LXIV Einleitung. Zweites Kapitel
Diese Erklärung ist psychologisch und geschichtlich in jeder Weiseeinwandfrei.*
Kehren wir nach diesem quellengeschichtlichen Exkurs in dasMilieu, in dem der Verfasser arbeitete, zurück! Wir hatten gesehen,5 daß Indersdorf eine Sühnegründung war. Die geistlichen Herren, diedamals dort einzogen, waren Augustinerchorherren aus Marbach ge-wesen. Calixt II. hatte ein Kloster dieses Ordens dem Grafen Otto IV.zur Bedingung gemacht. Er hatte seine guten Gründe, weshalb ergerade sich für die Augustiner entschied. Der Orden sollte den Sinn
10 für geistlich-asketisches Leben heben und so beitragen helfen, dasgroße hierarchische Gebäude, welches die Päpste seit den TagenGregors VII. zielbewußt und mit bewunderungswürdiger Energie auf-zurichten strebten, auszubauen. Die Kurie begünstigte die reguliertenChorherren wegen ihrer Zentralisationspläne (vgl. A. Hauck, Kirchen-
15 geschichte Deutschlands 4, 340 f. O. Zöckler, Askese und Mönch-tum, 2 Frankfurt a. M. 1897 S. 354; 422 f. M. Heimbucher, Die Ordenund Kongregationen der kath. Kirche, Paderborn 2 2 , 1 f.) und siehaben das ganze zwölfte Jahrhundert hindurch das in sie gesetzteVertrauen der Päpste nicht getäuscht. Den Geist der Augustiner
20 Chorherren atmet auch das oberdeutsche Gedicht. Wir hatten ge-sehen, daß der oberdeutsche Verfasser im Gegensatz zu Veldeckedie primatale Binde- und Lösegewalt des hl. Servatius nicht anerkennt,sondern daß er ihn seine Schlüsselgewalt wie einen gewöhnlichenPriester im Sinne der Victoriner ausüben läßt. Daß nach Indersdorf
25 sehr bald victorinische Ideen, Gedanken des berühmtesten Chorherren-stiftes drangen, ist ganz t begreiflich. Klöster des gleichen Ordenshaben stets regen Verkehr miteinander unterhalten. Der älteste Inders-dorfer Bibliothekskatalog verzeichnet eine prefatio domini Hugoniset sie incipit : Magne sunt. Es ist der Clm. 7632, der Hugos De
30 sacramentis christianae fidei enthält und tatsächlich erst mit derPraefatio zum zweiten Buch Magnae sunt in scriptum sacris (MSL.176, 363) beginnt. Die Handschrift wird im Catal. codd. lat. Biblio-thecae regiae Monacensis III 3, 180 von W. Meyer ins dreizehnteJahrhundert gesetzt. Die Schriftzüge weisen aber noch in das zwölfte.
35 * Die fehlenden, höchstens 296 Verse können nicht mehr als den Schluß von
Kap. 54 und einen Epilog des Verfassers enthalten haben. Wahrscheinlich fehlenweniger Verse.