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Die deutschen Geisslerlieder : Studien zum geistlichen Volksliede des Mittelalters
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22 Voraussetzungen und Grundlagen des deutschen Geißlerliedes.

einen bestimmten Platz gebunden, sondern wechselte, nachGründen der Sicherheit, ihren Versammlungsort. Ihre Haupt-aufgabe war es, die einzelnen wandernden Bruderschaftennach einheitlichem Plane zu organisieren; Sendboten, die vonder Zentralleitung ausgesucht und ausgeschickt wurden, be-sorgten dies Geschäft. Über ihre sonstigen Aufgaben mögeman bei Pfannenschmid S. 126 nachlesen.

Diese Auffassung ist unhaltbar. Schon allgemeine Er-wägungen sprechen nachdrücklich dagegen. Warum geradebei den Geißlern von 1349 diese zentrale Leitung, und nichtbei den früheren Stößen der Bewegung? Und warum geradebei den deutschen Geißlern von 1349 diese Oberleitung?Warum die innere Gleichartigkeit dieser europäischen Bewegungzerstören ? Vor allem aber schlägt das Beweismaterial Pfannen-schmids nicht durch, das im wesentlichen aus gewagten Inter-pretationen der Bulle stammt, durch die Clemens VI. im Oktober1349 die Geißler verdammte. Es ist nicht einzusehen, warumdie ordinationes und statuta, von denen die Bulle spricht, einesolche Oberleitung bedingten; und es ist sicher falsch, in dencongregationes conventuales, die die Bulle verwirft, einen Hin-weis auf die Oberleitung zu sehen; man mag selber S. 127 dieKünstlichkeit dieses Beweisversuches verfolgen. Die Bullebietet eine durchaus zutreffende Anschauung der Dinge, wennsie sagt: quod se per societates et conventicula {licet caudas invicemcolligatas habeant) dividentes, diversas circumeunt patrias: nurdaß die caudae colligatae keine geheime Oberleitung meinen,sondern das allgemeine Verbundensein nach Ursprung undHaltung. Schon die Zeitgenossen haben sich offenbar darübergewundert, daß die Bewegung sich rein wuchernd ausbreitete,ohne daß, wie bei anderen Sekten und Ketzereien, eine Führer-gestalt erkennbar war. Das klingt nach in einer noch nichtverwerteten aufschlußreichen Quelle, einer lateinischen Ab-handlung, die in Form einer Quaestio das Geißlertum vomStandpunkt des Kirchenrechtes aus untersucht und ver-urteilt '). Da werden auch die verschiedenen Namen der Geißler

) Die Abhandlung ist ein Teil der aus verschiedenen ehemals selb-ständigen Stücken zusammengesetzten lateinischen Sammelhandschrift Cod.Ms. I Qu. 72 m der Universitätsbibliothek Breslau (Papier, 14.15. Jh.); sie stehtauf Blatt I42 r ff. Die Abhandlung gehört nach dem Schriftcharakter schon ins15. Jh., schöpft aber greifbar aus zuverlässiger und wertvoller Überlieferung.