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9. Die Niedergrafschaft Katzenelnbogen, welche vom 20. No-vember 1806 bis zum 1. November 1813 unter französischer Ver-waltung gewesen, aber nicht dem Empire einverleibt war, ist ent-worfen nach dem Aufsatze von Weidenbach und der beigefügtenKarte im 10. Bde. der Annalen des Vereins für Nassauische Alter-tumskunde etc. Archivalisches Material darüber ist im kgl. Staats-archiv zu Wiesbaden nicht vorhanden.
Die Namen der Departements-, Arrondissements- und Cantons-Hauptorte sowie der Ämter sind den betreffenden Dekreten, demAufsatze von Weidenbach und dem Werke von Berghaus entnommen.
Obwohl der Thalweg des Rheins nach den Verträgen dieGrenze des französischen Reiches war, so ist doch aus Rücksichtauf das gute Aussehen der Karte nicht die Mitte des Stromes,sondern der linke, also westliche Uferrand als Grenzlinie gewählt;bei den grösseren Inseln zeigt der feine, rote Grenzstrich die poli-tische, bezw. administrative Zugehörigkeit derselben an.
Der feine, rote Grenzstrich trennt zunächst Cantone undÄmter, ferner, mit grünem, bezw. blassrotem Farbstreifen versehen,auch die Arrondissements und Departements. Wo Flüsse oder Bächedie Arrondissements oder Departements begrenzten, ist auf Durch-führung des feinen roten Grenzstriches an den Gewässern entlangverzichtet worden, um technisch unvermeidlichen Unschönheiten zuentgehen. Hier ist der breitere grüne, bezw. blassrote Streifenalso unmittelbar neben dem betreffenden Wasserlaufe angelegtworden. Wo indessen fliessende Gewässer Cantone eines und des-selben Arrondissements trennten, ist zur Vermeidung von Unklar-heiten die Cantonsgrenze auch an dem Wasserlaufe entlang durch-geführt worden.
Durch die detailliertere Bearbeitung hebt sich die heutigeRhoinprovinz bereits von den umliegenden Gebieten ab; sie istausserdem durch eine durchbrochene blaue Linie genau nach derheutigen Ausdehnung umgrenzt, sodass es möglich ist, sich stetsdarüber zu vergewissern, ob und wie weit die ehemaligen politi-schen und administrativen Verbände für die Rheinprovinz in Fragekommen. Eine stärkere Hervorhebung der heutigen Provinzial-grenze war aus verschiedenen Gründen nicht angängig.
Um die Abgrenzung der ehemaligen grossen und kleinen Ver-waltungsgebiete an den Aussenseiten der heutigen Provinz klar zu