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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
Band III. Spez. Theil.
Kasuistik.
A. Kapselverletzungen
(ohne und mit Knochenstreifung).
1. H. N., Obergelreiter vom Schleswig-Holsteinsehen Feld-Artillerie-Regiment No. 9, verwundet am 18. August 1870 vorMetz: Verletzung des rechten Handgelenks durch Granat-splitter. Die Eintrittsöffnung befand sich an der Beugeseitedes Gelenks nach aussen zu, ellenwärts davon wurde der Granat-splitter herausgeschnitten. Am 23. August im ReservelazarethBonn: Fieber und Durchfall; Karbolsäureverband, Handbäder.30. August: starke Schmerzen, sehr reichliche Eiterung. 2. Sep-tember : ein grosser Eiterherd durch Einschnitt eröffnet, Dauer-bäder. 21. September: Druckbrand am Ellenbogen. Dann all-mälige Heilung bis zum 21. November 1870. Das Gelenk warsteif, auch die Finger nur wenig beweglich.
2. A. H., Füsilier vom 3. Garde - Grenadier - RegimentKönigin Elisabeth, verwundet am 18. August 1870: Gewehr-schusswunde am linken Handgelenk. Die Kugel lief von derMitte der Rückenseite desselben um die Speiche zur Beugeseitebis 2'/2Cm oberhalb des Gelenks. Im Reservelazareth Greifs-wald unter Karbolsäureverband massige Eiterung. Am 20. No-vember 1870 Heilung mit steifem Handgelenk.
3. A. F., Füsilier vom 1. Garde-Regiment zu Fuss, ver-wundet am 18. August 1870 vor Metz: Gewehrschuss an daslinke Handgelenk, der die Kapsel streifte; Schussbruch desUnterkiefers. Am 23. November 1870 geheilt.
4. H. D., Hauptmann, verwundet am 18. August 1870bei Gravelotte: l) Schuss in die linke Backe, der Mündungs-stelle des Stenon'schen Ganges entsprechend; Ausgang 7 cm hinterdem linken Ohrläppchen. 2) Mitrailleusenkugel in die rechteHinterbacke, 8 cm rechts von der Mitte des Afters, in derRichtung von rechts oben nach links unten hinter dem Steissbeinvorbei in die tiefere Muskulatur, von wo sie später herausgezogenwurde. 3) Eine Mitrailleusenkugel lief an der linken Handvom Köpfchen der Elle den linken Handteller entlangund trat zwischen dem kleinen vieleckigen Bein unddem zweiten Mittelhandknochen aus, unter Zer-reissung aller auf dem Wege befindlichen Bänder,Sehnen, Muskeln, Weichtheile und unter Verletzungdes dreiseitigen Beines.
8. Juli 1872: Der linke Ober- und Vorderarm ist um 2bezw. 1 cm abgemagert, die Muskulatur schlaffer als rechts.Es besteht vollkommene Steifheit des linken Hand-gelenks, sowie aller übrigen Hand- und Fingergelenke mit Aus-nahme des Gelenks zwischen Wurzel- und erstem Daumenknochenund demjenigen zwischen Grund-undMittelknochendes2.Fingers,welches letztere passiv bis zum rechten Winkel gebeugt werdenkann. Von den Wurzelknochen ist das dreiseitige Bein kailösaufgetrieben; die gesammte Muskulatur, Strecker und Beuger,ist abgemagert. Die Hand kann pronirt, jedoch nur bis zurHälfte supinirt werden. Die ganze Gebrauchsfähigkeit derHand, welche taub und kalt wie ein fremder Körper am Vorder-arm hängt, beschränkt sich auf eine wenig kräftige Heran-führung des Daumens an den Zeigefinger, so dass ein kleinerGegenstand lose gehalten werden kann. Alle Behandlungsarten,auch der Gebrauch der Bäder Wiesbadens, sind ohne Erfolgangewendet worden. Nach dem Atteste ist mit der Zeit nureine Kräftigung der Muskulatur, namentlich des Daumens und
Zeigefingers zu erwarten, keineswegs aber eine Besserung derGelenksteifheit. Dauernd ganzinvalide und dauernd einfachverstümmelt.
5. C. N., Füsilier vom Brandenburgischen Füsilier-Regi-ment No. 35, verwundet am 16. August 1870 bei MarslaTour:Gewehrschuss an das linke Handgelenk. Eintritt derKugel an der Rückenfläche der Handwurzel; Austritt ellenseits.Geringe Verletzung der Knochen. Am 21. Oktober 1871 wardie Heilung erfolgt, das Gelenk in der Bewegung etwas behin-dert, doch stand mit Sicherheit durch aktive Uebung Besserungzu erwarten.
6. G. R., Grenadier vom 1. Badischen Leib - Grenadier-Regiment No. 109, verwundet am 14. Dezember 1870: Gewehr-schuss in die rechte Hand; die Kugel ging um das Hand-gelenk herum und eröffnete dasselbe. Eiteransammlung imGelenk. Nach Abstossung mehrerer kleiner Knochensplitter Hessdie Eiterung nach und das Gelenk schloss sich. Heilung mitunvollkommener Steifigkeit. (Vergl. v. Beck, S. 592, No. 1.)
7. W., Schusskanal vom linken Speichenköpfchen bis zurMitte der Handwurzel. Knochen verletzt, Gelenk eröffnet; Ab-stossung eines kleinen Knochenstückes. Nach 6 Wochen Hei-lung mit unvollständiger Steifheit. (Vergl. v. Beck, S. 594,No. 11.)
B. Verletzungen der Unterarmknochen.
1. Beide Knochen.
8. W. B., Unteroffizier vom Brandenburgischen Feld-Artillerie-Regiment No. 3 (General-Feldzeugmeister), verwundetam 3. Dezember 1870 bei Orleans: Gewehrschuss dicht überder Handwurzel durch die unteren Enden beider Vorder-armknochen. Im Feldlazareth am 31.Dezember Hautbranddurch den Druck des feststellenden Verbandes, Fieber; dauerndeHandbäder mit Zusatz von Kali hypermanganicum.
Am 15. Januar 1871 bei starker Eiterung Entfernung ab-gestorbener Sehnen- und sonstiger Gewebstheile. 31. Januar:Die Kallusbildung ist ziemlich stark. 26. Februar: Rückwärtsbefördert. Im März Schienenverband. Im April wurden dieverwachsenen Sehnen gewaltsam gedehnt, die Eiterung warnur noch gering. Am 2. Mai 1871 geheilt. Starke Auftreibungdes völlig steifen Gelenks; die Hand ist gänzlich unbrauchbar.
9. J. W., Grenadier vom Mecklenburgischen Grenadier-Regiment No. 89: Zerschmetterung der unteren Gelenk-enden der beiden Vorderarmknochen. Am 31. Dezember1870 Lungenentzündung. Die Resektion des Handgelenkswar in Aussicht genommen, doch heilte die Wunde bei Anwendungvon Schienen- und Karbolsäureverband.
10. Februar 1871: Heilung. Der zurückbleibende Kallusist sehr stark und hindert die Bewegung.
10. St. S., Füsilier vom 7. Rheinischen Infanterie-Regi-ment No. 69: Gewehrschuss durch das rechte Handgelenk mitZerschmetterung eines Theiles der Handwurzel-knochen sowie der Gelenkenden der Speiche und derElle. Am 15. Dezember 1870 Schusswunden geheilt. Es be-stehen noch mehrere Fisteln, die auf rauhe Knochentheile führen;das Handgelenk ist steif.