Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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clxxxiijhülfflich, dergleichen dem Amptmann vnnd Vogten, Richteroder Scholtissen / das die jhres beuelhs nach seiner F. G. Ord-nung außwarten / gutwillig sein / vnd sich sonst in seinem beuelhgegen einem jeden halten, wie er es für Gott vn sein ꝛc. F. G. ver-meint zuuerantworten.Es soll der Gerichts schreiber in bedienung seines Ampts mitder tax des schreiblohns so in der Reformation außgetruckt /vnd anderer zuuerordenter vnderhaltung, zufrieden vnd begnu-gig sein / vnd niemandt daruber beschweren.O ij Folge2