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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
Band III. Spez. Theil.
ebenso ihr fächerreicbes Gewebe, von welchem abgestor-bene Splitter leichter ausgestossen werden, als von festerKnochenmasse.
Starke und langdauernde Eiterungen sind in denKrankengeschichten No. 1, 11, 13, 29, 32, 41, 46, 53, 54, 69,Ausstossung zahlreicher Knochensplitter bei den Ver-wundeten No. 29, 32 (23 Stücke), 41, 47, 54 und 57 hervor-gehoben; nur einmal (No. 24) fand die Entfernung desGelenkknorpels der Speiche statt. Jauchung ist nur beieinem Geheilten (No. 77) und einem Gestorbenen (No. 122)aufgetreten. Dagegen finden sich „phlegmonöse Ent-zündungen", die früher bei Handwunden besonders häufigwaren, lOmal verzeichnet und zwar 4mal (No. 22, 63, 65, 68),ohne dass andere Eingriffe als Einschnitte nöthig wurden;ausserdem sind 3 Resektionen,') 2 Amputationen am Unter-arm 2 ) und eine Amputation am Oberarm 3 ) durch derartigeEntzündungen veranlasst. Bei den unter zuwartenderBehandlung geheilten 4 ) Deutschen trat Rose 5mal(No. 11, 31, 77, 78, 100), Diphtherie 1 mal (No. 101),Hospitalbrand, dessen Behandlung mit Liquor Ferrisesquichlorati günstigen Erfolg hatte, lmal (No. 106)hinzu, Druckbrand bildete sich am Ellenbogen bei N.(No. 1), an der Hand (?) in Folge des feststellendenVerbandes bei B. (No. 8). Schwere Pyämie mit Schüttel-frösten, gelblicher Hautfärbung und Kräfteverfall wurde vondem Verwundeten No. 63 glücklich überstanden.
Ein Mann (No. 9) erkrankte an Lungenentzündung,ein anderer endlich (No. 35) hatte Syphilis durchzumachen,die mit Schmierkur behandelt wurde.
Obgleich die Weichtheile des Handgelenks nur ver-hältnissmässig dünn geschichtet sind, so musste doch 3maldie Behandlung mit Ausschneiden des Geschosses,welches an der Beugeseite stecken geblieben war, be-gonnen werden. Ein Granatsplitter (No. 1) sass ellenwärts;Gewehrkugeln blieben an der äusseren Seite (No. 103)und 12 cm oberhalb des Gelenkes (No. 27) zurück. Oftwaren zur Entleerung des Eiters wiederholte und tiefeEinschnitte an der Hand und dem Unterarm nöthig. Ent-fernung grösserer, zwar nicht zum Gelenk gehöriger, aberdurch dasselbe Geschoss getroffener Theile wurde 2 malvorgenommen: einem Verwundeten wurde der 3. Finger,durch dessen Grundglied das Geschoss eingetreten war(No. 27), einem Andern (No. 55) der durch Granatsplittergetroffene 4. und 5. Finger auf dem Schlachtfelde ausgelöst.Wie beim Ellenbogengelenk, so fanden örtliche Dauer-bäder, mehrfach auch mit Zusatz antiseptischer Mittel,häufige Anwendung. In einem verzweifelten Falle, als man6 Wochen nach der Verwundung der Eiterung nicht Herr
1) Siehe im V. Band dieses Berichts S. 507, No. 15; S. 508,No. 17 und 1.
*) Siehe ebenda S. 95, No. 39 und S. 98, No. 3.
3) Siehe ebenda S. 71, No. 8.
4 ) Die Wundkrankheiten bei Gestorbenen siehe S. 701.
werden konnte und schon zur Amputation schreiten wollte,war der Versuch eines Dauerverbandes mit Erfolg gekrönt.Derselbe bestand aus Watte mit eingestreutem Kohlenpulverund wurde beim Durchdringen des Eiters immer wieder mitneuen Schichten umwickelt (No. 56). Der Gypsverbandscheint seltener benutzt zu sein, wenigstens ist das Anlegeneines solchen nur 3mal (No. 70, 80 und bei einer der unter 1dieses Abschnittes beschriebenen Hiebwunden) bemerkt.Senkrechte Feststellung der Hand findet sich in 2 Kranken-geschichten (No. 111 und oben bei den Hiebwunden) vonLücke erwähnt.
Gewaltsame Dehnung der verwachsenen Sehnen,von denen einzelne abgestorbene Stücke früher abgestossenwaren, wurde noch vor vollendeter Wundheilung(No. 8) vorgenommen, jedoch ohne wesentlichen Erfolg, dadie Hand völlig unbrauchbar blieb.
Den Nachkuren ist nur geringe Wirkung nach-zurühmen. Selbst die vielseitige Behandlung, welcher sichder Verwundete No. 31 unterzog, erreichte nur „vorüber-gehenden Erfolg". Hingegen hoben bei Seh. (No. 33)Bäder in Nauheim und in der See den Allgemeinzustand,besserten auch etwas die Schwäche des Armes und derHand. Eine Kur in Wiesbaden hatte bei I). (No. 4) keinenErfolg. Trotz Anwendung der Elektrizität blieb bei Seh.(No. 98) das Handgelenk steif, die Beweglichkeit derFinger äusserst gering. Auch v. Langenbeck (a. a. O.S. 207) fand in zwei Fällen, dass Unbeweglielikeit derFinger bei steifem Handgelenk trotz späterer sorgsamsterNachbehandlung durch Elektrizität und passive Bewegungennicht mehr beseitigt werden konnte.
Die Operationen, zu denen Blutungen Veranlassunggaben, siehe oben unter Nebenverletzungen.
Verstümmelnde Operationen wurden nach Schuss-wunden des Handgelenks 72 mal mit 39 Todesfällen aus-geführt (vergl. Tabelle II auf S. 669), und zwar:12 Absetzungen am Oberarm mit 7 Todesfällen, 1 )
1 Absetzung im Ellenbogen mit tödtlichem Ausgang, 2 )56 Absetzungen am Unterarm mit 30 Todesfällen, 8 )
3 Absetzungen im Handgelenk mit 1 Todesfall. 4 )
!) Siehe davon 11 (mit 6 Todesfällen) im V. Band unter „Am-putation am Oberarm", 1 ebendas. unter „Resektion des Handgelenks"(No. 3 der Gestorbenen).
a ) Siehe V. Band dieses Berichtes, S. 83, No. 3.
3 ) Siehe davon 51 (mit 27 Todesfällen) im V. Bande unter »Am-putation am Vorderarm", 3 (mit 1 Todesfall) ebendas. in den Nach-trägen (S. 663 unter I. D.), endlich 2 ebendas. unter „Resektion desHandgelenks" (No. 2 und 7 der Gestorbenen) bezw. unter „Doppel-Operationen" (S. 388, No. 2; identisch mit No. 2 der gestorbenenResezirten). Ausser denjenigen am Vorderarm Amputirten, bei wel-chen Verletzung des Handgelenks oder Splitterung bis in dasselbeausdrücklich vermerkt ist, sind auch diejenigen primär Operirtenhierher gerechnet, bei denen solche Angabe fehlt. (Vergl. S. 717.)
4 ) Von den im V.Bande unter „Bxartikulation im Handgelenk"mitgetheilten 8 (geheilten) Operationen dieser Art sind nur 2 (No. 8