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Die deutschen Geisslerlieder : Studien zum geistlichen Volksliede des Mittelalters
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146 Die deutschen Geißlerlieder.

ihn abbringt. Es wäre verlockend, in dem Reimpaar den Resteiner Strophe zu sehen, die die Gruppe der Dreireimstrophenergänzte, in der diese Kernsituation des Himmelsbriefes ge-schildert war (s. o. S. 135). Aber näher scheint mir die Annahmezu liegen, daß wir in diesem Anwuchs einen Versuch zu sehenhaben, die Stabat-mater-Strophe formal anzugleichen an dieStrophen des zweiten Teiles der Lit., mit denen sie zusammen-geraten war. Das setzt natürlich voraus, daß die Strophe'Maria stünt' noch (wie in RC) mit den Strophen 'Cristus riefund 'Maria bat' zusammenstand, als die Längung erfolgte.4649 sind sechs ursprüngliche Zeilen zu einer wieder vier-zeiligen Strophe zusammengezogen worden; von den gleich-laufenden Reimpaaren R 39 f. und 41 f. ist bezeichnender-weise das trivialere geblieben. Die Strophe 50 ff. zeigteine schwer deutbare Verlängerung. Die Verse 54 f. sind wohlelliptisch zu verstehen: '(wir bitten), daß er seinen Geist sendeund uns das (nämlich die Befreiung vom jähen Tod) bald ge-währe'. Anscheinend ein Anklang an die Predigt: ist daz %1behaltent minen heiligen sunnendag und minen fritag, daz ichüch gelobet habe, daz leist ich üch vollekliche Clos. 115, yi. Viel-leicht Reste einer vierzeiligen Strophe. Bei dem Vers 51 Ni*make uns hir van sunden vry wirkt deutlich das Lautbild derursprünglicheren Fassung nach: Du mach uns, herre, vor sündettvri RC. Die Strophe 6269 folgt als ganzes dem Vorbild einesTextes wie C, nicht wie R. Es versteht sich, daß deshalbauch V. 65 Dor god gy solen hovard annen von C 106 aus (Dazir die hochfart laßet dannen) zu deuten ist; das Mittelgliedbildete offenbar eine Fassung Daz ir lat die hochvart dannen-Also wieder ein aus der gesungenen Weitergabe des Liedeszu erklärender Hörfehler (vgl. diivels bot C S. 138). Die Frageist nur, ob für die niederdeutschen Sänger das annen ein sinn-loser Sprachbrocken war (derlei ist in stark zersungenenmodernen Volksliedern nicht ungewöhnlich), oder ob sie einenSinn mit dem Wort verbanden. Hoffmann v. Fall. Kirchenl-S. 148 versteht es als anden, und so mag es mancher Sängergenommen haben, obgleich die übliche juristische Verwendungdieses Verbums im Sinne 'strafen, rächen' nur gezwungen inden Zusammenhang des Verses paßt *). Auch zu dnen konnte

9 Unter den zahlreichen Belegen, die mir Agathe Lasch freundlicher-weise nachgewiesen hat, ist keiner, der die Ausdrucksweise als einigermaße 11sprachgerecht erscheinen lassen könnte.