clrvRheten inwendig der obgesetzten dreien Monate anzeigen. Dar-auf ihme nach befindung der sachen / weitere dilationes vergunt/erkent vnd zugelassen werden sollen.Welcher dem allem dermassen nit nachkommen wurde / deßoder derselbigen appellation soll als vor desert vnnd erlosschen ge-halten / vnd darumb nicht angenomen / sonder zu vollziehung vo-riges vrtheilß remittirt werden.Van fertigung der Acten.Cap. xxxiiij.Amit die appellierende parthei jhre appellation zurechter zeit verfolgen mög / sollen ihre die Actavmb ein zimlichs / ohn vbernemen verfertigt wer-den / in welchen Actis auch sonderlich verzeichentwerden sall / in was jhar / vnd vff welchen tag einjhede sach angefangen, vnd was vff einem jheden termyn vnd ge-richtztage / biß nach außsprechung des enturtheils / appellierung /vnd gebung der Apostelen oder zeugnuß brieff / gehandelt / derglei-chen das jhar vnd tag/ in welchem das vrtheill daruon appellirt/außgesprochen / vnd ob solichs mündtlich oder schrifftlich gesche-hen / auch binnen welcher zeit appellirt / vnd wes darauff in annemung / oder verwerffung der appellation gefolgt / damit alle nichtig vnd vnrechtigkeit verhuet / vnnd gleichmessig / billich / außtreglich Recht befordert werden mög.Beuelh-
Druckschrift
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten