Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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clxxjmer / vnd zum andern halben theill den partheien vnnachlessig ge-ben soll. Wir willen auch vnsern einfeltigen vnderthanen / so sichzu mermalen wie vorgemelt / an obgedachtem Keyserlichen Cha-mergericht vnwissentlich einlassen / zu gnaden vnd gutem / vnsernProcuratoren daselbst bevelhen / sich von vnsert wegen pro In-teresse gerichtlich, entweder schrifftlich, oder mündtlich einzulas-sen / damit also die sachen / daruon die hauptsumma vber die vier-hondert gülden Reinisch nit wert / alßbalt vor beschehener kriegsbeuestigung, zu gebürlicher Execution remittirt vnnd gewiesenwerden mögen. Wa auch befunden, das der Appellant sein Ap-pellation mutwillig vnd freuentlicher weiß fürgenomen / oder gegen den inhalt obgerurter vnser Reformation / satzung vnd Con-stitution appellirt, soll er vnuerhindert seiner vermeinter inredevnd appellation / nicht allein in erlittene kosten vnnd schaden ver-dampt / sonder darzu nach gelegenheit der sachen vnnd personen /durch vns vnnachließlich gestrafft werden. Nachdem auch zu vielmalen vmb gar geringe sachen appellirt wirdt / allso das die ko-sten sich offt hoher vnd mehe / als die heuptsach / ertragen: So istgleichßfals geordent / das hinfürter van den sachen / die nicht fünfvnd zwentzig goltgulden werdt sein, an vns nicht soll mögen ap-pellirt werden. Imfall aber jhemandt daruͤber zu appelliren ge-meint, der oder dieselbige sollen vann vnsern Amptleuthen oderBeuelhabern schrifftlichen schein brengen / das durch partheilig-keit des Gerichts, oder sonst auß andern erheblichen vrsachen,ihnen appellerens van nöten / vnd die Appellation billig zuzulassen sei. Darnach wisse sich ein jheder zu richten. Vrkundt vnsersherauffgetruckten Secret Siegels. Geben zu Dusseldorff amfunfften tag des Monats Julij / Anno tausent funffhondert einvnd Sechszig.OrdnungP ij