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Die deutschen Geisslerlieder : Studien zum geistlichen Volksliede des Mittelalters
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44 Voraussetzungen und Grundlagen des deutschen Geißlerliedes.

wegung alt verbunden sein müssen. Rein theoretisch wäre auchdie Auffassung möglich, daß die Statuten aus der Liturgieschöpften. Praktisch verbietet sie sich schon dadurch, daßdiese Statutenstücke sich als ein den meisten sonstigen Be-stimmungen gleichzuordnendes Lehngut erweisen lassen: siesind wieder nur aus den Satzungen älterer Genossenschaftenherübergenommen. So haben die Statuten der TrientinerDisciplinaten folgende Eintrittsbestimmungen: si statuem e siordenem chel no se debia receuer a la nostra fradaya nesun usurarisei no rendesse la usura el mal tolleto a. a. O. S. 16. Fast die glei-chen Worte treten uns nun in den ältesten historischen Berich-ten über das Aufkommen der italienischen Geißlerbewegungentgegen, vor allem in der Kronstelle, dem Zeugnis des Mönchsvon Padua: Tunc fere omnes discordes ad concordiam redierunt,usurarii et raptores male ablata restituiere festinabant, ceteriquediversis criminibus involuti, peccata sna humiliter confitentes,se a suis vanitatibus corrigebant (oben S. 9 im Zusammenhanggegeben) J ). Es wird an anderer Stelle (s. S. 62f.) der Beweisversucht werden, daß dieser Bericht Liedzitate besonderer Artenthält. Auch der in Rede stehende Satz muß nach den voran-gehenden Nachweisen ein Zitat sein, das Forderungen wieder-gibt, wie sie auch innerhalb des italienischen Geißlertums ver-mutlich in programmatischen Äußerungen erhoben wurden.Welcher Art diese Äußerungen waren, woher also das Zitatstammen mag, ist schwer zu sagen. Vielleicht einfach aus denBußpredigten, von denen wir uns das Auftreten der Geißler be-gleitet zu denken haben. Aber das merkwürdige Zusammen-gehen des historischen Berichtes mit dem Disciplinatenstatutläßt es immerhin als möglich erscheinen, daß dem Bericht-erstatter ein Bruderschaftsstatut im Sinne lag: dann würdenalso im Hintergrunde der großen Schilderung des Mönchs vonPadua stehende Confraternitäten sichtbar 2 ). Jedenfalls ergibt

1) In deutlichem Zusammenhang damit steht übrigens der andere großezeitgenössische Bericht des Salimbene: Et paces fiebant et restituebant hominesmale ablata et de peccatis suis confitebantur Mon. Germ. SS. 32, 465.

J ) Sehr beachtenswert ist übrigens, daß auch ein niederländischerhistorischer Bericht dieselben Wendungen gebraucht wie die italienischen:Nee est credibile, quod qui mala (1. male) ablata non restituunt et injurias irrogatasproximis non emendant, adulteri, proditores, latrones, fures et consimiles (vgl. dieSünderliste der Liturgie und S. 49 t.), qaod qui tales per volunlarias poenitentias,quas sibi sine auetoritate ecclesiae assument, per hoc debeant liberari quoad Deicm