Cap.Blat.XXIIII. Van eigner bekandtnußclviijXXV. Van vermutungen clviijXXVI. Van dem eidt der gesche-heuer beweisung zu steur / zu La-tin geuandt In supplementum proba-tionisclviijXXVII Van offnung vnd publi-cation der Zeugensage / auch be-schluß der sachenelixXXVIII Van execution vnd volnstreckung der VrtheillXXIX Wie vann endt vnd behur-theilen sall vnnd magh appellirtwerdenXXX Van nichtigkeit der vrtheil.XXXI Welcher gestalt vann derExecution außgeſprochener vr-theill appellirt werden möge elxijXXXII Van neuwerungen oderattentatenelxiijXXXIII. Van den Fatalien / vndwie dieselbige zugelassen elxiiijXXXIIII. Van fertigung der Ac-clxvBeuelchſchrifft an alleAmptleuth vnd Beuelhaber bei-der Fürstenthumben Gülich vBerg / wie es mit den Hofsgedingen vnnd Laetbencken zu haltenclxvjEdict van wege der AppellationenaußgangenOrdnung vñ Beuelch /weß sich die Gerichtsschreiber inbeiden Fürstenthumben Gülichvnnd Berg / auch der Graff-schaft Rauenßberg / in bedienunghrer Ambter zu halten / sambtallerhandt Formulen so beydemGerichtlichen Proceß vnd sunstzu haben
Blat.zu haben vn̄ zu wiſſen van nöttenclxxijWeithere berichtung /wie sich nicht allein die Gerichtsschreiber / sonder auch die Notarien halten solleu c lxxxiiiForm eines gemeinen gewaldts.clxxxxvjForm eines gewaldts zu Latin ge-nandt Actorium / so die Vormun-der van wegen jhrer PflegkindergebenelxxxvijForm eines Compromiß clrxxviiEin ander form eines CompromißielxxxixWie der Artickell vonn der gelt pe-nen / damit allerhandt Compro-missen destomehr bestettigt / zuende derselben gesatzt vnnd auß-getruckt werden sollForm welcher massen die Compro-miſſarien oder ſcheidts freundeihr Laudum oder Spruch zu thunForm eines VidimusVnderschrifftéxcijEin ander Form eines VidimuscxciijForm einer Citation / wan einer denkommer entsatzt / v sich zu Rechterbotten / aber doch zum erstennicht erschienen / wie der zu ladencxc iiijForm einer ladung / zu sehen vnd hören / das der Cleger in die streiti-ge gueter exprimo Decreto / oderauß der erster erkandtnuß inge-satzt werdeexclForm einer Ladung / zu sehen vnndzu hören / den Cleger jn die streiti-ge gueter auß der zweiter erkandtnuß einzusetzenexcyForm einer Commission allein Zeitcxcvjgen zuuerhörenForm