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TAFEL III.
DAS FREISINGER PATER NOSTER.
Zwei Handschriften, cod. lat. 6330 (Fris. 130), Blatt 70v und 71 r, und 14510 (Em.F. 13), Blatt 78r—79r, überliefern eine deutsche Übersetzung und Auslegung des Pater noster,die sich jeweils dem lateinischen Text der einzelnen Bitten anschliessen. Die ältere Hand-schrift R, cod. lat. 6330, stammt aus der Freisinger Dombibliothek und danach haben die beidennahverwandten Fassungen ihre gewöhnliche Bezeichnung Freisinger Pater noster erhalten.Der jüngere cod. lat. 14510, B, ist aus dem Kloster St. Emmeram in Regensburg nachMünchen gekommen; eine Hand des IX. — X. Jahrhunderts hat am Schluss der Handschriftdie Bemerkung eingetragen: Hunc comparaui libellum ego deotpert pecunia sancti emmerami. depresbytero reginperti comitis nomine Vuichelmo. Da man von den hier genannten Personenkeine nähere Kunde hat, kann die Frage der Herkunft nicht entschieden werden. DieFreisinger Niederschrift wird mit geringen Schwankungen um die Wende des VIII. Jahrhunderts,die Regensburger etwa ein Menschenalter später angesetzt. Kögel dagegen nimmt für denFreisinger Text die Zeit des Bischofs Änno 855—875 an, da Urkunden aus seiner Regierungden gleichen Lautstand aufweisen, und rückt die Fassung des cod. lat. 14510 ebenfalls auslautlichen Gründen an die Wende des IX. Jahrhunderts.
Scherer glaubte nachweisen zu können, dass der Regensburger Text vom Freisingerherzuleiten sei, doch gehen wohl die beiden Fassungen auf eine gemeinsame deutsche Vor-lage zurück. Diese sowie ihr lateinischer Grundtext haben sich nicht erhalten und die Heimatdes Denkmals ist nicht festzulegen. Den Hnstoss zu seiner Abfassung gaben vermutlich diegleichen Verordnungen Karls des Grossen aus den Jahren 802—813, welche auch die Exhortatioad plebem christianam veranlasst haben. Für diese Zeit sprechen auch die teilweise erhaltenenm im Auslaut, die in der Vorlage wohl durchaus vorauszusetzen sind.
Die beiden Fassungen sind zuerst von Docen bekannt gemacht worden, die Freisinger1807, die Regensburger 1825.
Vgl. die Ausgaben von Docen, Miscellaneen II, 1807, S. 288 ff. und Denkmäler 1825,S. 2 ff. und Müllenhoff-Scherer 3 Nr. LV. — Pauls Grundriss* II, 1, S. 148. — Kögel I, 2,S. 458 ff. — Kelle I, S. 58 ff. — Facsimile bei Enneccerus Nr. 29/30.