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Die Karten von 1813 und 1818
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bezirk Düsseldorf vereinigt werde 1 ). Diese Änderung sollte am1. Januar 1819 in Kraft treten. Auf der Karte ist Buchliolz bereitszu Wickrath gehörig dargestellt, weil es wie Kenn (S. 169) nichtmehr abgegrenzt werden konnte.

3. Von der Kreiseinteilung des Regierungsbezirks Trierverlautet in den Amtsblättern der Jahre 1816 ff. garnichts, undAkten über die erste Einteilung der Kreise und Bürgermeistereiensowie über etwaige Veränderungen bis zum Jahre 1818 sind beider königlichen Regierung in Trier nicht vorhanden 2 ).

Für die Karte des Jahres 1818 konnte daher nur die stati-stisch-topographische Beschreibung des Regierungsbezirks Trier vomJahre 1819/20 zu Grunde gelegt werden. Nach dieser ist derRegierungsbezirk mit möglichster Schonung früherer Communal-,Bürgermeisterei-, Pfarr- und Cantonal - Verbindungen in folgende12 Kreise eingeteilt: 1. Prüm, 2. Daun, 3. Bitburg, 4. Wittlich,5. Bernkastei, 6. Landkreis Trier, 7. Stadtkreis Trier. 8. Saarburg,9. Mei'zig, 10. Saariouis, 11. Saarbrücken, 12. Ottweiler.

4. Am 20. April 1816 machte die Kölner Regierung dieEinteilung ihres Bezirks bekannt 3 ). Er zerfiel in folgende 11Kreise: 1. Stadtkreis Köln, 2. Landkreis Köln, 3. Bergheim,4. Lechenich, 5. Rheinbach, 6. Bonn, 7. Siegburg, 8. Uckerath,9. Waldbroel, 10. Wipperfürth, 11. Mülheim.

In Bezug auf die standesherrlichen Grafschaften Gimborn undHomburg, welche die beiden Cantone Gummersbach und Homburggebildet hatten, und von denen vorläufig die erstere dem KreiseWipperfürth, die andere dem Kreise Waldbroel zugeteilt war, be-hielt sich die Regierung die Entscheidung darüber vor, ob sie inder vorbemerkten Kreiseinteilung bleiben oder für sich bestehenwerden. Nach Bekanntmachung vom 14. Mai 1816 4 ) sollte die Herr-schaft Gimborn-Neustadt einen besonderen Kreis bilden; für Homburgwurde unterm 5. Juli 1816 dasselbe verfügt 5 ). Der Regierungs-

!) Amtsbl. d. Reg. zu Düsseldorf, 1818 No. 32 S. 206.

2 ) Mitteil. d. kgl. Reg. vom 21. Febr. 1894.

3 ) Amtsbl. d. Reg. zu Köln, 1816 No. 1, No. 3.

4 ) Amtsbl. d. Reg. zu Köln, 1816 No. 2, No. 23.

8 ) a. a. O. No. 11, No. 87. Laut Bekanntmachung der kgl. Regie-rung vom 26. Februar 1819 wurde der Kreis Homburg provisorisch mitdem Kreise Gimborn vereinigt und der Wohnsitz des Landrats mit demKreisbureau nach Gummersbach verlegt. Amtsbl. d. Reg. zu Köln, 1819No. 9, No. 70.