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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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Band III. Spez. Theil.

I. Abschnitt: Allgemeines über Gelenkwunden.

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fleissige Uebung hatte der Prinz so bedeutende Fortschrittegemacht, dass derselbe fertig schrieb, den Zeigefinger bei Tafelzum Erfassen von Messer und Gabel, bei militärischen Amts-verrichtungen zum Ziehen des Degens und beim Reiten zumHalten der Zügel sehr gewandt gebrauchte. Zugleich war alleKraft und Gelenkigkeit, welche die Hand vor der Verwundunghatte, in der letzten Zeit vollkommen wiedergekehrt."

Aus sicherer Quelle kann noch die Mittheilung hinzu-gefügt werden, dass, obgleich die Form sowie die Beweg-lichkeit und Leistungsfähigkeit des bezüglichen Fingersweit hinter der Norm zurückstand, derselbe doch währenddes ganzen Lebens Seiner Majestät bei mancherlei Ver-richtungen eine nicht zu unterschätzende Beihilfe gewährte,so dass dessen Erhaltung immerhin als ein günstiges Er-gebniss bezeichnet werden kann.

Zwischen der verstümmelnden Gliedabsetzung und dererhaltenden Behandlung im engeren Sinne nimmt das er-haltend operative Verfahren (Resektion) eine Mittel-stellung ein. Eingeleitet wurde dasselbe durch die Ent-fernung grosser Knochenstücke und ganzer Gelenkköpfe.Die erste methodische Resektion wegen Schussverletzungführte Percy im Jahre 1792 am Schultergelenk aus.Derselbe erklärte sich später energisch für die konservativeChirurgie gegen die herrschende Amputationssucht. (Gurlt.)

In welchem Umfange und nach welchen Grundsätzenwährend der einzelnen Kriege des 19. Jahrhunderts dieerwähnten drei Behandlungsmethoden geübt worden sind,ist bei H. Fischer (a. a. 0.) kurz zusammengestellt.

Dass zur Zeit des Dänischen Krieges von 1864die Bestrebungen der erhaltenden Behandlung noch weitentfernt waren, allgemeine Anerkennung zu finden, gehtaus dem Bericht von Neudörfer 1 ) hervor. Der Genannteschrieb:

Unter den Verwundungen bei dem Treffen von Oeverseewar eine nicht unbeträchtliche Anzahl solcher Schussbrüche,bei denen die Amputation nach den gangbaren Anzeigengerechtfertigt gewesen wäre. In vier Fällen wurde die Not-wendigkeit der Amputation von erfahrenen und anerkanntenChirurgen als Gewissenssache dargestellt; ich blieb meinerUeberzeugung treu, verneinte die Noth wendigkeit undhatte die Genugthuung grade von diesen vier Fällen alle zuerhalten, und zwar einen ohne jede Operation, die drei anderendurch Resektion."

Den damaligen Widerstreit der Meinungen schilderteauch Löffler 2 ), indem er zugleich den richtigen Weg zurLösung der Frage andeutete:

Die Kriegschirurgie befindet sich gegenwärtig ineinem bedeutsamen Uebergangsstadium. Die Grenzenzwischen Konserviren und Opfern der Glieder, die Ziele,Erfordernisse und Methoden des Konservirens sind noch

>) Neudörfer, Feldärztlicher Bericht über die Verwundeten inSchleswig. (In v. Langenbeck's Archiv 1865, S. 530.)

2 J Löffler, Generalbericht über den Gesundheitsdienst im Feld-Berlin 18G7. Einleitung S. XVI.

lange nicht fixirt. Die eingehende statistische Ver-werthung des Beobachtungsmaterials ist um so not-wendiger, je mehr das Absprechen über Fragen der Artauf Grund einzelner und provisorischer Beobachtungs-ergebnisse eine Art Emancipation von statistischenBeweisen zur verführerischen Mode wird."

Der Wunsch Löffler's nach umfassenden statistischenUnterlagen wurde bald erfüllt durch den Bericht überden Nordamerikanischen Rebellionskrieg. Nochehe jedoch die Ergebnisse desselben bekannt wurden,war der Deutsche Krieg von 1866 ausgebrochen. Diewährend des letzteren an Gelenkschüssen gemachten Er-fahrungen legte v. Langenbeck in der am 2. August 1868zur Feier des Stiftungsfestes der militärärztlichen Bildungs-Anstalten gehaltenen Rede ') nieder, in welcher erfür die Kniegelenkschüsse (S. 36), sobald nichtZerschmetterungen und grosse Ablösungen derWeichtheile vorliegen, ebenso für das Fussgelenk(S. 50) bei einfachem Schussbruch des Sprungbeinsund der Knöchel die zuwartende Behandlungfordert, während er bei den einfachen Schulter-und Ellenbogengelenk-Verletzungen (S. 10 und 11),vor der gefährlichen Exartikulation bezw. Ampu-tation des Oberarms der Resektion den Vorzuggiebt. Aus der Auseinandersetzung v. Langenbeck'sgeht hervor, dass er untereinfachen" Schulter- und Ellen-bogengelenk-Verletzungen nicht etwa Kapselverletzungen,sonderneinfache Schussbrüche" verstanden haben will.

Anders waren die Anschauungen der FranzösischenAerzte, denen Sddillot einige Wochen nach Beginn desKrieges in der Sitzung der Pariser Akademie am 12. Sep-tember 1870, wie folgt, Ausdruck gab. 2 )Schusswundendes Kniegelenks mit Oeffnung der Gelenkhöhlefordern gebieterisch und ohne Verzug die Ampu-tation des Oberschenkels, die des Schultergelenkesmit Bruch des Oberarmkopfes die Exartikulation.Bei Schussbrüchen des Fuss- und Handgelenkesmit Knochenzerschmetterung isf ebenfalls dieAmputation angezeigt, während bei theilweisenBrüchen der Hand und des Fusses die zuwartendeBehandlung vielleicht versucht werden kann. Diewahrhaft erhaltende Chirurgie ist diejenige, welche,indem sie die Glieder opfert, das Leben erhält."

In welcher Weise diese auf Deutscher und FranzösischerSeite so verschiedenen Lehren im Kriege 1870,71 dasHandeln der Aerzte in den sich gegenüber stehendenArmeen beeinflusst haben, kann nicht deutlicher bezeichnetwerden als durch nachstehende Worte aus dem Bericht

1 ) v. Langenbeck, Ueber die Schussfrakturen der Gelenke undihre Behandlung. Berlin 1868.

2 ) Sedillot, Observations relatives aux indications chirurgicaleset aux consequenees des amputations ä la suite des blessures par lesarmes de guerre. (Comptes rendus etc Paris 1870. Seance 12. 9. 70,S. 421 )

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