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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
Band III. Spez. Theil.
Uebersicht über das Endergebniss bei 88 unter zuwartender
Behandlung geheilten Schusswunden des Handgelenks
bei Deutschen 1870/71.')
Zustand des Gelenks:
Art der Verwundung.
steif.
unvoll-kom-mensteif.
etwassteif
Summe.
1
3
4
Kapselverletzungen.........
3
3
7
10
10
37
11
243
2
111
2
5
Verletzungen beider UnterarmknoehenVerletzungen der Speiche ........
Brüche der Handwurzel und MittelhandBrüche der Handwurzel und Schuss-wunden durch das Handgelenk ohne
4101414
41
Summe ....
70
13
5
88
Auf Hundert .
79.e
14.7
5.7
lOO.o
Die überwiegende Mehrheit der Schusswunden desHandgelenks, über deren späteren Zustand sichere An-gaben vorliegen, haben danach Steifheit zurückgelassen,und zwar 70 = 79.6 $ vollkommene, 13 = 14.7 # un-vollkommene Steifheit, während über Heilungen mit freierBeweglichkeit, wie es nach den anatomischen Verhält-nissen kaum anders erwartet werden kann, überhaupt nichtberichtet ist. Die einzelnen Arten der Verletzungen zeigenin ihren Ausgängen keine wesentliche Abweichung in derVertheilung auf die einzelnen Spalten der Uebersicht. Selbstvon 5 Kapselverletzungen ohne und mit Knochenstreifunghat die Mehrzahl völlige (No. 1, 2, 4) oder unvollkommene(No. 6) Steifheit nach sich gezogen; nur bei einem Ver-wundeten (No. 5), bei welchem die Rückseite alleingetroffen wurde, war das Gelenk nur etwas behindert undmit Sicherheit durch fortgesetzte Uebung Besserung zu er-warten. Ziemlich gute Beweglichkeit erlangte ferner einVerwundeter (No. 17) wieder, dessen Speiche ausserhalbdes Gelenks getroffen und abgesplittert war. Geringe Be-wegungshemmung blieb auch nach einem Bruch der Mittel-hand und Handwurzel zurück, welchen eine an der Ellen-seite, in der Längsrichtung des Gliedes verlaufende Kugelhervorgerufen hatte (No. 47); Knochentheile des Speichen-wurzelgelenks scheinen dabei überhaupt nicht beschädigtzu sein, und vielleicht war letzteres nicht einmal unmittelbareröffnet.
Ueber die wirkliche Brauchbarkeit der Hand, betreffsderen v. Langenbeck (a. a. 0., S. 200) meint, dass sie beider erhaltenden Behandlung fast ausnahmslos verloren gehe,
J ) Eine grössere, Franzosen und Verwundete aus früheren Kriegenmit umfassende Uebersicht dieser Art siehe bei v. Scheven (Deutschemilitärärztliche Zeitschrift, Jahrg. 1876, S. 128 und 129).
ist leider bei den vorstehend erwähnten günstigen Zuständendes Handgelenks nichts bemerkt. Doch lässt sich an-nehmen, dass der steife Zeigefinger (No. 17) und die Steif-heit des 3. bis 5. Fingers (No. 47) den Gebrauch der Handgestatten.
Während durch Steifheit des Schulter- und Ellenbogen-gelenks die Ortsbewegung der Hand beschränkt wird,wird durch Aufhebung der Beweglichkeit des Handgelenksdie eigentliche „Hantirung" geschädigt; ein Verlust, derallerdings bedeutend schwerer ins Gewicht fällt.
Was die Stellung des steifen Gelenks betrifft, so istdieselbe am zweckmässigsten, wenn die Hand gestreckt inhalber Drehung zur Heilung kommt. Dreimal ist die Steif-heit in Streckung vermerkt (No. 12, 86, 113); einmalstand der Daumen nach oben (No. 31). In seitlicher Beugungnach der Speichenseite zu stand die Verwachsung nach Zer-schmetterung des unteren Speichenendes (No. 14, 15) undnach einer Verletzung durch ein Geschoss, welches auf derBeugeseite von der Gegend des Ellenköpfchens zum oberenEnde des Mittelhandknochens des Daumens verlaufen ist,so dass hier das Herüberziehen der Hand besonders durchNarbenschrumpfung entstanden zu sein scheint (No. 66).
Als Grund der Steifheit oder als begleitende störendeVeränderungen der Gelenkgegend linden sich: starke Schwel-lung (No. 50), Spannungen der Sehnen (No. 11, 36, 48),Narbenspannung (No. 42), Narben Verwachsungen mit demKnochen (No. 32, 36, 41, 87, 88, im letzten Falle tief ein-gezogen an der Beugeseite), Auftreibung des Gelenks (No. 8,62, 88, 94), endlich starke Kallusbildung und Knochen-auftreibung (No. 9, 36, 40, 42, 54, 59, 63, 75, 84, 87).
Von den Bewegungen, die man als solche der Hand zubezeichnen pflegt, vollzieht sich die Drehung ausserhalb desHandgelenks. Dieselbe ist gleichwohl 6mal durch Hand-gelenkschüsse gestört worden. Aufhebung derselben fand ineinem Falle durch einen Gewehrschuss statt, welcher die Elle7 l /a cm oberhalb des Gelenks zerschmetterte (No. 31). An-fangs war überhaupt keine Bewegung des Unterarms möglich,erst später, nach 6 Jahren, beschränkte sich die Behinderungauf die mangelnde Drehung, da die Knochen zu einer festen,unebenen Masse verwachsen waren. Eine gleiche knöcherneVerwachsung mit denselben Folgen entstand ebenfalls durcheine Ellenzerschmetterung im Bereiche von etwa 8 cm mitgleichzeitigem Bruch der Handwurzel (No. 41). Endlichwar nach einem Speichenbruch, bei welchem die Kugel12 cm oberhalb des Gelenks ausgeschnitten wurde, dieDrehung nicht mehr ausführbar (No. 27). Sehr behindertblieb dieselbe nach einer Splitterung des Ellenendes, welcheunter starker Eiterung und Ausstossung vieler Knochen-stücke zur Heilung kam (No. 29), und nach einem Schuss-bruch des Gelenks (No. 94); nur etwas beschränkt nacheinem Gewehrschuss ins Handgelenk mit Verletzung derHandwurzel (No. 112).
Ausser den angeführten knöchernen Verwachsungen, dieauch wohl bei No. 27 vorhanden waren, scheinen Naiben-