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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
Band III. Spez. Theil.
beweglich, auch die Finger nicht ganz frei beweglich. Dauerndganzinvalide und dauernd grösstentheils erwerbsunfähig. (Vergl.Evers, S. 380, No. 70.)
26. M., Unteroffizier vom Sächsischen 3. Infanterie-Regi-ment (Kronprinz) No. 102, verwundet am 1. September 1870:Gewehrschuss mit Verletzung der rechten Handwurzel, desHandgelenks und der Speiche. Geheilt.
Befund im Oktober 1873: Handgelenk und Finger aktivund passiv nur in sehr geringem Grade beweglich. Dauerndganzinvalide und dauernd gänzlich erwerbsunfähig. (Vergl.Evers, S. 380, No. 65.)
27. R. B., Major, verwundet am 14. August 1870 beiColombey am rechten Handgelenk. Einschuss durch das Grund-glied des 3. Fingers. Kugel an der Beugeseite des Unterarmesetwa 12 cm oberhalb des Handgelenkes ausgeschnitten.Der 3. Finger wurde auf dem Schlachtfelde im Gelenk ausgelöst.
Am 23. November 1873: Auf der Rückenfläche der Handbefinden sich drei mit den darunter liegenden Gebilden festverwachsene Schnittnarben. An der Beugeseite des Vorder-armes, ungefähr eine Hand breit über dem Handgelenk, sindzwei unmittelbar nebeneinander befindliche, tief eingezogene, festverwachsene Narben sichtbar, 2 '/* cm über diesen eine beweg-liche Narbe, in Folge Einschnittes zur Entfernung der Kugel.Am unteren Drittheil der Speiche fühlt man unebeneVertiefungen, die durch Lösung von Knochensplittern ent-standen sind. 5 cm über dem Handgelenk an der Streckseite desVorderarms besteht eine Fistel, aus der zuweilen noch Knochen-splitter abgestossen werden. Das Handgelenk ist steif, Drehungder Hand nicht ausführbar. Der 4. Mittelhandknochen istam Grunde aufgetrieben; der 4. und 5. Finger befinden sichin unbeweglicher Beugungsstellung, der Zeigefinger kann nurin äusserst geringem Grade gestreckt und gebeugt werden, nurder Daumen ist frei. Der 3. Mittelhandknochen fühltsich uneben an in Folge Verlustes von Knochengewebe.Schreiben ist möglich, jedoch nicht andauernd. Die Muskulaturdes rechten Armes ist schlaff. Dauernd ganzinvalide, einfachverstümmelt.
Am 8. Februar 1876: Zustand unverändert.
3. Elle.
28. K., Musketier vom 3. Hannoverschen Infanterie-Regiment No. 79, verwundet bei Lorcy: Gewehrschuss durchdas linke Handgelenk von der Rück- zur Beugeseite, Zer-trümmerung der Elle; die Kugel trat 3cm oberhalb desGelenks aus. Heilung. Das Handgelenk war steif, die Hand-muskeln abgemagert, sämmtliche Finger ebenfalls steif. Ver-stümmelt. (Vergl. Berthold, S. 518, No. 4.)
29. H. L., Füsilier vom Garde-Füsilier-Regiment, ver-wundet am 1. September 1870 bei Sedan: Gewehrschuss durchden unteren Theil des Armes, mit Splitterung desGelenkendes der Elle. Im Reservelazareth zu Wolfeu-büttel starke Schwellung und Eiterung, sowie Ausstossung vonvielen Knochensplittern. Die Heilung trat mit unvollkommenerSteifheit des Gelenks und behinderter Drehung ein.
ISO. F. R., Gefreiter vom 2. Thüringischen Infanterie-Regiment No. 32: Gewehrschuss durch den linken Vorder-arm, unmittelbar oberhalb des Handgelenks, mit Zerschmet-terung des Gelenkendes der Elle. Am 17. Dezember wardie Heilung bis auf einen Fistelgang vollendet, welcher sicherst Ende Januar 1871 schloss; das Handgelenk blieb steif.
31. O. B., Hauptmann, verwundet am 19. Januar 1871 in derSchlacht am Mont Valerien: Gewehrschuss durch den linken
Vorderarm mit Knochensplitterung. Eingang T /> cmüber dem linken Handgelenk, auf der Kante der Elle. Vom20. Januar bis 16. Februar befand sich B. im Lazareth zuVersailles, wo er Rose überstand. Durch Sanitätszug Ueber-führung nach Bremen. Daselbst wurde die Eiterung sehr stark,auch fand mehrfach Ausstossung von Knochensplittern statt.Nach Heilung der Wunden war der Gebrauch der Hand undder Finger, sowie die Bewegung im Unterarm selbst fast voll-ständig aufgehoben. Eine 3 monatliche Kur in Wiesbaden mitelektrischer Behandlung und eine ebenso lange Behandlung ineinem orthopädischen Institute zu Berlin hatten nur massigeBesserung zur Folge.
Im Januar 1872 trat B. wieder in den Frontdienst, ohnejedoch die Hand gebrauchen zu können. Bei Witterungs-wechsel traten reissende Schmerzen im ganzen Arm auf, dieSchlaflosigkeit herbeiführten.
Badekuren (1872 bis 1875 alljährlich) in Teplitz undWarmbrunn hatten nur vorübergehenden Erfolg.
6. Februar 1876: Schnittnarben um den Einschuss reichenbis an das Handgelenk und an der Rückseite bis über dieSpeiche. Die Unterarmknochen sind zu einer festen, etwasunebenen Masse verwachsen, so dass die Drehung aufgehobenist. Das verletzte linke Handgelenk ist 1 '/j cm dicker als dasrechte und vollkommen steif; es fehlt jede aktive und passiveBeweglichkeit. Die Hand steht mit dem Daumen nach oben, dieFinger sind gestreckt und können nur langsam und zusammenbis 90° gebeugt werden. Die Beugefähigkeit in den ein-zelnen Fingergeleuken ist noch beschränkter; nur der Daumenist etwas beweglich, kann gedreht und herangezogen, abernicht in die Hohlhand eingeschlagen werden. Die Fingerhaben mangelhaftes Hautgefühl und können nur grössereGegenstände mit ganz geringer Kraft fassen; der Umfang inder Mitte des rechten Oberarms beträgt 27 cm, des linken23 cm, oben am Unterarm rechts 26 cm, links 23cm, in derMitte rechts 17cm, links 16cm. Durch elektrische Reizefindet eine massige Erregung des Beugemuskels des Unterarmsstatt, doch sind die Verwachsungen der Beuge- und Streck-sehnen und Spannungen der Streckmuskeln nicht zu über-winden. Dauernd ganzinvalide, dauernd einfach verstümmelt.
32. C. K., Sekondlieutenant, verwundet am 14. August 1870bei Colombey: Gewehrschuss durch das linke Handgelenk. DieKugel ist 5 cm oberhalb des Gelenks auf der äusseren Fläche desVorderarms quer durch die Elle eingedrungen und auf derinneren Seite am Daumenhandgelenk ausgetreten. Nach8 monatlicher Eiterung und Abstossung von 23 Knochensplitternist das Handgelenk mit fester Verwachsung und mit dem Knochenverwachsenen Narben geheilt. Die Streck- und Abziehsehnedes Daumens sind zerstört. Der Daumen steht fest an denZeigefinger angezogen und kann gar nicht gebraucht werden;die 4 übrigen Finger stehen gestreckt und unbeweglich. DieVerletzung ist dem Verluste des Gliedes gleichgeachtet. Dauerndganzinvalide, dauernd verstümmelt.
33. F. Seh., Oberstlieutenant, verwundet am 6. August 1870bei Wörth: Gewehrschuss durch das rechte Handgelenk.Die Kugel zerschmetterte den Griffelfortsatz der Elleund trat in der Mitte der Rückenfläche des Handgelenks aus.S. kehrte im Oktober zum Regiment zurück.
20. Mai 1871: Trotz fortgesetzter Behandlung bestehtAnschwelhmg des letzten Mittelhandknochens, Steifheit deskleinen Fingers, Schwäche der Hand und des ganzen Vorder-armes. Badekur in Nauheim.
17. Juni 1873: Zustand der Hand hat sich etwas gebessert.Es bestehen Witterungsschmerzen, Schlaflosigkeit und von Zeit