BandHI. Spez. Theil.
IV. Abschnitt: Verletzungen des Handgelenks.
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zu Zeit nächtliche Schweissc. — Aufenthalt in Nauheim und imSeebad, wodurch der Allgemeinzustand sehr gekräftigt wurde.19. Januar 1876: Dienstunfähig.
.'14. J. EL, Jäger vom Pommerscheu Jäger-Bataillon No. 2,verwundet am 2. Dezemher 1870 bei Villiers: Fleischschussdurch den linken Oberschenkel; Gewehrschuss durch die linkeHand, welcher an der Ellenseite, den Griffelfortsatz derElle zerschmetternd, eindringt, an der Speichenseite austritt.Die Behandlung bestand in Karbolsäureverband, Handbädern,Armtragetuch; der Verlauf war ohne Störung.
12. Januar 1871: Zurückbefördert. Wurde geheilt.
35. St., Soldat vom Bayerischen 14. Infanterie-Regiment(Hartmann), verwundet am 1. September 1870 bei Sedan:Gewehrschuss vom Handrücken durch die erste Reihe derHandwurzelknochen und untern Theil der Elle. ImReservelazareth zu Nürnberg Behandlung mit Eis, Abstossungvon abgestorbenen Knochenstückchen. Syphilis, Schmierkur,Heilung. (Vergl. Aerztl. Intelligenzblatt 1871, S. 263.)
«56. F. Z., Sergeant vom Magdeburgischen Füsilier-RegimentNo. 36, verwundet am 18. August 1870 bei Mars la Tour:Zerschmetterung des linken Handgelenks durch Gewehr-schuss. Die Kugel drang auf der inneren Fläche des Vorderarmes,3 cm oberhalb des Handgelenkes ein, zerstörte dasselbe und nahmihren Ausgang auf dem Handrücken, oberhalb des 2. Mittel-handknochens dicht am Gelenk.
17. März 1871: Die Ausschussnarbe ist mit dem Knochenfest verwachsen, der linke Vorderarm bis zum Ellenbogenmit zahlreichen Schnittnarben bedeckt und unmittelbar ober-halb des Handgelenks nach der Ellenseite verkrümmt.Das Handgelenk ist vollkommen unbeweglich wegen festerVerwachsung und Knochenauftreibungen; die Finger könnenin Folge von Nervenzerreissungen weder gebeugt noch gestrecktwerden; sie stehen in halber Beugung, sind theilweise taub undfühlen sich kälter als die der rechten Hand au.
1872: Vollkommene Steifheit des linken Handgelenkes inPronationsstellung und lähmungsartige Schwäche der Finger,ferner spannende Knochennarben am Unterarm, wodurch dasaktive Schliessen der Hand und das dauernde Festhaltenschwerer Gegenstände unmöglich ist.
1873: Dauernd ganzinvalide; dauernd gänzlich erwerbs-unfähig; dauernd einfach verstümmelt.
37. 0. G., Musketier vom 5. Thüringischen Infanterie-Regiment No. 94 (Grossherzog von Sachsen), verwundet am6. August 1870 bei Wörth: Gewehrschuss durch das linkeHandgelenk. Flingang des Geschosses etwas oberhalb des Hand-gelenks an der Rückenseite. Ausgang am Erbsenbein. DasGelenkende der Elle ist zerschmettert. Am 9. Augustim Reservelazareth zu Fulda. Nach Herausziehen von Knochen-splittern rasche Heilung bis zum 13. Oktober; die erhalteneBeweglichkeit ist sehr gering.
38. S. S., Soldat vom Bayerischen 15. Infanterie-Regiment(König Johann von Sachsen), verwundet am 1. September 1870bei Sedan: Gewehrschuss durch den unteren Theil der Elleund die Handwurzel. Im Reservelazareth zu Nürnberg EndeSeptember starke Anschwellung, Eiterentleerung durch Ein-schnitt, Karholverband. Wiederholt Oeffnung von Eiterherden,Eisbehandlung im Oktober und November.
15. Februar 1871 : Geheilt mit vollkommener Bewegungs-unfähigkeit der Hand. (Vergl. Aerztl. Intelligenzblatt, S. 265.)
39. M., Musketier vom 3. Hannoverschen Infanterie-Regiment No. 79, verwundet am 16. August 1870 bei Marsla Tour: Gewehrschussbruch des unteren Endes der Elleund des Handgelenks. Geheilt. Gelenk steif, Finger steif,
Hand kühl, einer gelähmten gleich. Verstümmelt. (Vergl.Berthold, S. 518, No. 3.)
40. St., Ulan vom Sächsischen 1. Ulanen-Regiment No. 17,verwundet am 30. November 1870: Gewehrschuss. Nachdemdie Kugel die Elle gebrochen, durchsetzte sie das rechteHandgelenk, die Handwurzel und verursachte endlicheinen Bruch des 2. Mittelhandknochens. Geheilt.
Befund im Oktober 1871: Handgelenk um das Doppelte auf-getrieben und völlig unbeweglich; alle Finger, mit Ausnahmedes Daumens, steif. Dauernd ganzinvalide, erwerbsunfähig undeinfach verstümmelt. (Vergl. Evers, S. 380, No. 68.)
41. W. F., Musketier vom Sächsischen 8. Infanterie-Regiment No. 107, verwundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Gewehrschuss. Das Geschoss trat 8cm oberhalbdes Handgelenks ein, zerschmetterte in seinem Ver-lauf die Elle nebst Hand wurzelknochen und trat am5. Mittelhandknochen aus. F. wurde gleich in das Reserve-lazareth zu Köthen gebracht, wo nach starker Eiterung,Herausnahme zahlreicher Knochensplitter und wiederholtenFeinschnitten im Verlauf von 6 Monaten Heilung erfolgte. DerArm war massig abgemagert, die Narben hafteten fest an denunterliegenden Knochen, Speiche und Elle waren durch Knochen-masse fest verbunden, so dass keine Drehung der Hand stattfindenkonnte. Das Handgelenk war völlig steif, die Finger nur un-vollkommen beweglich.
42. A. B., Husar vom Brandenburgischen Husaren-Regiment(Zieten'sche Husaren) No. 3, verwundet am 16. August 1870bei Mars la Tour: Gewehrschuss in das linke Handgelenk, mitEingangsöffnung am unteren Gelenkende der Elle undAusgangsöffnung am Handrücken. Herausnahme mehrererKnochenstücke aus dem Handgelenk.
Heilung vollendet im März 1871. Durch Spannung derausgedehnten Narbe und in Folge von knöcherner Anschwellungwar die Bewegung im Handgelenk und sämmtlichen Finger-gelenken beschränkt.
43. M., Sergeant vom Sächsischen Leib-Grenadier-RegimentNo. 100, verwundet am 30. August 1870: Gewehrschuss indas rechte Handgelenk, mit Verletzung der Elle.Geheilt.
Befund August 1872: Gelenk aufgetrieben, nur sehrgeringe passive Beweglichkeit; Finger beweglich, aber kraftlos.Dauernd ganzinvalide, zeitweise grösstentheils erwerbsunfähig.(Vergl. Evers, S. 379, No. 58.)
44. B., Schütze vom Sächsischen Schützen- (Füsilier-)Regiment No. 108, verwundet am 18. August 1870: Gewehr-schussverletzung der linken Handwurzel, des Hand-gelenks und der Elle. Geheilt.
Befund Juni 1873: Vorderarm abgemagert; Bewegung imHandgelenk passiv möglich, aktiv sehr beschränkt. Dauerndganzinvalide, dauernd grösstentheils erwerbsunfähig. (Vergl.Evers, S. 381, No. 71.)
C. Brüche der Handwurzel und Mittelhand.
45. J. Sp., Füsilier vom 3. Garde-Grenadier-RegimentKönigin Elisabeth, verwundet am 18. August 1870 bei St. Privat:Gewehrschuss. Das Geschoss drang am Gelenk zwischen 3. Mittel-han dknochen und Mittelfinger der linken Hand ein, ging nachoben und durchbohrte das Handgelenk; im Verlaufe der Be-handlung mit Karbolsäureverband und dauernden Handbädernwurden wegen Bildung von Eiterherden wiederholt Einschnitteerforderlich. Bis 26. November 1870 war die Heilung erfolgt.