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F. W. Schmidt's hinterlassene Forschungen über noch vorhandene Reste von den Militairstrassen, Befestigungen, Aquäducten etc. der Römer in den Rheinlanden
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Strassen verbunden, welche sich an die Hauptstrassen-Rich-tungen anschlössen, die von Rom ausgingen und solcherge-stalt sowohl die Verbindung unter einander, als mit demMittelpunkte des Reichs und dem Sitze der Regierung sicher-ten. Durch diese Maassregel setzten sich die Römer nichtnur in dem eroberten Lande fest, sondern bildeten sichauch zugleich neue Operationsbasen für fernere Eroberungen.

In einem Staate, wo ursprünglich alle Institutionen fürEroberungs-Kriege berechnet waren, hatten auch die Staats-strassen bloss militairische Bestimmungen, und wurden da-her Consular- oder Militairstrassen benannt. MerkantilischeRücksichten kannten die Römer bei Anlegung ihrer Staats-kassen nicht, sondern sie gaben denselben die Richtungen,welche für ihre militairischen Zwecke die geeignetsten schienen.Ueberhaupt waren die Erbauung und Unterhaltung der Strassen,Brücken und aller öffentlichen Anlagen, welche zur innern undäussern Sicherheit des Reichs beitrugen, durch die römischeStaats-Religion vorgeschrieben und hingen genau mit den reli-giösen Ansichten der Römer zusammen. So führte der ersteBeamte, der die religiösen Angelegenheiten des Staates leitete,den Titel Pontifex maximus (der oberste Brückenbauer), undnach dem Untergange der Republik war von Augustus an einjeder Kaiser auch Pontifex maximus des römischen Staats 1 ).

Italien war bereits zur Zeit der Republik mit Heerstrassenversehen worden. Augustus liess zuerst ausserhalb Italiensin den Provinzen seines ungeheuren Reichs Strassen ingrosser Anzahl anlegen. In Gallien geschah dieses beson-ders unter der Leitung seines grossen Feldherrn und Chefsseines Generalstabes, Marcus Vipsanius Agrippa 2 ), der zum

1) Diese Benennung des Oberpriesters a ponte faeiendo beziehtsich nur auf den pons sublicius, auf die hölzerne Brücke überdie Tiber. S.Preller's Rom. Mythologie. S. 513. fg. N. 3. (Fiedler).

2) Fr. Ritschi, über die Yermessung des römischen Reiches unterAugustus, im Rhein. Mus. f. Philo!. 1842 S. 481-523. (Freudenb.).