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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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Band III. Spez. Theil.

III. Abschnitt: Verletzungen des Ellenbogengelenks.

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wunde an der vorderen Seite des Ellenbogens mit Streifungdes Gelenks ohne Knochenverletzung. Heilte im Re-servelazareth Potsdam bis zum 15. September 1870, ohne dassseitens des Gelenks erhebliche Erscheinungen auftraten.

10. A. S., Grenadier vom 1. Garde-Regiment zu Fuss,verwundet am 18. August 1870: Gewehrschuss um das linkeEllenbogengelenk, dessen Verletzung wahrscheinlichist. Am 25. November 1870 geheilt. Beugung im Gelenk wenigbehindert, Pro- und Supination etwas mehr; Hand noch schwach.

11. W. K., Musketier vom 7. Ostpreussischen Infanterie-Regiment No. 44, verwundet am 27. November 1870 beiAmiens:Gewehrschusswunde am linken Ellenbogengelenk. Ein-gangsöffnung am Köpfchen der Speiche. Ausgangsöffnunglern über dem Hakenfortsatz. Am 8. Dezember viel Schmerzen;aus der Eingangsöffnung wurde ein kleines Knorpelstückund abgestorbenes Gewebe entfernt; am 30. Dezember Arm-bäder in schwacher Karbolsäurelösung wegen starker Eiterung.

Am 2. Januar 1871 fand sich K. viel besser und wurdezurückbefördert; von dieser Zeit an uahm die Heilung gutenVerlauf.

12. G. IL, Füsilier vom 3. Pommerschen Infanterie-Regi-ment No. 14, verwundet am 2. Dezember 1870 vor Paris:Granatschusswuude über dem rechten Ellenbogengelenkmit Eröffnung des letzteren; Austritt von Gelenk-flüssigkeit. Am 15. Dezember 1870 im Reservelazareth zuKoburg starke Schwellung; fester Verband.

Am 8. Februar 1871 Wunden geheilt; der Arm steht imEllenbogengelenk rechtwinklig und kann nur in geringemMaasse bewegt werden; auch die Drehung ist behindert, dieKraft der Hand ziemlich gut.

13. B., vom Hessischen Feld-Artillerie-Regiment No. 11,verwundet am 1. September 1870 bei Sedan: Ein Granatstückhat au der äusseren Seite des Elleubogengelenks Haut undMuskel in grosser Ausdehnung zerrissen, die Gelenkkapselaber nicht eröffnet. Mitte September stiess sich dieblossliegende Kapsel ab, so dass die Geleukflächen zuTage lagen. Reichlicher Austritt von Gelenkflüssigkeit, Gelenk-eiterung. Heilung.

Am 21. März 1871: Die aktive Beweglichkeit des Gelenksist beinahe vollständig erhalten, nur die Streckung nicht ganzvollkommen wegen Spannung der grossen Narbe. (Vergl.v. Langenbeck, S. 165, No. 33.)

14. T., Schütze vom Sächsischen Schützen- (Füsilier-)Regiment No. 108, verwundet am 2. Dezember 1870: Quet-schung des rechten Elleubogengelenks durch Granat-splitter; geheilt.

Befund im Juli 1873: Massige Abmagerung des Vorderarms;Vorder- und überarm stehen in einem Winkel von 110°;weitere Streckung unmöglich; Bewegungen passiv leicht, aktivgar nicht ausführbar. Dauernd ganzinvalide, zeitig grösstentheilserwerbsunfähig. (Vergl. Evers, S. 378, No. 53.)

15. A., Soldat vom Sächsischen 7. Infanterie-Regiment(Prinz Georg) No. 106, verwundet am 30. November 1870:Gewehrschuss ins rechte Kniegelenk, Streifschuss am Gesäss,Quetschung des rechten Ellenbogengelenks durchGranatsplitter. Geheilt.

Befund im August 1871: beträchtliche Abmagerung desArmes, rechtwinklige Steifheit des Ellenbogengelenks. Dauerndganzinvalide, gänzlich erwerbsunfähig, einfach verstümmelt.(Vergl. Evers, S. 378, No. 51.)

16. E., Fahrer vom Sächsischen Feld-Artillerie-Regiment,verwundet am 1. September 1870: Quetschung des rechtenEllenbogengelenks durch Granatsplitter. Geheilt.

Befund im November 1871: Arm ziemlich abgemagert,Gelenk aufgetrieben und im rechten Winkel steif, Gefühl undlleweglichkeit der Hand herabgesetzt. Dauernd ganzinvalide,gänzlich erwerbsunfähig, einfach verstümmelt. (Vergl. Evers,S. 378, No. 48.)

B. Verletzungen des Oberarmknochens.1. Streifungen.

17. C. M., Jäger vom Brandeuburgischen Jäger-BataillonNo. 3, verwundet am 16. August 1870 vor Metz: Gewehrschuss-wunde am rechteuEllenbogen. Schusskaual von aussen untennach oben innen am Gelenk verlaufend, die Gelenkkapsel obenverletzt. Im Reservelazareth Frankfurt a. M. am 22. August1870 massige Eiterung, im Verlaufe der Heilung mehrmalskleine Kuochensplitterchen, wahrscheinlich vom Oberarmknochenherrührend, ausgestossen. Schon am 19. Oktober 1870 geheiltmit fast freier Beweglichkeit.

18. St., Musketier vom 8. Westfälischen Infanterie-RegimentNo. 57, verwundet am 7. Oktober 1870: Gewehrstreifschussam linken Ellenbogengelonk mit Quetschung desOberarmknochens und Verletzung der Armschlagader.Wiederholte starke Schlagaderblutungeu, durch welche Puls-losigkeit eintrat, machten am 7. Tage die Unterbindung derArmschlagader nöthig. Am 14. März geheilt entlassen. Steif-heit des Ellenbogengelenks und lähmungsartige Schwäche derHand. (Vergl. V. Band dieses Berichtes, S. 589, No. 29.)

10. V., Kanonier vom Sächsischen Feld-Artillerie-Regimentverwundet am 1. September 1870: Quetschung dos rechtenEllenbogengelenks durch Granatsplitter mit Verletzungdes Oberarmknochens. Geheilt.

Befund im Januar 1872: Hochgradige Abmagerung desganzen Armes, stumpfwinklige Steilheit des Gelenks; ^Schulterund Hand frei. Dauernd ganzinvalide, gänzlich erwerbsunfähig.(Vergl. Evers, S. 379, No. 57.)

20. L., vom 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiment No, 109:Gewehrschuss in das linke Ellenbogen gelenk mit Er-öffnung desselben und Streifung des Oberarni-knockens. Einige Eiterherde durch Einschnitte entleert,Eiterung im Ganzen gering. Heilung mit völliger Steifheit desGelenks und Abmagerung des Armes. (Vergl. v. Beck,S. 589, No. 5.)

21. K. N., Füsilier vom Ostpreussischen Füsilier-RegimentNo. 33, verwundet am 19. Januar 1871: Gewehrschusswundedicht über dem rechten Ellenbogengelenk. Die Kugelwurde ausgeschnitten, einzelne Splitter herausgezogen. Am26. Juni 1871 aus dem Reservelazareth Elbing mit Steifheitdes Gelenks entlassen.

2. Brüche,a. Des 01>erarmkiiocliens allein.

22. G. G., vom 2. Französischen Tnfanterie-Regiment,verwundet am 6. August bei Saarbrücken. Am 13. August imLazareth Neuenkirchen. Lochschuss im unteren Dritteldes Oberarmknochens. Man fühlte an der äusseren KanteAbsplitterung, ohne dass ein Bruch stattgefunden hatte. Arm-tragetuch. Ausstossung von Knochenstückchen. Trotz un-wesentlicher Entzündung bildete sich feste Steifheit des