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Die deutschen Geisslerlieder : Studien zum geistlichen Volksliede des Mittelalters
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Die Geißlerstatuten. oo

2. Die Geißlerstatuten.

Die Frage nach dem Wesen und der Herkunft der Geißler-statuten !) ist auch bei der Zielsetzung unserer Untersuchungvon Belang, und zwar aus einem doppelten Grunde. Erstensweil unzweifelhafte Beziehungen zwischen dem Hauptleis derGeißler, der Liturgie, und den Statuten walten, sodann weilvielleicht die Möglichkeit besteht, aus dem Ursprung und derZusammensetzung der Statuten Analogieschlüsse zu ziehenauf die Lieder, von denen wenigstens die Liturgie einen denStatuten durchaus vergleichbaren Besitz der Geißlerscharendarstellt.

Pfannenschmid sieht auch hier die Dinge schief, weil erhinter der Geißlerbewegung eine feste, einheitliche Organisationsucht. Das führt ihn notwendig zu der Annahme eines festenGrundstatuts, das offenbar von der 'geheimen Oberleitung'verfaßt zu denken ist (s. o. S. 21). Von diesem Statut ver-schwieg man nach Pfannenschmid, was geheim zu bleiben hatte,man konnte das Statut auch 'in besonderer Berücksichtigungder jeweiligen Orts- und Landesverhältnisse in einer für dieGeißler vorteilhaften Weise verändern' (S. 120). Wir habenalso in den Statuten von Doornik und Brügge nur 'lückenhafteÜberlieferung'; was uns erhalten ist, sind nur verschieden-ar tige Spiegelungen des Grundstatuts, der 'wahrscheinlichabsichtlich vernichteten Urschrift'. Es sind nur Auszüge,und noch dazu gefärbte: die Brügger Statuten sollen zwarnoch 'von echten Geißlern herrühren, aber z. T. schon kirchlichbeeinflußt' sein, während die Doorniker Statuten 'nicht mehrvon echten Geißlern, sondern von Mönchen verfaßt wordensind' (S. 123).

In Wirklichkeit beweist das einheitliche Gepräge derStatuten so wenig für eine Oberleitung (Pfannenschmid S. 126)wie ihre Abweichungen voneinander für eine bewußt verhüllendeRedaktion. Das eine wie das andere ist vielmehr notwendigeFolge der wuchernden Ausbreitungsform und malt das Flüssige

') Erhalten sind die Statuten, die Brüggische Geißler dem Domkapitelvon Doornik eingereicht haben, abgedruckt bei Fredericq Corpus 2, in f.Ein anderes Statut, das der Doorniker Abt Aegidius li Muisis ausdem Munde von Geißlerführern erfahren zu haben behauptet, findet manabgedruckt bei De Smet2, 355 f. Die Statuten werden in folgendem als dießrügger und die Doorniker unterschieden.

Uttbner, Geißlerlieder. Q