54 Voraussetzungen und Grundlagen des deutschen Geißlerliedes.
dieser zweiten großen Welle der Geißlerbewegung nichts zutun haben können; doch hat er seine Feststellungen nichtausgeschöpft 1 ). Christus sagt in dem Briefe: ich hatte gedahtan dem zehenden tage des sübenden monen, daz ist an dem sunnen-dage noch unser Frowen tage alse sü geboren wart, daz ich getötetwolt haben allez daz lebendig waz uf erden Clos. 113, 21 ff. 2 ).Pfannenschmid hat S. 155 sehr einleuchtend festgestellt, daßdamit nur der 10. September 1262 gemeint sein kann 3). Damitrückt denn der Brief dicht an das Jahr 1260, an das Aufspringender Geißlerbewegung in Italien heran. Ja man darf sagen,daß die Datierung auf 1262 erst dann ihren rechten Sinn zugewinnen scheint, wenn man annehmen dürfte, daß der Briefin dieser Form bereits in der Geißlerbewegung von 1260 seineRolle spielte. Der Brief hat doch erst dann die wirksameAktualität, wenn im Augenblick seiner Verkündigung GottesStrafgericht als etwas für die allernächste Zeit Geplantes hin-gestellt wird. So scheint sich also die Vermutung zu empfehlen,daß schon die deutschen Geißler von 1261 mit dem Briefearbeiteten.
Nun ist freilich die Auslegung der Closenerschen An-gabe (samt ihrer Quelle) nicht ganz eindeutig. Seine Sätze
') Vielmehr sind die Ausführungen S. 156 ganz haltlos, nach denen derBrief in Zusammenhang stehen soll mit einer angeblich im Jahre 1262 ein-setzenden neuen Epoche der deutschen Geißlerfahrten.
*) Bemerkenswert ist, daß nur die deutsche Fassung Closeners diesegenaue Zeitangabe hat; die Fassung bei Stumpf liest nur decimo die mensisSeptembris (S. 11), in Übereinstimmung mit den von Priebsch verwertetenlateinischen Briefen (S. 48).
3) Nur die geographischen Folgerungen, die Pfannenschmid aus seinerFeststellung zieht, scheinen mir anfechtbar. Er ist geneigt, auch in der Da-tierung einen Hinweis auf Sizilien zu sehen. Da der siebente Monat der Sep-tember sein muß, schließt er auf eine Jahreseinteilung, die das Jahr mit demMärz begann, und kommt so zu dem calculus Florentinus, der freilich inSizilien, aber auch in Norditalien in Geltung war, sogar in Deutschland undzwar gerade im Südwesten, in der Erzdiözese Trier und ihren TochterdiözesenMetz, Toul und Verdun vom 12. bis 17. Jh. Anwendung fand (s. Grotefend,Zeitrechnung d. Mittelalt. u. d. Neuzeit 1, 8). Aber bezeichnete man bei demcalculus Florentinus, der das Jahr vom 25. März ab rechnete, wohl den Märzals ersten Monat, so daß der September der siebente sein konnte ? Näher lägees da doch, an einen calculus zu denken, der nach altrömischer Art mit dem1. März begann; als solcher käme der modus Venetus in Betracht, Grotef. 1,203 b . Oder ist überhaupt der sübende mone, wie es dem Stil der Prophezeiungentspräche, einfach eine versteckende Umschreibung des Septembers ?