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Sanct Servatius oder wie das erste Reis in deutscher Zunge geimpft wurde : ein Beitrag zur Kenntnis des religiösen und literarischen Lebens in Deutschland im elften und zwölften Jahrhundert
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XXXVI
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XXXVI Einleitung. Zweites Kapitel

Gewicht auf die Schlüsselgewalt und deren instanzenmäßige Aus-übung legten. Daß hierdurch die Stellung der freier denkenden Theo-logen Rom gegenüber wesentlich erschwert wurde, war eine not-wendige Folge dieser politischen Parteinahme.5 Als heftigster Gegner der Schlüsselgewalt war Pierre Abelard er-standen. Das wichtigste, was er dagegen gesprochen hat, haben wirvielleicht nicht mehr. In seiner Ethica seil Scito te ipsum 26(MSL. 178, 673 C f.) bekämpft er auf das entschiedenste die päpst-lichen Ansprüche auf das Schlüsselamt Petri und erklärt die Binde-

io und Lösegewalt als eine nur dem Petrus und den von Christus aus-erwählten Aposteln verliehene (vgl. auch A. Gietl, Die SentenzenRolands, S. XXX und 269, 30), zu deren Ausübung nur noch dieberechtigt sind, die nach einem Ausspruch des Origines und ähn-lichen Äußerungen des Hieronymus und Gregor des Großen so leben,

i5 daß die Pforten der Hölle nichts gegen sie vermögen und auf ihnendie Kirche gebauet werden könne (MSL. 178, 675 A). Wenn aber diesezur Ausübung der Schlüsselgewalt befähigten Personen in der Aus-übung ihres Amtes einen Irrtum, eine Ungerechtigkeit begehen, sowäre es sündhaft anzunehmen, daß nun Gott diesen Irrtum billigen

20 und die durch die mangelnde discretio irrtümlich für gelöst oder ge-bunden erklärten Pönitenten, auch seinerseits für gelöst oder gebundenerklären würde. So haben de facto nach Abelard nur Petrus und die vonChristus erwählten Apostel die volle, nicht irrende Schlüsselgewalt inne.Es war bei der starken Opposition, die sich gegen die Abelardsche

25 Theologie geltend machte, zu erwarten, daß gerade diese seine An-sichten über die Schlüsselgewalt nicht unwidersprochen blieben. Abe-lards einflußreichste Gegner, die Victoriner, haben denn auch sicheingehend mit dem Schlüsselamt Petri beschäftigt: Hugo von St. Victorim sechsten Traktat seiner Summa Sententiarum Kap. 14 (MSL. 176,

so 152A f.) und Richard von St. Victor in einer eigenen Schrift: Depotestate ligandi et solvendi (MSL. 196, 1159 C f.). Sie legen nichtwie Abelard das Hauptgewicht auf die Persönlichkeit und den Lebens-wandel, durch die sich die Befähigung das Schltisselamt auszuübenergäbe, sondern auf das priesterliche Amt selbst. Sie halten also

35 die Schlüsselgewalt für eine zweifelsohne noch auf Erden existierendeund auszuübende Gewalt und verwerfen somit ihre Beschränkung aufdie auserwählten Apostel. Sie geben zwar zu, daß ein Priester als