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CARMEN AD DEUM.
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Cod. lat. 19410 (Teg. 1410 == Cim. 17) ist wohl als ein Lehrbuch für denUnterricht in Klosterschulen anzusehen. Aus dem mannigfaltigen Inhalt sind zuerwähnen Auszüge aus des Hrabanus Maurus Werk De Universo, welches erst nach842 vollendet wurde, sowie eine Formelsammlung, die Epistolae Älati, welche gleich-falls erst in der zweiten Hälfte des IX. Jahrhunderts entstanden sein dürften. Rockingersieht die zweite Hälfte des IX. Jahrhunderts auch als Entstehungszeit der Handschriftan. Sie stammt aus Tegernsee, doch lässt sich nicht feststellen, ob sie auch dortgeschrieben ist. Das Carmen ad Deum steht Seite 39—41; es ist ein mehrfach über-lieferter lateinischer Hymnus mit deutscher Übersetzung, dessen Benennung Schererder Cambridger Handschrift Gg. 5. 35 entnahm. Als Verfasser ist aus stilistischenGründen ein Angelsachse sehr wahrscheinlich. Durch die angelsächsische Missions-tätigkeit kam das Gedicht nach Deutschland, wo es zunächst mit Zwischenzeilen-übersetzung versehen wurde, die dann in der vorliegenden Weise schon in der Vor-lage der Tegernseer Handschrift aufgelöst gewesen sein muss. Der Lautstand derTegernseer Niederschrift entspricht dem ersten Viertel des IX. Jahrhunderts, sodassdie Abfassung noch etwas früher anzusetzen ist. Der Entstehungsort lässt sich nichtermitteln.
Von Docen wurde das Carmen ad Deum 1807 zum ersten Male veröffentlicht.Derselbe machte auch die Seite 24—38 enthaltenen Glossen zugänglich, derenSchluss dem Anfang des Carmen ad Deum gegenübersteht. Die Glossen ent-behren jeden Zusammenhangs mit ihrer Umgebung und geben über ihre Herkunftkeine Nachricht. Sie gehören zu den biblischen Büchern Exodus, Leviticus, Numeri,Ruth, Josua, Regum IL
Vgl. Docen, Miscellaneen, I 1807, S. 17 ff. und S. 191; sowie Äretins Bei-träge III, 3 1804, S. 83 ff. — Müllenhoff-Scherer 3 , Nr. LXI. — Steinmeyer-Sievers IV,S. 567 f. und I, Nr. 36. 51. 63.97. 84. 128. — Rockinger in den Quellen und Erörterungenzur bayrischen und deutschen Geschichte VII 1858, S. 21 ff. — Schönbach in derZeitschrift für deutsches Altertum 42 1898, S. 113 ff. — Pauls Grundriss 2 II, 1S. 148f. — Kögel I, 2, S. 471 f. — Kelle I, S. 99f.