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Die Karten von 1813 und 1818
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110. Statistik der preussischen Rheinprovinzen. Köln 1817.

111. Staats- und Adress-Handbuch des Herzogtums Nassau für das Jahr

1818. Wiesbaden, o. J.

112. Status modernus archidioccesis Coloniensis nimirum 1784. Hs. Köln,

erzb. Gen.-Vik.

113. v. Stramberg, Topographische Beschreibung des Cantons Rheinbach.

Coblenz 1816.

114. Tabelle der geistlichen Pensionisten im Bezirke des Camerarius und

Pastors J. A. Kilian in Maischeid, o. J. Hs. Bisch. Ordi-nariat zu Limburg.

115. Tabellarischer Bericht aller im Landkapitel Engers sich aufhaltenden

pensionierten Geistlichen. Vallendar 25. Januar 1810. Hs.Bisch. Ordinariat zu Limburg.

116. Trier, Statistisch-topographische, Beschreibung des Regierungsbezirks

Trier, o. J., doch wahrscheinlich v. J. 1819 od. 1820.

117. Topographische Beschreibung des Regierungsbezirks Trier.

Trier 1833.

118. Übersicht der Bodenfläche und Bevölkerung des preuss. Staates.

Aus den für das Jahr 1817 amtlich eingegangenen Nach-richten. Berlin 1819.

119. v. Viebahn, Statistik und Topographie des Regierungsbezirks Düssel-

dorf. 2 Teile. Düsseldorf 1836.

120. Wasserfall (Zentral-Verwalter), Historisch-statistisches Taschenbuch

für das Ruhr-Departement. Koblenz Jahr VIII.

121. Winkopp, Der Rheinische Bund. Eine Zeitschrift historisch-politisch-

statistisch-geographischen Inhalts. Frankfurt-M. 1808 ff.

Die meisten Quellenschriften aus fransösischer Zeit sind, wiemehrfach auch schon aus den Titeln hervorgeht, von Verwaltungs-beamten verfasst, welche die Verhältnisse der betreffenden Landesteilekannten und die besten Materialien zur Verfügung-hatten. Letzteresgilt auch von den Schriften, welche nicht von Verwaltungsbeamtender betreffenden Departements verfasst sind. Den angezogenen fran-zösischen Quellen ist daher im allgemeinen die Zuverlässigkeitbeizumessen, welche offizielle statistische Werke überhaupt haben.Ungenauigkeiten und Fehler im einzelnen sind niemals ausge-schlossen; unter den damaligen Verhältnissen sind manche leichterklärlich. Glücklicher Weise existieren über jedes der in Fragekommenden rheinischen Departements mehrere Quellen, sodass beider Rekonstruktion der französischen Gebietseinteilung stets eineVergleichung möglich war. Hierbei gelang es fast überall, unterHinzuziehung der preussischen Statistiken zu einem für das Jahr 1813gültigen Ergebnis zu kommen. In den Fällen, wo dies nicht mög-lich war, wurde, wie schon erwähnt, die Hülfe der Lokalbehörden