Druckschrift 
3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
658
Einzelbild herunterladen
 

658

VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.

Band III. Spez. Theil.

würdiges Beispiel einer Gelenkwunde und deren Behandlungausführlich berichtet.') Wenngleich nicht eines der grossenGelenke, sondern ein Fingergelenk getroffen war, so gebendoch die in der angedeuteten Schrift befindlichen Aus-führungen ein klares Bild der damaligen Anschauungenüber Gelenkwunden und deren Behandlung überhaupt. DieSchilderung verdient der Vergessenheit entrissen zu werden,sowohl im Hinblick auf die erlauchte Person des Ver-wundeten Seiner Majestät des Kaisers Wilhelmals aus dem oben angegebenen Grunde. Ein Auszug ausder Darstellung v. Gräfe's sei daher an dieser Stelle ein-gefügt:

Am 16. Dezember 1819 verwundete sich Se. Königl. Hoheitder Prinz Wilhelm von Preussen auf einer Treibjagd beimLaden des Doppelgewehres. Während Höchstderselbe mit derrechten Hand den Ladestock in die Flinte hinabstiess, um indem zweiten Laufe den Pfropf aufzusetzen, entlud sich der ersteLauf. Der Schuss traf die rechte Hand dergestalt, dass siemehrfach verletzt wurde und namentlich der Zeigefinger nuran einer geringen Haut-brücke hängen blieb; dieHaare der Stirngegendwurden versengt. Nachdemein Land-Wundarzt mittelsCharpie, Leinwandkom-pressen und einer Zirkel-binde einen Nothverbandangelegt hatte, kehrteSe. Königl. Hoheit nachBerlin zurück und empfingden alsbaldherbeigerufenenGeneralstabsarzt v. Gräfemit den Wortenes würdenun gewiss etwas zuamputiren geben".NachAbnahme des Nothverban-des zeigte es sich, dassabgesehen von geringerenSchrot- und Pulver-Verletzungen der Hand die Wunde amZeigefinger, dessen zweites Gelenk beim Niederstt.ssen des Lade-stockes eckförmig vor den übrigen Theilen der Hand hervor-ragte, von der Mitte des zweiten bis zur Mitte des hinterenGliedes reichte.Sie dehnte sich weitklaffend in eine Flächeaus, welche man mit einem Thaler nicht ganz hätte bedeckenkönnen. Ihre Bänder erschienen höchst uaregelmässig, zackig,vielfach zerrissen; ihr Grund bestand nur aus einem dunkelen,halb verbrannten Gewirre von zermalmten Sehnen-, Bänder-und Knochentheilen. Mitten in der Wunde lag ein bohnen-grosses, von einem Gelenkkopfe zurückgebliebenes Knochenstückso lose, dass dasselbe ohne Weiteres weggenommen werdenkonnte; ein zweites ähnliches, ganz schwarz gefärbtes, haftetenur noch an einigen Fasern, nach deren schmerzloser Durch-schneidung dasselbe ebenfalls entfernt wurde. Die Haut fehltean der Kücken-, sowie an der Speichen- und Ellen-Seite inner-halb der angegebenen Ausdehnung der Fingerwunde gänzlich.Der hintere Gelenkkopf des mittleren und der vordere Gelenk-kopf des hinteren Fingerglii des waren tief hinweggerissen unddie Nerven, Arterien und Venen an jener Stelle gänzlich Ver-

zeichnung 4

J ) 0. F. v. Gräfe, Merkwürdige Heilung einer wichtigen, mitVerlust zweier Gelenkköpfe verbundenen Schusswunde. Berlin 1827.(42 Seiten mit 2 Zeichnungen.)

nichtet. Von allen Streck- wie von den Beugesehnen hattekeine einzige, soweit die Verletzung reichte, ihren Zusammen-hang behalten. Uebriggeblieben war zwischen der hinterenHälfte des zweiten und der vorderen Hälfte des hinteren Gliedesnur die stark angeschwollene Volar-Haut. An dieser hing dasvorderste Fingerglied mit dem angrenzenden Gelenkkopfe derzweiten Phalanx so locker, dass man der P'ingerspitze jedeWendung beliebig geben konnte. (Vergl. Zeichnung 4, welchedas Aussehen der Wunde zu einer späteren Zeit wiedergiebt.)Ungeachtet der so geringen Verbindung war die Temperaturder Fingerspitze nur wenig gesunken. Von Gefühl sowohl alsvon willkürlicher Bewegung wurde an dem ganzen Zeigefingerauch nicht die leiseste Spur entdeckt. Der Nagel war bläulichunterlaufen, die Farbe der angrenzenden Haut in geringemGrade dunkler als die der anderweitigen, von der Flamme nichtgetroffenen Theile...."

Hinsichtlich der örtlichen Behandlung, fährt V.Gräfe fort,waren hauptsächlich die Indikationen für und gegen das Ab-nehmen des Zeigefingers abzuwägen. Dem Alltagstreibenfolgend, hatte man zwar in dieser Hinsicht nicht erst zuwählen: Die Amputation musste geschehen, um die kom-plizirte, mit vielfachen Zerreissungen und Knocheu-

zer schinetter un genverbundene Schuss-wunde in eine einfacheSchnittwunde zu ver-wandeln." Da indessenv. G. das brandige Absterbender Phalangen keineswegsfür durchaus nothwendig,wohl aber die Erhaltungdes Zeigefingers gerade derrechten Hand, selbstwenn er nur einigermaasseubranchbar ward, für sehrwerthvoll erachtete, sowurde von einer Amputa-tion oder ExartikulationAbstand genommen, viel-mehr beschlossen, 1) dieHand durch zweckmässigeBefestigung auf einem Brettchen ruhig zu stellen, 2) durch sorg-fältige Deckung der kranken Gebilde mittels stark angefeuchteterVerbändeden verletzten Theil gegen die Atmosphärehermetisch abzuschliessen, um ihren erregenden Ein-fluss genau abzuhalten", 'S) durch Anwendung kalter Um-schläge die Schmerzen zu mildern.

Am 3. Januar 1820 hatte die Wunde das aus Zeichnung 4erkennbare Aussehen. Am 23. Januar wurde der Finger gebeugtin einer silberneu Kapsel gelagert und der Arm fortan in derSchlinge getragen. Am 9. Februar war die Wunde ganz ge-schlossen;die neuerzeugte, weich und nachgiebig anzufühlendeMasse hatte sich nach der Innenfläche der Kapsel geformt, vonwelcher sie gleichsam einen Abdruck darstellte". Iu der Finger-spitze war deutliches Gefühl vorhanden. Die Festigkeit des neu-gebildeten Gewebes nahm allmälig zu; die Verkürzung desFingers betrug am 6. April fast '/i Zoll. Vom 1. Juli 1820 anwurde das Tragen der Kapsel sowie jede anderweitige ärztlicheBehandlung ganz ausgesetzt.Der Finger hatte nun eine sogünstige Gestalt, dass man an demselben bei der ersten Ansicht,die schieflaufende Narbe abgerechnet, kaum eine Abweichungvom Normalzustände bemerkte, denn die Verkürzung fiel nurbei absichtlicher Vergleichung in die Augen. Zwischen dermittleren und hinteren Phalanx fand vermöge eines deutlichausgebildeten Gelenks merkliche Beweglichkeit statt. Durch