Druckschrift 
Des Durch=||leuchtigen Hochgebornen Fur=||sten vnnd Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/|| Cleue vnnd Berg/ Grauen zu der Marck vnnd Rauenß=||berg/ Hern zu Rauenstein [et]c. Rechtsordnung vn[n] Reformation/|| sampt andern Constitutionen/ Edicten vnd erklerungen et=||licher felle/ wie es jn beiden jrer F.G. Furstenthum=||ben Gulich vnd Berg gehalten/ geurtheilt || ... werden soll/ auffs new || ... gebessert.|| Mit einem neuwen Register ... ||
Entstehung
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Register.Beweisungen geschehen in mancher-Burgen so sich obgerurter freiheiten belej gestaltgeben= vnd darauf verziegen / kon-Beweisung durch kundtschaft vnd benen sich folgentz damit nit behelfensichtigung des augenscheinsBeweisung durch ein offenbare leu-mut / gemeine sage vnd geschreiBeweisung durch vermutungenBeweisungen gnant halb gezeugnußCaution oder versicherung von wel-vnd wie die zu zeiten durch den eidtchen Personen vnd in was sachenerstattet werdenzunemenBeweisung so vff jha vnd bescheheneCitations form / wann einer den kom-ding gesatzt / wirdt allein im Rech-mer entsatzt / vnnd sich zu Recht er-ten zugelassenbotten / aber doch zum ersten nichtBeweisung vff nein sagen oder leuch-erschienencxciijnen gestaltCitations form widder die getzeugenBezalung gelehens geltz oder anderscxcvijcxviij. cxix.Citations form an die Parthey dargeBezalung in was muntzen geſchehengen man zeugen fueren will cxcviijcxxiiijCitation oder ladungs form zu erof-Brieff / siegel / vnnd andere schriften sonung des vrtheilscxcixvff beger einer Parthey furbrachtCitations form zusehen in sachen derwerden müssenAppellation zu procedirenBrief vn siegel so gerichtlich inbracht /Citations oder ladungs form / zu sehenden Partheyen wider zu geben xxvvnd hören / das der kleger in die strei-Brief vnd siegel vnd anderer brieffli-tige gueter exprimo decreto / oder außcher vrkunden anfechtung lxvijder erster erkandtnuß ingesatzt wer-Burgschaft oder verpflichtung dercxcvShöne für jhre Eltern / vnd hinwi-Citation oder ladungs form / zu sehenderumb der Eltern für jhre Shönevnd hören / den kleger in die streitigelxxxgueter ex secundo Decreto / oder auß derBurgschaft wie weith sich erstreckezweiter erkantnuß einzusetzen excvCitations form die Gerichtskosten zuBurgen wannehe die mit Recht nittaxirenccvjmogen besprochen werdenCommissarien zu verordnen / da derBurgen sollen jhren außzug für derAppellant weitere kundt vnd kundtkriegsbeuestigung fürwenden cxxxxxijschaften zufueren begertBurgen so die schuldt als für ihre eigenCommission form allein zeugen zuuerzu entrichten an sich genomen / kon-hörencxcvjnen den glaubiger an den principal Compaßbriefs form zeugen in andermhauptsacher nit weisengerichtzwanck gesessen zu verhörenBurgen behelf durch das beneficium Ep-cxcvijstolae D. HadrianiCompaßbrieff wannehe vnd wie dieBurgen freiheit gnandt beneficium cedenxxviijmitzutheilendarum actionum / In was fellen die statCompromißhabCompromissarien / wes die sich zu hal-Burgen wie vnnd wann sie ihre burgcxxj Compromissarien ob einer oder mehlschaft aufsagen mogen