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Die Karten von 1813 und 1818
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Büderich, Cranenburg, Gennep, Goch, Issum, Keeken, Moyland,Pfalzdorf, Calcar, Sonsbeck, Uedem, Weeze, Wesel, Xanten x ).

2. Lutherische.

Für die Lutherischen sollte es Pfarreien, Localconsistorien,Inspektionen und Generalconsistorien geben. In Bezug auf die Er-richtung der ersteren beiden galten dieselben Bestimmungen wiefür die Eeformierten. Die Inspektion setzte sich aus fünf Local-consistorien zusammen. Generalconsistorien gab es drei: eins zuStrassburg für die Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin, eins zuMainz für die Departements Mont Tonnerre und Sarre, eins zu Kölnfür Rhin et Moselle und Roer 2 ).

Im Departement de la Sarre waren 8 Localconsistorien mit60 Pfarreien und (1809) insgesamt 42 652 Seelen 3 ). Auch bei denLutherischen empfiehlt sich aus denselben Gründen wie bei denReformierten nachstehende Übersicht.

1. Localconsistorium zu Birkenfeld mit 7 Pfarreien: Bir-kenfeld, Leisel, Niederbrombach, Nohen, Züsch, Sötern, Nohfelden.

2. Localconsistorium zu Kusel mit 8 Pfarreien: Weierbach(ausserhalb der Rheinprovinz), Bauinholder, Reichenbach, Kirchen-bollenbach, St. Julian, Kusel, Burglichtenberg, Theisbergstegen(ausserhalb der Rheinprovinz).

3. Localconsistorium zu I d a r mit 13 Pfarreien: Herrstein,Niederwörresbach, Hosenbach, Veitsroth, Oberstem, Bergen, Wicken-rodt, "Weierbach, Veldenz, Mülheim-Mosel, Wolf, Cleinich, Idar.

!) Die reformierte Pfarrei Mörmter, im Annuaire für 1809 noch auf-geführt, ist noch im Jahre 1808 eingegangen, v. Recklinghausen, III.S. 259. — Geldern ist in den Annuaires für 1809 und 1810 noch als refor-mierte Pfarrei aufgeführt, von da ab nicht mehr. Dies ist nicht richtig.Die seit Abzug der Preussen aus Geldern sehr zurückgegangenen beidenevangelischen Gemeinden daselbst waren 1807 ohne Geistliche. Am 30. März1808 erfolgte die Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer einzigenevangelischen Gemeinde. Der erste Prediger war ein lutherischer; nachdessen Weggang 1812 folgte ein reformierter, v. Recklinghausen, III.S. 234 und 235. — So erklärt es sich, dass auf Seite 51 nach dem An-nuaire für das J. 1813 — welches natürlich noch während des Jahres 1812zusammengestellt wurde, Geldern als lutherische Pfarrei aufgeführt ist.Auf der Karte sind beide Confessionen angedeutet.

2 ) Artikel 33, 34, 35, 36, 40 des bereits angeführten Gesetzes vom8. April 1802.

8 ) Delamorre, S. 271.

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