Band III. Spez. Theil.
I. Abschnitt: Allgemeines über Gelenkvvunden.
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tionen 1 ) bezeichnet, liier jedocli der zuwartend-erhaltendenBehandlung zugerechnet, weil die Herausnahme der Gelenk-köpfe erst erfolgte, nachdem sie sich von selbst von ihrerUmgebung vollkommen gelöst hatten.
Aber nicht immer erfolgte die Entleerung der abge-lösten Splitter; sie steckten häufig fest in den Weichtheilen,an den Muskelansätzen, lagen in der Mitte von Jauche-hohlen'oder hafteten an der Wand derselben. Selbst inner-halb des Gelenks entdeckte man nicht nur Stücke der über-knorpelten Knochenenden, sondern auch Splitter des Schaftes.So wurde z. B. bei der Resektion eines verjauchten Schulter-gelenks der kleine Höcker neben dem Oberannkopf imGelenk liegend gefunden. 2 )
Dass Knochensplitter der Gelenkenden anheilen,ähnlich wie die Bruchflächen des gewöhnlichen Schaft-bruches verwachsen, ist durch zahlreiche Beobachtungenbekräftigt. (Siehe „Verwundungen des Kniegelenks".)Es liegen auch Anheilungen von abgesprengten Knorpel-und Knochenstücken innerhalb der Gelenkkapsel vor, —Vorgänge, welche der Verwachsung ganzer Gelenkflächennach Gelenkentzündungen entsprechen. Im Schultergelenk 3 )hat sogar die Anheilung eines abgelösten Knorpelstückesan einer entfernteren Stelle der Kapsel wie bei der Ueber-pfianzung der Oberhautzellen stattgefunden. Auch im Knie-gelenk ist Aehnliches beobachtet.
Wegen Einheilung von Geschossen siehe dieeinzelnen nachstehenden Abschnitte.
Oft stellten Knochenneubildungen in Gestalt vonSprossen, Wucherungen und Kallusbildungen der Gelenk-bewegung Hindernisse entgegen.
Die entzündliche Lockerung der Gelenkkapsel undBänder giebt die Möglichkeit zu Verschiebungen derKnochenenden, so dass unvollkommene und vollkommeneVerrenkungen entstehen. Von den oberen, den „hängen-den" Gelenken trägt das Schultergelenk bei geringer Be-rührung d*v Knochen flächen das grösste Gewicht, daher Ver-schiebungen J des Gelenkkopfes, und zwar nach unten, hieram häufigsten sind. Das Ellenbogengelenk zeigt wegen deszusammengesetzten Ineinandergreifens der Knochenendenweniger Neigung zur Verschiebung. Die Feststellung diesesGelenks ist daher leichter. Am Handgelenk tritt zuweilenunvollständige Verrenkung ein, die sich bei der Heilungvon selbst zurückbildet.*) Nach Verwundungen des Hüft-gelenks, dessen Feststellung besondere Schwierigkeitenbietet, hat sich mehrere Male Pfannenwanderung ausgebildet;einmal ist sogar in Folge von Verschiebung des Gelenk-kopfes auf das Darmbein ein bewegliches brauchbares Gelenk
!) Vergl. V. Band dieses Berichtes, S. 513, No. 8 und S. 666unter II. E,
2 ) Vergl. V. Band dieses Berichtes, S. 425, No. 16.
3 ) Siehe unter Schultergelenk No. 51.
4 ) Vergl. Rupprecht, a. a. O., S. 73.
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entstanden. 1 ) Beim Knie- und Fussgelenk senkt sich beiungenügender Feststellung in der Bettlage der untere Ge-lenktheil, indem er sich nach hinten verschiebt.
Die durchschnittliche Behandlungsdauer betrug fürdie unter zuwartender Behandlung Geheilten:bei dem Hüftgelenk . . 6 Monate
„ „ Fussgelenk . . ö'/s „
„ „ Schultergelenk .
„ „ Ellenbogengelenk
„ „ Kniegelenk . .
„ „ Handgelenk . .Die Ausbildung eines Schlottergelenks ist bei denbis zum Schluss zuwartend Behandelten nur ein einzigesMal am Fasse (siehe unter Fussgelenk) beobachtet.Häufiger war die Gebrauchsfähigkeit durch Steifheitso weit beeinträchtigt, dass der Zustand dem Verlustedes Gliedes gleichgeachtet und der Invalide als verstümmeltangesehen wurde. Die meisten geheilten Gelenke bliebenmehr oder weniger stark behindert; auch Offiziere konntennur ausnahmsweise noch als felddienstfähig erklärt werden.Die letzte Bezeichnung lässt jedoch die erreichte Wieder-herstellung ohne Berücksichtigung der Nebenumständevollständiger erscheinen, als es der Wirklichkeit ent-spricht. Andererseits giebt der Grad der Invalidität denZustand nur in Bezug auf den militärischen Dienst an,so dass trotz völliger Invalidität die absolute Gebrauchs-fähigkeit des Gliedes eine ganz leidliche sein kann. 2 )v. Langenbeck (Beobachtungen u. s. w. 1874, S. 82)bemerkt über dieses Verhältniss bei Besprechung derAngriffe Ilannovers gegen die Resektion mit Recht,dass der Gesetzgeber und der nach dem Wortlaut desGesetzes aburtheilende Militärarzt hier auf einem anderenBoden steht, als der Chirurg. In derselben Weise äussernsich Billroth 3 ) und v. Esmarch. 4 ) Der bei Mann-schaften attestirte Grad der Erwerbsunfähigkeit ist für dieBeurtheilung dieser Verhältnisse daher ebenfalls von Be-deutung. Aber auch bei Berücksichtigung des Grades derErwerbsunfähigkeit erscheint die Gebrauchsfähigkeit ge-heilter Gelenke nach dem Invaliden-Attest ungünstiger, alswenn man dieselbe vom rein ärztlichen und sozialen Stand-punkte aus betrachtet.
Weitaus die meisten Todesfälle erfolgten durchPyämie, demnächst an Erschöpfung durch Eiterung undBlutung, Kieferklemme und Starrkrampf, sodann an inneren,von der Wunde unabhängigen Erkrankungen. (Vergl.Tabelle V auf S. 671.)
!) Siehe unter Hüftgelenk, S. 747.
2 ) Siehe unter Kniegelenk, desgl. unter Hüftgelenk No. 83.
3 ) Billroth, Ueber die Endausgänge der Gelenkresektionen.(Wiener medizinische Wochenschrift, 1871, S. 49): „Man wird zugeben,dass man mit anderem Sinne Krankenberichte ausarbeitet, die wissen-schaftliche Konsequenzen ernsterer Art für ganze Generationen nachsich ziehen, als wenn man Zeugnisse für soziale Zwecke ausstellt."
4 ) v. Esmarch, Verhandlungen d. II. Kongr. f. Chirurgie,!, S. 64.
BS
Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. III. Bd. Spez. Theil.