Register.darnach khein ferner kundtschaffeciij. ciiijschreibungen begriffenxxviizufurenWilkurliche vertrege vnd anlassun-Zeugen Personen vnd aussage inredeWiderkaufs oder losen halber ob zweiEinen glaubwirdigen zeugen so dercxiiijuel furfallen wurdeCleger allein hette / mag nach ge-Widerkauff kann durch den keufferstalt vnd gelegenheit seiner Personvff, ein sichere zeit verwilligt wer-der eidt zu bestettigung seiner forde-cxvlisrung jhme gestattet werdenWucher vnd wucherliche ContractenZeugen wie zu ewiger gedechtnus zu-vngotlich / vnd darumb verbottenfuerencxixZeugnuß zugeben was Personen nitlxviijzugelassenZeugsagen auß was vrsachen mogenlxix.lxxverworffen werdenZeugen wie die zufüren / vnd derselbenZinß oder Renthen auß anderer leutheidtgütern / in was zeit vnd mit was geldZeugen ihre gegebene kundtschafftendie zubetzalen / auch versicherungxxviijerst furzulesencxxiiijderselbenZeugen so vnder einem andern gerichZuschlag oder khommer der streiti-tzwanck gesessen / wie derselben zeuggen guter / vnd entsetzung derselbennuß durch Compaßbrief außzubrinxxviijZeugensage offnung / vnnd wie die Zweite erkandtnuß/zu Latin Secundumxviij.xixDecretum genandtden Partheien mitzutheilen / auchEndt des Registers.
Druckschrift
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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