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Bei der ersten Zählung im Jahre IX ergaben sich 351795,bei der zweiten im Jahre XI: 371937 Seelen. Die Ursachen diesesunverhältnismässigen Zuwachses in den 2 Jahren — der Übor-schuss an Geburten im Jahre X betrug z. B. nur 5309 — sind hierdieselben wie anderwärts, und der Verfasser des Annuaire sagt esausdrücklich, dass die Gemeinden im Jahre IX niedrigere Angabengemacht haben, um eine geringere Quote der Personalsteuer zuerlangen x ). Wenn Verronnais auf seiner Karte zu einem Annuairefür das Jahr 1810 die Einwohnerzahlen einer Anzahl grössererOrte nach der Zählung vom Jahre XI angiebt, so sollte man fastmeinen, dass inzwischen keine neue Volkszählung stattgefundenhabe. Jedenfalls ist für die Zeit bis 1813 kein Annuaire oderanderes statistisches Werkchen zu meiner Kenntnis gekommen,welches die Einwohner für die einzelnen Gemeinden oder Orte an-giebt. Daher ist es auch nicht möglich, die Einwohnerzahl desheutigen preussischen Anteils vom Moseldepartement für 1813 ge-nauer zu berechnen und die Zeichen für die Orte gleichzeitigenfranzösischen Angaben zu entnehmen. Das statistische Jahrbuchfür 1815 von Müller berücksichtigt nur den Teil des Moseldeparte-ments, der nach dem ersten Pariser Frieden von Frankreich abge-treten werden musste. Es ist dies nur der Canton Tholey. Der-selbe hatte nach Müller 8507 Seelen. Barsch giebt S. 131 u. 132für dieselbe Zeit die Bevölkerung nur zu 8189 Seelen an; die derspäter abgetretenen Teile vom Canton Rohlingen auf 9139, vomCanton Saarlouis auf 11288, vom Canton Sierck, soAveit er 1815abgetreten wurde, auf 4377 Seelen. Es waren aber schon 18147 Gemeinden des letzten Cantons abgetreten worden, die Barschnicht nennt und deren Einwohnerzahl er auch nicht anführt. Diebeiden 1815 vom Canton Busendorf abgetretenen Gemeinden Ihnund Ittersdorf giebt Barsch auf 696 Seelen an, genau wie schonim Annuaire für das Jahr XII (1803/4). Wenn dies nicht zufälligist, möchte man vermuten, dass die Zahlenangaben bei Barschüberhaupt nicht auf die bei der Übergabe wirklich vorhandeneBevölkerung, sondern auf das Annuaire von 1803/4 zurückgehen,wodurch ihr Wert für 1813 fraglich wird.
Wenn die Berechnungen auf Grund des Annuaire für 1803/4auch nicht massgebend für das Ende der französischen Herrschaft
J ) Annuaire für 1804 S. 98, Anm. 1.