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Sanct Servatius oder wie das erste Reis in deutscher Zunge geimpft wurde : ein Beitrag zur Kenntnis des religiösen und literarischen Lebens in Deutschland im elften und zwölften Jahrhundert
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LXXI
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Die deutschen Servatiusgedichte des zwölften Jahrhunderts LXXI

stammt und daß der Verfertiger der Kompilation *ABCDGHR währendder Arbeit die in T fehlenden Stücke einschwärzte.

So hat sich uns aus rein geschichtlichen Erwägungen ergeben,daß der oberdeutsche Servatius in der Diözese Freising, also aufoberbayerischem Sprachgebiet entstanden sein muß und daß wir ihn, 5soweit unsere Kenntnisse reichen, in dem Chorherrenstift Indersdorflokalisieren müssen. Bis jetzt hatte man versucht, das Gedicht aufGrund rein sprachlicher Kriterien örtlich festzulegen. Die wesentlichsteStütze hierfür war die Reimuntersuchung. Aber ich hatte schon ge-legentlich meiner Untersuchung über die gereimte St. Afralegende 10(Analecta Germanica S. 107 f.) darauf hingewiesen, wie wenig verläßlichdas Reimkriterium ist. Weitere Erfahrungen auf diesem Gebiet habenmich in meiner Ansicht nur noch fester werden lassen. Auch dieLokalisierungen, die Zwierzina und Kraus dem Gedichte haben zuteilwerden lassen, sprechen nicht für die absolute Verläßlichkeit der 15Reimstatistik. Wenn man wie sie zwischen Oberpfälzisch und Schwä-bisch, zwischen Regensburg und Augsburg hin- und herpendelt, sogibt man eigentlich von vornherein zu, daß für jede feinere Unter-suchung dieses Kriterium versagt. Nach den Untersuchungen vonKraus und Zwierzina schien die Sprache des oberdeutschen Ser- 20vatius nur in geringen Dingen sich von der Reinbots von Dürne zuunterscheiden und man glaubte sich deshalb berechtigt den ober-deutschen Servatius da lokalisieren zu dürfen, wo Reinbots Georggeschrieben wurde. Reinbots Heimat war, wie meine Untersuchungdeutlich gezeigt hat (PBB. 35, 360 f.), die Oberpfalz. Er selbst schrieb 25in Wörth an der Donau.* Die Reimuntersuchung müßte also auchfür den oberdeutschen Servatius die Oberpfalz als Heimat ergeben.Aber wie wir gesehen haben, spricht die Geschichte in jeder Weisedagegen und das Reimkriterium hat so wieder einen schweren Stoßerlitten. Doch ich meine, man will das Gras wachsen hören, wenn 30man im zwölften Jahrhundert Schwäbisch im engeren Sinne und

* Man wird vielleicht von der Seite, der dies unangenehm ist, sich auf dasFehlen einer älteren Marktrechturkunde für Wörth a. d. Donau steifen. Dem gegen-über betone ich auf das entschiedendste, daß nach Lage der Dinge in diesem Falldie Marktrechtsfrage nicht entscheidend sein kann, weil hier die uns erhaltenen 35Quellen auf ein totes Geleise führen. Die übrigen für Reinbots Heimat beigebrachtenBeweise müßten erst durch gleichwertige historische entkräftet werden und das wirdnicht gelingen.