98Identität des im Jahre 1374 dem Heinrich Knyt verpfän-deten und seitdem mit einer Jahrrente von einem MalterRoggen beschwerten Grundstücks festgestellt; so käme es, umdas ehemalige Grundeigenthum der Familie Hemerken zu er-mitteln, darauf an zu wissen, ob dieses jenes stadtwärts(nach Westen) oder landwärts (nach Osten) begränzte. Esist mehr als wahrscheinlich, daß in einer Urkunde überGrundbesitz der zuerst genannte immer der ist, dessen Grund-stück der Anfertiger der Schrift sich am nächsten dachte unddaß der zuletzt vorkommende das weiter gelegene Stück hatte.Nun wird aber in unserer Urkunde ein gewisser GobelinSartoris als Anschießender zuerst aufgeführt. Also hätteder Acker des Johann Hemerken weiter auf Hüls zu odernseit des später der St. Nikolai Bruderschaft erbrentpflich-tigen Grundstücks gelegen.!) Es ist zu vermuthen, daß dasHemerkensche Stück von dem Besitzer des erbrentpflichtigenangekauft und mit diesem consolidirt worden ist und daßdiese zwei Stücke zusammen es sind, die im Jahre 1660 dasEigenthum des Heinrich Toll waren. Daß dies 2 Morgen75 Ruthen große Ackerstück aus ursprünglich ungleichartigenTheilen bestand, deutet der Deskriptor an, indem er angibt,es habe gelegen „in drei Stücken.“ Daß im Jahr 137425 R., 27. 6 M. 75 R., 28. ein Stück eben so groß (an das Gottes-haus Corporis Christi in Köln zinspflichtig (S. 268), 29. 23 M.d. G. Corp. Chr. gehörig, muß als Domainenland verkauft sein, undwär also noch wiederzufinden, 30. 3 M. 31. 75 R. 32. 1 M. und end-lich 33. 2 M. 75 R. von Henrich Toll, wovon die Bruderschaft St. Nic.jährlich 1 M. Roggen einzukommen hat. Sollte es hienach einemder Agronom und Mathematiker ist, mit einigem Fleiß und Scharfsinnnicht möglich sein, an Ort und Stelle zu bestimmen, welches das Stück ist¹) In der That läßt es sich durch Urkunden nachweisen, daß Gob-belin Sartoris in jenem Bereich und zwar ziemlich nahe bei der StadtGrundeigenthum besaß z. B. Nos scabini u. s. w. Joannes de Linthnoster conscabinus et ejusdem heredes ... dederunt de terrasita extra portam de Hulse juxta viam qua itur versusmolendinum venti, quam emerat erga henricum Dunepeper quaeterra nunc ad hortos est confecta gobelino de Linth sartoriunum quartale jurnalis u. s. w. Urk. v. J. 132 N. 281 in der I. Ab-theilung des Kemp. Stadtarchivs. Der Erbpächter hieß Gobelin Sar-tor, sein Sohn nach damaligem Brauche Sartoris, also war unserGob. Sartoris in der Urk. v. J. 1374 wohl sein Enkel. Die Grund-zinse aus diesem Gartenland kamen im J. 1436 an das HospitalsVielleicht führt dieser Umstand uns weiter auf die Spur.
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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
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