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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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Bandlll. Spez. Theil.

IV. Abschnitt: Verletzungen des Handgelenks.

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stränge die freie Beweglichkeit der Unterarinknochen gegeneinander gehindert zu haben; im Speichenellengelenk selbstlag die Ursache anscheinend nie, auch nicht bei dem Ver-wundeten No. 31, da die knöcherne Verwachsung derUnterarmknochen, auch abgesehen von der fast vollkom-menen Steifheit des Ellenbogengelenks, einen genügendenIlemmungsgrund abgab.

Es erübrigt noch die Störung der Fingerthätig-keit ins Auge zu fassen. Dieselbe wird zum Theil durchVerletzung der Nerven (siehe oben) veranlasst, meistaber liegt doch ein anderer Grund vor. Abgesehen vonder Steifheit, die durch lange Ruhestellung im Verbändeentsteht und durch zweckmässige Behandlung beseitigt wird,ist es wahrscheinlich (vergl. v. Langenbeck, a. a. 0., S.201),dass die Steifheit in den meisten Fällen auf Verwachsungender Sehnen mit ihren Scheiden zurückzuführen ist. ZurVermeidung dieses Uebels empfiehlt derselbe Autor (S. 202),bei jedem Verbandwechsel wiederholt passive Bewegungender Finger vorzunehmen. Zur Erreichung dieses wichtigenZieles wird man allerdings dann gelegentlich gezwungensein, von dem Vortheil eines antiseptischen DauerverbandesAbstand zu nehmen.

Die grösste Bedeutung unter den Fingern für dieGebrauchsfähigkeit der ganzen Hand hat bekanntlich derDaumen, wie schon aus seiner alten BenennungGegenhand''hervorgeht. So konnte ein Geheilter, der wegen Steifheitund theilweise aktiver Unbeweglichkeit des 2. bis 5. Fingersals verstümmelt erklärt wurde (No. 4), wenigstens durchHeranführen des Daumens einen kleinen Gegenstand losehalten. Bei 2 als verstümmelt Anerkannten (No. 40 und27) findet sich bemerkt, dass der Daumen frei war, währendbei St. (No. 39) alle, bei B. (No. 27) der 4. und 5. Fingerunbeweglich standen; der zuletzt angeführte Verwundetekonnte wenigstens kürzere Zeit schreiben; bis zum Jahre1876 war keine Veränderung eingetreten. Geringe Beweg-lichkeit behielten die Verwundeten No. 79 und 81 zurück;völlige Steifheit No. 12 und 32, bei welchem letzterenStreck- und Abziehsehne des Daumens durchschossen war,so dass derselbe sich fast an den Zeigefinger anlehnte.

Atrophische Zustände höheren oder geringerenGrades an der Muskulatur der Hand bezw. des Vorderarmsfinden in den Krankengeschichten No. 4, 12, 20, 23, 25,27, 28, 31, 33, 41, 79 und 118 Erwähnung.')

B. Tödtlicher Ausgang.

Von den 21 Deutschen Verwundeten, welche nach Schuss-verletzungen des Handgelenks unter erhaltender Behandlungerlagen, hatten 2 die zur Rettung des Lebens vorgeschlagene

') Siehe hierzu auch S. 719 (Nerven-Verletzungen).

Operation verweigert (vergl. S. 721). Der eine (No. 121),welcher wegen starker Splitterung der Handwurzel durchGewehrschuss amputirt werden sollte, ging am 10. Tagenach der Verwundung an Kiefer klemme zu Grunde;bei dem anderen (No. 122), welchem die Handwurzelzertrümmert war, bildete der Uebergang der Eiterung inJauchung die Anzeige zur Exartikulation. Es trat daraufstarke feste Schwellung der Weichtheile, Entzündung umdie Blutadern des Armes und endlich eine Nachblutungein, so dass der Tod am 27. Tage nach der Verwundungerfolgte. Wie gerechtfertigt die Absicht des chirurgischenEingriffes war, Hess die durch die Sektion noch weiterklargelegte Zerstörung der Gelenkbänder und der um-liegenden Weichtheile erkennen. Von den beiden Anderen,über welche nähere Nachrichten vorliegen, starb der Ver-wundete No. 120, der gleichzeitig noch eine andere, leichtereVerletzung (einen Gewehrschuss durch die Weichtheile desOberschenkels) erlitten hatte, am 9. Tage an Kieferklemmeund Starrkrampf, ohne dass Morphium und Chloralhydratden Ausgang aufzuhalten vermochten, und No. 123 an Er-schöpfung am 34. Tage, welche durch Pyämie und Druck-braud herbeigeführt war. Ausser in den beiden vor-erwähnten Fällen war noch 2mal Kieferklemme und Starr-krampf die Todesursache; an Pyämie gingen im Ganzen17 Mann zu Grunde. Wie die Todesfälle auf die ein-zelnen Arten der Verwundung sich vertheilen, zeigt dieTabelle III auf S. G70.

Die durchschnittliche Zeit von der Verwundung biszum Tode betrug nach den vorhandenen Vermerken dreiWochen. Im Einzelnen ist die Zeit des Todes aus nach-stehender Zusammenstellung ersichtlich.

Zeitdauer bis zum Tode.Es starben

am 1. bis 3. Tage nach der Verwundung

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in der 2. Woche9

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nach der 5. Wocheohne Zeitangabe

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Summe 21

9 Verwundete starben in den Lazarethen des Kriegs-schauplatzes, 8 im Inlande; bei 4 fehlt die Angabe des Ortes.

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