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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
Entstehung
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203Ein Gelehrter, Charles L'Abbé, den er deshalb um einGutachten anging, erklärte sich gegen beide und suchte ineiner Abhandlung zu beweisen, der Kanzler Gerson habe dasWerk geschrieben. Es war im Jahre 1640. Ihn und alle,die dies später behauptet haben, hat man kaum der Wider-legung werth gehalten.!) Der glücklichste unter ihnen istunstreitig Onesimus le Roi, dessen AbhandlungCorneilleet Gerson, von dem französischen Institut der Wissenschaf-ten im Jahre 1841 einen Ehrenpreis von 15,000 Frankendavon trug. Eine die französische Nation ehrende Demon-stration, welchen Werth sie darauf legt, den Verfasser desWerks von der Nachfolge Chriſti zu den ihrigen zählen zudürfen! Nichtsdestoweniger hat ein anderer französischer Ge-lehrter Thomassy (im Jahre 1843) bewiesen, daß Gersondas fragliche Werk nicht verfaßt haben kann.?) Nach demWerke des Hochwürdigsten Bischofs Malou, das wir mehrereMale anzuführen Gelegenheit hatten, ist es zwar überflüssisich länger mit diesem Gegenstand zu befassen. Nicht nur,daß alle Einwendungen, die gegen Thomas a Kempis ge-macht worden sind oder gemacht werden können, darin auf'sbündigste widerlegt werden; der Verfasser bringt auch diepositivsten Beweise dafür bei, daß von demselben die Büchervon der Nachfolge Christi herrühren. Unter anderen werdenfünfzehn gleichzeitige Zeugen dafür angeführt.3) Wer ihreAussagen prüfen will, möge sich in dem Werke selbst darnachumsehn. Indessen können wir nicht umhin, uns mit einemjener Zeugen hier einen Augenblick zu beschäftigen und zwaraus dem Grunde, weil wir im Stande sind, seine Aussagenzu bekräftigen oder vielmehr eine dagegen gemachte Einwen-dung zu widerlegen. Johann Busch, seit dem Jahre 1420Regularkanonich zu Windesheim, der im Jahre 1479, achtJahre nach Thomas a Kempis, den er gut gekannt hatte,starb, beendigte im Jahre, 1464 seine Windesheimer Chronik.In dieser erzählt er,*) daß einige Tage vor dem Tode des1) Ihre Namen und Schriften werden bei Malou cit. Seite 35 ff.namhaft gemacht2) Siehe Malou cit. Seite 41. Vergl. die nachträgliche Schluß-bemerkung Seite 247.2) Malou cit. Seite 4259.) II. C. XXI. Seite 345. c.