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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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"VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.

BandHI. Spez.Theil.

eines neutralen Beobachters, des Russischen ChirurgenHeyfelder:Bei den Franzosen in Metz, St. Quentinund Lille massenhafte Amputationen und unter den Ampu-tirten grosse Sterblichkeit; bei den Deutschen und in denvon fremden Aerzten geleiteten Lazarethen wenig Ampu-tationen. In Lille und Umgegend fingen die Kranken an,die Amputation zu verweigern, und verlangten in dasLazareth gebracht zu werden, wo man nicht amputire."

Nach Beendigung des Krieges wurden Beobachtungengerade über Gelenkschusswunden vielfach veröffentlichtund auf Grund der persönlichen Eindrücke nach wie vorvielfach sich widersprechende Regeln für die zweckmässigeBehandlung solcher Verletzungen aufgestellt. In denJahren 1S741878 haben die damaligen Stabsärzte Ernesti,Dominik, v. Scheven, Deininger, Heinzel und Gross-heim die Schusswunden der einzelnen Gelenke auf Grundamtlichen Materiales bearbeitet; 1879 gab Gurlt seinbekanntes umfassendes WerkDie Gelenkresektionen nachSchussverletzungen" heraus. Wenn auch, wie an andererStelle ') dargelegt ist, die von den oben genannten Militär-ärzten und Gurlt aus dem Deutsch-Französischen Kriegemitgetheillen Resektionen durch den V. Band dieses Be-richtes noch einigen Zuwachs erhalten haben, so waren dochdie resezirten Gelenkwunden durch die erwähnten Schriftenannähernd erschöpfend veröffentlicht und besprochen} hin-'

J ) Vergl. Vorwort zum V. Bande dieses Berichtes.

gegen fehlte bisher eine ebenso vollständige Gegenüberstellungder mit Amputation oder bis zum Schluss nach zuwartend-erhaltender Methode behandelten Gelenkverletzungen. Diebetreffenden Amputationen sind kasuistisch im V. Bandedieses Berichtes mitgetheilt, sollen daher im Nachstehendennur der Zahl nach berührt werden; die Kasuistik diesesKapitels beschäftigt sich ausschliesslich mit denzuwartend (ohne Operation) Behandelten, derenKrankengeschichten in den Arbeiten der oben genanntenMilitärärzte und in der sonstigen bisherigen Kriegslitteraturnur theilweise zugänglich gemacht sind. Dementsprechendbezieht sich der Text der nachstehenden einzelnen Abschnitteüberwiegend auf die zuwartend Behandelten; seine Ergän-zung findet derselbe in dem KapitelGrössereOperationen" im Allgemeinen Theil dieses Bandes.Wenngleich inzwischen der erhaltenden Chirurgiebei Verwundungen der Gliedmaassen überhaupt und derGelenke im Besonderen durch die Antiseptik früher nichtgeahnte Erfolge in Aussicht gestellt sind, die aus demDeutsch - Französischen Kriege in dieser Beziehung zuziehenden Lehren daher nur bedingten Werth haben, sohandelt es sich docli darum, auf Grund des Gesammt-materiales festzustellen, was in dem letzten grossem Kriegeder vorantiseptischen Zeit erreicht worden ist, und mancheWidersprüche, welche in den bisherigen, auf kleinerenBeobachtungsreihen fassenden Darstellungen sich nothwendigfinden müssen, durch Zusammenfassung aufzulösen.

II. Betriff der Gelenkwunden und Arten derselben.

Der Begriff der Gelenkwunden ergiebt sich ausder Art ihrer Entstehung. Die Kugel trifft entweder dieKapsel und die überknorpelten Knochengebilde selbst,oder die Gelenkknochen ausserhalb der Kapsel, indem sieSprungbildung bis in die Holde des Gelenkes veranlasst.Sind die gesetzten Sprünge fein und nicht zu Spalten er-weitert, so ist das Erkennen derselben anfangs unmöglich.Selbst dem fühlenden Finger entgehen sie, und erst dienach Tagen oder selbst nach Wochen eintretende Gelenk-entzündung lässt die Verbindung der eiternden Knochen wundemit der Höhle des Gelenkes erkennen. Freilich kann dieEntzündung auch in dem uneröffneten Gelenk entstehen,nachdem die Eiterung sich durch das Knochenmark, dieBeinhaut oder durch die Maschen des umliegenden Fett-gewebes fortgeschlichen hat. Auch die Sektionsberichtegellen indessen nicht immer Auskunft darüber, ob der zer-fressene Knorpel und der darunterliegende Knochen vonSprüngen durchsetzt waren. In diesem Berichte istdie grosse Mehrzahl derjenigen Verletzungen inder Näht; der Gelenke, bei denen Kapselentzündungnachgewiesen ist (siehe S. G61), unter den Gelenk-wunden verrechnet. 1 )

*) Einzelne Fälle, bei denen eingetretene GelenkvereiterungSprungbildung bis ins Gelenk voraussetzen lässt, finden sich auch in

Noch auf eine dritte Art kann die Oefl'nung zu Standekommen, indem nämlich spitze Knochenbruchstücke dieKapsel durchstossen.') Beobachtungen dieser Art habendadurch besondere praktische Bedeutung, dass sie die drin-gende Nothwendigkeit klarlegen, jedes verletzte Gelenkdurch Verband festzustellen und nur, wenn dies mit Sicher-heit möglich ist, den Verwundete« in rückwärts gelegeneLazarethe überzuführen.

Die Gelenkrerletzungen ohne Knochenbethei-ligung bestehen entweder in Quetschung oder unmittelbarerEröffnung der Kapsel.

Erheblichere Schussquetschungen der Gelenkeohne Hautwunde, welche eine Lazarethbehandlungnothwendig machten, sind wegen der grossen Durch-schlagskraft der aus gezogenen Läufen geschleudertenGeschosse nur sehr vereinzelt vorgekommen.*) Geschossemit grösseren Flächen (Sprengstücke) können lediglichQuetschung verursachen, auch wenn ihre lebendige Kraft

den folgenden Kapiteln unter den Schusswunden der Diaphysen.

Ebendaselbst siehe zahlreiche Fälle von Steifheit der Gelenke nachWunden, bei denen eigentliche Gelenk Verletzung mehr oder wenigerzweifelhaft ist.

') Siehe unter Hüftgelenk, S. 734.

2 ) Siehe unter Kniegelenk, S. 763.