242 Rückschlüsse.
beibringt, schlägt nur die Gleichung here wunden = alma vul-nera wirklich durch. Aber schon die Anknüpfung von Wir lassenalle unser ding usw. 3166 t. an Matth. 19, 27 nos reliquimusomnia ist gewagt. Und Vorstellungen wie die von Christireinem bluot oder von der Fröhlichkeit im Himmel sind zutrivial, als daß sie, obgleich natürlich letzlich in kirchlich-lateinischem Überlieferungsgut wurzelnd, nur durch Geist-liche in die deutschen Lieder gekommen sein könnten. Hierverfängt also Mettins Beweisverfahren nicht. Der entscheidendeMangel seiner Betrachtungsweise aber ist der, daß er die Liederviel zu sehr als feste, einmalige Größen nimmt und viel zu wenigmit der Tatsache rechnet, daß es sich bei diesen Liedern alsechten Volksliedern um Erzeugnisse eines allmählichen Wachs-tums, um Gebilde von fließenden Grenzen und gleitendemBestände handelt. Es ist eine ganz schiefe Einstellung, wennMettin in jedem Falle auf einen Verfasser aus ist, dessen Standsich aus dem als Einheit genommenen Liede feststellen lassenmüßte; denn eine solche Auffassung geht über die wesent-lichsten Lebensgesetze dieser Art von poetischen Schöpfun-gen hinweg. Um ein Beispiel zu geben von den Irrtümern,zu denen die Verkennung der Problemlage führen muß: ZurErläuterung des Liedes Herzog Ernst 2285 ff. weist Mettin aufden Hymnus bei Kehrein Nr. 101 hin, wo Jerusalem und dasHimmelreich zusammengestellt werden in Erinnerung an Apoc.21, 2: et ego Joannes vidi sanctam civitatem Jerusalem novant.Aber erst müßte bewiesen sein, daß Jerusalem in jenem Pilger-liede ein altes Recht hat und nicht erst, wie es den Anscheinhat, nachträglich eingeflickt wurde, ehe eine solche ParalleleBedeutung gewönne.
Am stärksten enthüllt sich die Schwäche von MettinsStandpunkt in seiner quellenmäßigen Betrachtung des Liedes'In gotes namen varen wir'. Er hat natürlich recht, das Stückbis ins 12. Jahrhundert hinauf und unter die Kreuzzugsliedereinzurücken; die bekannten Stellen Trist. 11538 und WienerMeerf. 283 sprechen bündig (s. Hoff mann v. Fall. S. 72). Aberer ist vollkommen im Irrtum, wenn er die vierstrophige Mün-chener Fassung vom Jahre 1422, die ältest überlieferte, alsden originalen Text des Leises nimmt. Was ihm ein 'vollständigerhaltenes Lied' scheint (S. 279), ist in Wirklichkeit ein wirrzusammengesungenes Volksliedgebilde, von dem nur die ersten