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Im Frieden zu Campo Formio, 17. Oktober 1797, trat Oest-reich unter anderen seine niederländischen Besitzungen ab und gab dasin Leoben noch festgehaltene Prinzip der Reichsintegrität auf. Inden geheimen Artikeln stimmte es zu und versprach, dahin wirkenzu wollen, dass Frankreich den beanspruchten Teil des linkenEheinufers samt dem wichtigen Mainz erhalten würde 1 ). Für dasDirektorium, welches von Anfang an nach dem ganzen linkenEheinufer getrachtet, war dieser Erfolg nur eine Abschlagszahlung;es war nicht gesonnen, an jenen Punkt des Friedensvertragessich zu halten und rechnete darauf, dass schliesslich doch dasganze linke Eheinufer ihm zufallen würde, namentlich da von dengrössten deutschen Staaten gemäss den bereits abgeschlossenenVerträgen kein ernstlicher Widerstand zu besorgen war 2 ).
Diese Stimmung in Paris äussert sich alsbald in Bezug aufdie Verwaltung der oecupierten Länder. Man hielt jetzt den Zeit-punkt für gekommen, um eine durchgreifende Organisation jenerLänder vorzunehmen, als wären sie bereits französisch.
Am 4. November 1797 ernannte das Direktorium den BürgerEudler (einen Elsässer), bis dahin Eichter am Cassationshofe, zumEegierungskommissar aller eroberten Länder zwischen Maas undEhein, Ehein und Mosel und beauftragte ihn mit der neuen Ein-teilung und Eegierung derselben 3 ).
Am 4. Pluviösc VI (23. Januar 1798) erfolgte von Mainzaus, wohin Eudler (nach der Kapitulation der Festung am 30. De-zember 1797) seinen Sitz verlegt hatte, der grundlegende Beschluss.Danach wurden die genannten Gebiete in 4 Departements geteilt,
^Hüffer, Oestreich undPreussen, S. 471 ff. — Die französische Grenzesollte demnach von der Schweiz an dem Rheine folgen bis zur Mündung derNette zwischen Coblenz und Andernach, diesem Flusse entlang bis zurQuelle und von da über Kerpen (Canton Lissendorf), Blankenheim, Mar-magen an die Roer, dieser abwärts folgend, Düren und Jülich mit ein-begreifend, dann weiter über Erkelenz, Kaldenkirchen nach Venlo ander Maas laufen. So ist sie von Bonaparte im einzelnen festgesetztworden. Hüffer, S. 424 und 472.
2 ) Preussen versprach in der Übereinkunft vom 5. August 1796, derAbtretung des linken Rheinufers sich nicht zu widersetzen (Hüffer, S. 310).Württemberg schloss am 7. August und Baden am 22. August 1796 mitFrankreich förmlich Frieden. Beide traten darin ihre linksrheinischenBesitzungen an Frankreich ab. (Hüffer, S. 209.)
3 ) v. Daniels, VI. S. 454. Daselbst sind auch die für Rudier mass-gebenden Instruktionen abgedruckt.