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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
BandHI. Spez.Theil.
46. F. II. vom 3. Niedersehlesischen Infanterie-RegimentNo. 50, verwundet am 6. August 1870: Gewehrschuss vomKöpfchen des 3. Mittelhandknochens bis oberhalb desHandgelenks an der Ellenseite. Am 8. August 1870 imReservelazareth Mannheim: Behandlung mit Dauerbad; Ein-schnitte am Handgelenk und Vorderarm, Herausnahme kleinerSplitter vom 3. Mittelhandknochen. Heilung unter langdauernderEiterung und vielfachen Eitersenkuugen. Am 7. Dezember 1870:Handgelenk steif. (Vergl. Lossen, II. 1873, S. 62, No. 1.)
47. N. B., Füsilier vom 1. Garde - Regiment zu Fuss,verwundet am 18. August 1870 bei St. Privat: Gewehrschuss,von der Mitte des 4. Mittelhandknochens durch dasHakenbein verlaufend und zwischen dem Köpfchen derKlle und der Handwurzel austretend. Zuerst Behandlungmit Eis und Karbolsäureverband; im Laufe der Heilung wurdenzu wiederholten Malen zahlreiche kleine Knochensplitter entfernt.
Im Januar 1871 Heilung mit geringer Bewegungs-hemmung im Handgelenk, Steifheit des 3. bis 5. Fingers.
48. E. W., Sekondlieutenant, verwundet am 2. Dezember1870: Gewehrschuss durch das Gelenk zwischen den Mittel-handknochen undder unterstenReihe der Handwurzel-knochen; das Geschoss theilte sich und machte 2 Ausgangs-öffnungen, lin Reservelazareth Ems starke Anschwellung undBildung von Eiterherden.
Am 6. März 1871 geheilt; es blieb Steifheit des Hand-gelenks und Spannung der Sehnen zurück.
49. S., Sergeant vom 4. Westfälischen Infanterie-RegimentNo. 17: Gewehrschuss in die rechte Hand. Das Geschoss tratauf der Rückseite ein, zertrümmerte den 2. und 3. Mittel-handknochen sowie mehrere Handwurzelknochen undnahm nach Verletzung der Beugesehnen den Ausgang in derHohlhand. Geheilt; sämmtliche Finger sind in die Hohlhandhinein gebeugt, unbeweglich. Verstümmelt. (Vergl. Bert hold,S. 519 unter Handwurzel.)
50. A. A., Füsilier vom Westfälischen Füsilier-RegimentNo. 37, verwundet am 6. August 1870 bei Wörth: Gewehrschussdurch das linke Handgelenk. Eintrittsöffnung am Grundedes 5. Mittelhandknochens und am Hakenbein. ImReservelazareth Bunzlau am 3. September 1870 erhebliche An-schwellung, Handbäder. Am 5. Oktober 1870 geheilt; noch wardie Gelenkgegend ziemlich stark geschwollen, das Gelenk steif.
51. M. D., Vizefeldwebel vom 8. Brandenburgischen In-fanterie-Regiment No. 64 (Prinz Friedrich Karl von Preussen),verwundet am 16. August 1870 bei Vionville: Gewehrschuss.Eintritt mitten in die Hand wurzelknochen. Austrittam Mittelhandknochen des Daumens. Am 31. August 1870im Reservelazareth Greifswald: massiges Fieber und Eiterung,Anlegung eines Gypsverbandes. Ende Oktober geheilt; die Fingersind unbeweglich, im Handgelenk Bewegungen nur in sehr ge-ringem Grade ausführbar.
52. A. A., Musketier vom 3. Pommerschen Infanterie-Regiment No. 14, verwundet am 2. Dezember 1870 beiVilliers: Gewehrschuss durch die Handwurzelknochenund den 4. Mittelhandknochen. Im Reservelazareth Bonnbestand starke Schwellung der Weichtheile; mehrmals wurde dieEröffnung von Eiterherden nöthig.
Heilung am 27.Februar 1871 mit Steifheit des Gelenksund 4. Fingers.
53. A. G., Grenadier vom 2. Schlesisehen Grenadier-Regiment No. 11, verwundet am 3. Dezember 1870 bei Artenay:Gewehrschuss. Die Kugel trat zwischen Daumen und Zeige-finger ein und nach Verletzung der Handwurzelknochen an
der Elle aus. Nachdem mehrfach Eitersenkungen stattgefunden,wurde G. aus dem Reservelazareth Wiesbaden Ende März 1871
geheilt entlassen.
54. II. v. K., Sekondlieutenant, verwundet am 6. August1870: Gewehrschuss. Die Kugel trat an der Speichenseite desHandgelenks ein und am Handrücken zwischen den Köpfchendes 2. und 3. Mittelhandknochens aus; Zerschmetterungder genannten Mittelhand- und der Handwurzelknochen.Im Reservelazareth Potsdam trat unter fortwährender starkerEiterung allmälig Lösung von Knochenstücken ein, von deneneinzelne noch bis zum 1. November 1870 herausgezogen wurden.
Im Januar 1871 waren die Wunden geheilt; es bestandstarke Kallusbildung, das Handgelenk war unbeweglich, dieFinger konnten nur massig bewegt werden.
5o. N., Kanonier vom Niedersohlesischen Festungs-Artillerie-Regiment No. 5: Granatsplitter-Schusswunden des 4. und 5. rechtenFingers der rechten Hand, welche auf dem Verbandplatze ex-artikulirt wurden, und am 4. und 5. Mittelhandknochenmit gleichzeitiger Eröffnung des rechten Handgelenks. ImFeldlazareth ging die Heilung gut von statten; die anfangsin Aussicht genommene Exartikulation im Handgelenk wurdeumgangen.
5tt. F. G., Grenadier vom 1. Westpreussischeu Grenadier-Regiment No. 6, verwundet am 1. September 1870 bei Sedan:Gewehrschuss. Die Kugel trat am 2. Mittelhandknochenein und am Gelenk zwischen Daumen und dem grossenvielwinkligen Bein aus. Im Reservelazareth Halberstadtwar die Eiterung so reichlich, dass die Amputation nöthigerschien; doch machte man am 15. Oktober einen Versuchmit dauerndem Watteverband, in welchen Kohlepulver ein-gestreut und welcher beim Durchdringen des Eiters immer vonNeuem umwickelt wurde; dabei trat Besserung und bis zum7. Februar 1871 Heilung ein.
57. A. F., Musketier vom 5. Brandenburgischen Infanterie-Regiment No. 48, verwundet am 16. August 1870 bei Vionville:Gewehrschuss durch die linke Hand, eingedrungen zwischenden Köpfchen des 3. und 4. Mittelhandknochens, aus-getreten an der Speichenseite, etwa 10 cm oberhalb des Hand-gelenks. Im Reservelazareth Potsdam sehr starke Eiteransamm-lungen an der Hand und am Handgelenk. Am 7. September1870: starke Blutaderentzündung und Thrombose derArmblutadern; Herausnahme einer beträchtlichen Zahl vonKnochensplittern.
Nach längerer Behandlung erfolgte die Heilung am21. Januar 1871 mit vollständiger Steifheit des Gelenks undLähmung der ganzen linken Hand.
Am 27. Juni 1874: Völlige Steifheit des linken Hand-gelenkes. Unfähigkeit, die Finger der linken Hand aktiv zubewegen.
Am 21. Januar 1871: Zeitig ganzinvalide und theilweiseerwerbsunfähig.
Am 17. Juli 1874: Dauernd ganzinvalide, gänzlich erwerbs-unfähig, einfach verstümmelt.
58. A. S., Sergeant vom 1. Westpreussischen Grenadier-Regiment No. 6, verwundet am 6. August 1870 bei Wörth:Ein Granatsplitter drang durch das linke Handgelenk, gingzwischen Speiche und Elle durch und unter Zerschmetterungder Handwurzel- und Mittelhandknochen im Handtellerheraus. Im Reservelazareth Hanau wegen NachblutungenUnterbindung des Hohlhandbogens. Am 26. Oktober 1870geheilt; es blieben ziemlich erhebliche Bewegungs- und Gefübls-störungen der Finger zurück. (Im V. Bande dieses Berichtesnicht enthalten.)