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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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Band III. Spez. Theil.

IV. Abschnitt: Verletzungen des Handgelenks.

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Der Amputation am Oberarm ging einmal die Absetzungam Unterarm, 1 ) 3mal die Resektion des Handgelenks'-')voraus. Der am Oberarm amputirte L. 3 ) erlag nicht denFolgen der Operation, sondern einer Lungenentzündung,die durch eiuen durchdringenden Brustschuss veranlasst war.

2 mal folgte die Amputation am Unterarm der Resek-tion des Handgelenks, 4 ) beide Male mit Weltlichem Aus-gange. Einer der Gestorbenen hatte ebenfalls einen Schussdurch die Lunge erhalten. 5 )

Von den im V. Bande verzeichneten 28 Gelenk-

und 9) als zweifellos hierher gehörig betrachtet; dazu kommt 1 Ge-storbener, welcher unter den Nachträgen zu den Doppel-Operationen(V. Bd., S. 666, unter I. 0.) mitgetheilt ist.

i) Siehe im V. Bande dieses Berichtes 8. 59, No. 72. Derselbeist nicht in der obigen Zahl 56 der am Unterarm Amputirten ent-halten.

2 ) Siehe ebendas. S. 508, No. 17 und No. 3, desgl. S. 509, No. 10.

3 ) Siehe ebendas. S. 60, No. 78.

i) Siehe ebendas. S. 508, No. 2 und S. 509, No. 7.") Siehe ebendas. S. 663 unter I. D. b.

Aussägungen gelangen wegen später ausgeführter Ampu-tation (siehe oben) T> in Abzug, so dass die Zahl derResezirten sich auf 23 mit 6 Todesfällen belauft.

In Aussicht genommen waren 3mal Operationen anVerwundeten, deren Heilung schliesslich ohne den beab-sichtigten Eingriff zu Stande kam. Bei W. (No. 9) schiendie Grösse der Verletzung die Resektion zu erfordern,da die Gelenkendon beider Unterarmknochen zerschmettertwaren. Es trat aber Heilung bei erhaltender Behandlung ein,und die Gebrauchsfähigkeit der Hand war immerhin be-friedigend, wenngleich die Bewegungen durch starkenKallus beschränkt blieben. Auch der Verwundete No. 55wurde ohne Ausführung der Exartikulation geheilt, ob-gleich Handwurzel und 2 Mittelhandknochen gebrochenwaren. Die dritte wegen heftiger Eiterung beabsichtigteOperation (No. 56) ist schon oben (S. 720) erwähnt.Andererseits sind 2 Mann (No. 121, 122), welche die vor-geschlagene Operation verweigerten, der Verwundung er-legen (siehe S. 723).

IV. Ergebnisse der zuwartenden Behandlung.

A. Ausgang in Heilung.

Ueber die Zeitdauer, welche zur Heilung der Hand-gelenkschüsse nothwendig war, sind 55 Angaben vorhanden,von denen 3 über Verwundete, deren Herstellung sich aus-nahmsweise ein Jahr und länger hinzog (siehe unten), zurBerechnung der Durchschnittsdauer nicht herangezogen sind.Dieselbe betrug 3.7 Monate. Eine erheblichere Abweichungvon dieser Zeit zeigt sich nur bei den Verletzungen derKapsel, welche in 2'/a Monaten, und bei denen der Elle,welche in 5 Monaten heilten, während die Beschädigungenbeider Knochen 4, die Speichenstreifungen und Speichen-brüche 3, die Brüche der Handwurzel und Mittelhand 4,und die Brüche der Handwurzel allein 3'/g Monate zurHeilung bedurften.

Schon bei Besprechung der einzelnen Arten der Ver-wundung (S. 717) wurde das auffallende Verhältniss der Ellen-zu den Speichenbrüchen hervorgehoben und als Grund desUeberwiegens der erhaltend behandelten Brüche der Elle an-genommen, dass die getroffene Speiche häufiger operativeEingriffe veranlasste. Somit würden nur noch die leichterenSpeichenbrüche übrig sein, im Vergleich zu denen die er-haltend behandelten Ellenbrüche die schwerere Verletzungdarstellen und deshalb längere Zeit zur festen Verwach-sung beanspruchen, eine Erklärung, die um so mehr anWahrscheinlichkeit gewinnt, wenn man bedenkt, dass die

Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. 111. Bd. Spez. Theil.

in das Gelenk eindringende Kugel durch das Brechen derstarken Speiche mehr lebendige Kraft verlieren muss, alswenn sie nur die dünne Elle zertrümmert.

In kürzerer Zeit, als der Durchschnitt beträgt, heilteeine Kapselwunde (No. 7), obgleich der Schusskanal dieganze Länge des Unterarmes einnahm, desgleichen einSchuss durch das Handgelenk (No. 97), beide in je 6 Wochen.

Von den zur Berechnung der Behandlungsdauer heran-gezogenen Verwundeten wurde 9 mal die Durchschnittsdauerin Folge fortwährender Ablösung von Knochen-splittern überschritten. Erst in 5 Monaten heilten dreiBrüche der Handwurzel und Mittelhand (No. 47, 54, 57bei dem letzteren verschuldete Verstopfung der Blutaderndes Armes mit den Verzug) und eine Schusswunde derHandwurzel (No. 73), in 6'/« Monaten ebenfalls ein Wurzel-bruch (No. 100), in 7 Monaten ein Bruch der Elle (No. 42),in je 8 Monaten ein Ellenbruch (No. 32) und der Hand-wurzel (No. 99), in 9 Monaten .ein Bruch der Handwurzel.

Erst in 1 Jahr und 2 Monaten kam eine Zerschmet-terung des unteren Speichenendes zur Heilung (No. 16);ebenfalls erst nach 1 Jahr, bezw. 1 Jahr 8 Monaten schlössensich endlich zwei Schusswunden der Handwurzel (No. 74 und92). ohne dass ein Grund für die Verspätung ersichtlich ist.

Ueber den späteren Zustand von 88 unter zuwartenderBehandlung geheilten Handgelenken Deutscher Soldatengiebt nachstehende Uebersicht Aufschluss.

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