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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.

Band III. Spez. Theil.

die Hauptursache der Steifheit zu sein. Bemerkenswertherscheint, dass 1 mal (No. 65) knöcherne Verwachsung beiSchwund des Gelenkkopfes verzeichnet wird; doch ist nichtersichtlich, ob das Schwinden durch Aufsaugung hervor-gebracht, oder ob der Gelenkkopf in einzelnen Bruch-stücken während der Behandlung entfernt war.

Die schlechtesten Erfolge der erhaltendenBehandlang ergaben sich, abgesehen von den schonoben (S. 678) erwähnten, unter No. 18 und 43 aufgeführtenVerwundeten, welchen das erhaltene Glied lediglichhinderlich war, bei 4 Mann, welche ebenfalls als ver-stümmelt erklärt wurden. Die Verwundung, welche 2 malnäher angegeben ist, bestand in Zerschmetterung des Gelenk-kopfes (No. 70), in deren Folge das Gelenk steif, die Handkraftlos blieb, und in Zerschmetterung des Gelenkkopfesmit Pfanne (No. 84), wonach der Arm so gut wie gelähmtwar. Die beiden Anderen (No. 127 und 137) hatten einenGewehrschuss ins Schultergelenk erhalten, welcher bei demLetzteren beide Knochen getroffen hatte.

Besserung des Zustandes trat im Laufe der Zeitbei C. (No. 8) ein, bei welchem schon im Jahre 1871geringe passive Beweglichkeit im Schultergelenk bestand,die Muskulatur gut entwickelt und die Haut der Handfläche,offenbar durch Arbeiten, verdickt war. Während man ihnanfangs als grösstentheils erwerbsunfähig anerkannt hatte,findet sich 1874 nur theilweise Erwerbsunfähigkeit ver-zeichnet. Ebenso wurden die Invaliden No. 10 und 86 nacheinem Jahre statt für gänzlich nur für grösstentheils erwerbs-unfähig erklärt. Endlich fand bei dem Verwundeten No. 71,der mit wenig behinderter Beweglichkeit geheilt war, einewesentliche Besserung der Gebrauchsfähigkeit statt.

Andererseits schwand bei S. (No. 58) die anfangs voll-kommen freie aktive Beweglichkeit allmälig in dem Grade,dass 7 Jahre später selbst passive Hebungen des Armes biszur Wagerechten nicht möglich waren. (Siehe ferner aufS. 677 den Invaliden No. 89.)

B. Tödtlicher Ausgang.

Nach Schusswunden des Schultergelenks starben unterzuwartender Behandlung 56 Mann = 34.6 g der zuwartendBehandelten. Ueber 39 derselben [einschliesslich 2 Ver-wundete , bei welchen Unterbindungen') vorgenommenwurden] liegen genauere Aufzeichnungen vor, aus denenersichtlich ist, dass mehrmals nicht die Gelenkwunden selbst,sondern schwere Nebenverletzungen und innere Krank-heiten die Todesursachen gewesen sind.

Bei dem unter No. 96 aufgeführten Verwundeten, dernach 3 Wochen an Starrkrampf zu Grunde ging, nahm die

!) Vergl. V". Band dieses Berichtes, S. 580, No. 5 und S. 585,

No. 8.

Verschlechterung des Zustandes ihren Ausgang von einerGesässwunde, in welcher der Eiter jauchende Beschaffenheitannahm. Zwei Gelenkschüsse, welche gleichzeitig dieBrust getroffen hatten (No. 79 und 140), führten am 12.bezw. 15. Tage zum Tode.

Lungenentzündung veranlasste bei No. 34 den un-günstigen Ausgang, nachdem der Schaftbruch schon durchKallus geheilt war.

Käsige Herde, welche 2 mal in den Lungen gefundenwurden, sind nicht als Todesursachen anzusprechen, daeinmal (No. 109) der Tod 4 Wochen nach der Verwundungdurch Blutung aus der A. circumflexa eintrat, das andere Mal(No. 32) nach 2 Monaten in Folge von amyloider Entartungder Nieren und anderer innerer Organe. Der Beobachter desKrankheitsverlaufs, H. Fischer, zieht hierbei in Erwägung,ob die amyloide Nierenentzündung ihre Veranlassung inder Gelenkwunde oder den alten Käseherden habe, woraushervorgeht, dass er die Herde in den Lungen nicht inein Abhängigkeitsverhältniss zur Gelenkwunde bringt. Dadie Untersuchung auf Eiweiss anfangs unterlassen war, sobleibt es zweifelhaft, ob die amyloide Entartung schonfrüher bestand, oder erst im Verlauf des letzten Kranken-lagers sich entwickelt hat.

Danach bleiben von den 39 Gestorbenen, über welcheausführlichere Nachrichten vorhanden sind, noch 31übrig, welche der Gelenk wunde erlagen. Dieselben gingenzu Grunde an Starrkrampf am 10. Tage nach der Ver-wundung (No. 82), an akut purulentem Oedem am22. Tage (No. 112), an Brand am 11. Tage (No. 102), anErschöpfung und zwar durch die Schwere der Verwun-dung (No. 80), nach Ueberführung in das ReservelazarethAachen, einen Tag nach der Ankunft daselbst (No. 141),durch Blutung nach 4 Wochen (No. 109).

Pyämie führte 25mal den Tod herbei, mit Einrechnungvon K. und W. (No. 49 und 76), welche ohne Angabe derTodesursache in der 4. Woche verschieden, also in 67.5 $der Fälle mit ungünstigem Ausgang. Derselbe erfolgteeinige Male sehr schnell am 8. und 13. Tage (No. 139, 98),meist in der 3. bis 6. Woche, einmal in der 7. Woche(No. 100), mehrmals noch später: nach 2 (No. 51), nach2'/a (No. 74) und nach 3 Monaten (No. 95); im letzterenFalle war noch Wundrose hinzugetreten.

Die Zeit von der A r erwundung bis zum Tode betrugim Durchschnitt, aus den 31reinen" Schultergelenk-verletzungen berechnet, 4 Wochen.

Ein schädlicher Einfluss der Ueberführung nachDeutschland hat ausser bei dem vorhin erwähnten Ver-wundeten (No. 141) zweifellos noch bei einem anderen(No. 78) stattgefunden, welcher von Metz am 10. Tage