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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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Band III. Spez. Theil.

II. Abschnitt: Verletzungen des Schultergelenks.

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Arten der Schulterffelenkwunden bei zuwartend behandelten Deutsehen 1870/71.

5.

Kapselverletzungen ohne Knoehenbetheiligung

Verletzungen des Oberarmschaftes ,

f A. Ohne Ausschussl B. Mit Ausschuss .

A. Streifungen

B. Brüche . .

Verletzungen des Oberarmkopfes

A. Streifungen des Kopfes allein...........

B. Streifungen des Kopfes mit Verletzung des Gelenktheils

des Schulterblatts............

C. Streifungen des Kopfes mit Verletzung der Gewölbeknochen

D. Kugeleinkeilungen...............

B. Lochschüsse des Kopfes............

F.

G.

H.

I.

Vollkommene Brüche

des Kopfes

(mit Aufhebung des

Zusammenhangs)

des Kopfes allein.....

mit Verletzung der Pfanne .

mit Verletzung des Gewölbes

mit Verletzung anderer Theile

des Schulterblatts. .

Verletzungen des Gelenktheils des Schulterblatts

A. Streifungen

B. Brüche . .

Verletzungen des Schultergelenks ohne Angabe der getroffenen Theile

Summe .

712

211

11

241

8

22

5

2

7

122

2291)

1034

4

27

561)

i) Ueber 139 dieser Verwundeten (worunter 35 Gestorbene) berichtet die nachstehende, thoils aus den Akten, theils aus der Litteraturgewonnene Kasuistik mehr oder weniger ausführlich; über 90 (einschliesslich 21 Gestorbene) liegen nur Zählkarten vor. Dass es sich auchbei Letzteren thatsächlich um Gelenk Verletzungen der Angabe der Zählkarten gemässgehandelt hat, wird durch die Uebereinstimmungdes Sterblichkeitsverhältnisses bezeugt, welches bei denjenigen Verwundeten, über welche Krankengeschichten vorliegen, sich nach Obigemauf 25.5 2, bei den nur durch Zählkarten Nachgewiesenen auf 23.3 £ beläuft. Ausser den 139 Deutschen Verwundeten sind in der nach-stehenden Kasuistik 4 Franzosen aufgeführt.

II. Diagnose.

Man sollte annehmen, dass bei dem freiliegendenSchultergelenk, an welchem kaum eine Möglichkeit derKugelablenkung vorliegt, schon aus der Schussrichtungnicht nur die Gelenkverletzung überhaupt, sondern auchder beschädigte Theil leicht zu erkennen sei. Indessenhaben sich bedeutende Zerstörungen des Gelenks derDiagnose entzogen, obgleich zwei Schussöffnungen bezw.Eintrittsöffnung und Einschnitt auf die Kugel vorlagen.Bei H.') Avar eine Kugel in der Richtung auf dievordere Fläche des rechten Gelenkkopfes eingedrungenund etwas weiter nach unten und innen herausgeschnittenworden. Es entstand keine wesentliche Gelenkschwellungund kein Fieber, Erscheinungen, welche in den ersten

i) Siehe H. Fischer, S. 148, No. 200 und V. Band dieses Be-richtes, S. 403, No. 48.

Wochen auf eine schwerere Verletzung hingewiesen hätten.Erst am 28. Tage trat Entleerung von Gelenkflüssigkeitund Kapselschwellung ein, welche Erweiterung der Wundennothwendig machte. Da ein Loch in der Kapsel undRauhigkeiten am Oberarmkopf gefühlt wurden, schritt manzur Resektion, und es zeigte sich, dass der Kopf durchden Anprall des Geschosses in fünf grosse Stücke zer-sprengt war. Bei v. T.') wurde noch später, nach zweiMonaten, das Vorhandensein einer Kapselöffnuug und einerVerletzung des Gelenkkopfes festgestellt.

Was den Austritt von Gelenkflüssigkeit betrifft,so ist derselbe bemerkt bei vier Kapselverletzungen ohneKnochenbetheiligung (No. 5, 7, 15, 18 der Kasuistik) unddrei Lochschüssen (No. 55, 56,57) 2 ). Zweimal wird ausdrück-

i) Vergl. V. Band dieses Berichtes, S. 423, No. 152.2 ) Ausserdem im V. Band dieses Berichtes, S. 403 No. 48.

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