellung,
Eiterung und Jauchung; am 23. März 1871 Rose. Unterweiterer Anwendung von Bädern erfolgte die Heilung.
78. F. Z., Musketier vom 6. Pommerschen Infanterie-Regiment No. 49, verwundet am 18. August 1870 vor Metz:Gewehrschuss durch das linke Handgelenk. Eintrittsöffnungan der Beugeseite des Gelenks. Austrittsöffnung an der Rücken-seite dicht oberhalb des Gelenks. Knochensplitter wurden durchEinschnitt entfernt. Am 31. August 1870 Rose; im Oktoberwiederholt Eiterherdbildung. Am 28. Dezember Heilung mitsteifem Handgelenk, die Finger in leichter Beugung fastunbeweglich, nur die Bewegungen des Daumes sind frei;es bestehen Gefühlsstörungen im Bereiche des Median- undEllennerven.
79. R., Füsilier vom 3. Hannoverschen Infanterie-RegimentNo. 79, verwundet bei Mezieres: Gewehrschuss mit Eintritt aufder Beugeseite des Ellenköpfchens, welches zerschmettert ist.Austritt auf dem Handrücken. Heilung mit steifem Gelenk;die 4 letzten Finger eng aneinander gedrängt, vollständigsteif, Muskeln der Hohlhand abgemagert, Daumen nur wenigbeweglich. Verstümmelt. (Vergl. Berthold, S. 517.)
80. W. M., Grenadier vom 4. Garde-Regiment zu Fuss,verwundet am 18. August 1870: Granatschusswunde ander Rückenseite des linken Handgelenks. Behandlung in Gyps-und Schienenverbänden. Am 27. November 1870 mit Steifheitdes Gelenks geheilt.
81. J. P., Füsilier vom Ostpreussischen Füsilier-RegimentNo. 33, verwundet am 18. August 1870 vor Metz: Gewehrschussquer durch das linke Handgelenk. Die Kugel trat amGriffelfortsatz der Speiche ein, und an der entsprechenden Stelleder Elle aus. Die Heilung war am 9. November 1870 beendet.Es bestand Gefühllosigkeit auf der Rücken- und Beugeflächeder Hand, das Handgelenk und der 2. bis 4. Finger waren steif,nur der Daumen und 5. Finger beweglich.
82. F. G., Grenadier vom 2. Schlesischen Grenadier-Regiment No. 11, verwundet am 16. August 1870 bei Mars laTour: Gewehrschuss in das rechte Handgelenk, an der Ellen sei teeindringend und nach Verletzung der Handwurzelknochenam Daumenballen endigend. Am 3. September 1870 zurück-befördert. Die Heilung erfolgte ohne besondere Zwischenfälle.
83. N., Musketier vom 3. Westfälischen Infanterie-Regi-ment No. 16, verwundet am 16. August 1870 bei Mars la Tour:Gewehrschuss von der Ellenseite in das linke Handgelenk,Zerschmetterung desselben, Austritt der Kugel an der Beuge-seite in der Gegend des Griffelfortsatzes der Speiche. Geheilt.Vollständige Steifheit des Gelenks, Bewegungs- und Gefühls-lähmung aller 5 Finger. Verstümmelt. (Vergl. Berthold,S. 518, No. 7.)
84. L. Seh., Hauptmann, verwundet am 6. August 1870bei Spicheren: Gewehrschuss quer durch das rechte Hand-gelenk. Die Kugel war an der Ellenseite ein- und, nachdemsie die Handwurzelknochen durchbohrt, an der Speichenseitewieder ausgetreten.
Am 31. März 1871: Vollständige Steifheit des rechtenHandgelenks mit geringer Auftreibung einiger Handwurzel-knochen, während die Beweglichkeit der Finger in sehr ge-ringem Maasse gelitten hat, so dass die Brauchbarkeit der Handnicht aufgehoben ist.
85. G. Seh., Füsilier vom 6. Ostpreussischen Infanterie-Regiment No. 43, verwundet am 4. Januar 1871 bei Rouen:Gewehrschuss quer durch das rechte Handgelenk. Am20. Januar im Reservelazareth Harburg Karbolsäureverband;