Die lateinischen Servatiuslegenden bis Ende des zwölften Jahrhunderts XIII
opferndste Stütze Heinrichs gewesen. Hier hat der von allen Seitengehetzte und verfolgte Kaiser sein müdes Haupt hinlegen können,um zu sterben, und hier hat sein Leib die erste Ruhestätte gefunden,da ihm die Gegner eine andere nicht gönnten.
Aus der Diözese Lüttich und aus der Zeit der schwersten kirchen- 5politischen Kämpfe stammt auch diejenige Fassung der Servatius-legende, die für die Biographie des Heiligen seit dem zwölften Jahr-hundert maßgebend geworden ist. Es sind die in diesem Buche zumerstenmal vollständig herausgegebenen Gesta sancti Servatii. DiesenTitel überliefern zwar die Handschriften nicht, sie bezeichnen viel- 10mehr die einzelnen Teile der Gesta, als Vita, Translatio und Mira-cula und geben keine Gesamtüberschrift. Doch gehören diese Teil-überschriften selbst nicht dem Archetypus der Überlieferung an. AlsGesta wird das Werk in der Vita Severini ep. Coloniensis (BHL. 7647)bezeichnet;* denn wenn hier in ein und demselben Kapitel von dem 15Häretiker Euphrata (für Effrata!) und der Errettung der St. Stephans-kirche in Metz die Rede ist (s. ASS. Okt. X 57 A f.), so wird man diesesgesta nicht wie bei Herger 172, 51 auf BHL. 7613 zu beziehen haben,sondern eben auf die von uns herausgegebene Schrift. Die Gestafußen auf Hergers Servatiusabschnitt und sind, wie der Schluß zeigt, 20eine Parteischrift zugunsten Heinrichs IV. Die Zeit ihrer Abfassungläßt sich nicht genau bestimmen. Da sie nach dem Epilog (G. 145, 3 f.)zu Heinrichs Lebzeiten geschrieben sind, käme als Terminus ad quemhöchstens der Juli 1106 in Betracht. Aber wahrscheinlich sind dieGesta früher verfaßt. Eine genauere Begrenzung der Abfassungszeit f»wäre möglich, wenn Kapitel 58, in dem von Bischof Heinrich vonLüttich, als von einem Verstorbenen gesprochen wird, echt wäre. DerTerminus a quo würde dann der Todestag Heinrichs von Lüttichsein, der 31. Mai 1091.** Aber G. 134, 30 f. sind die Gründe an-geführt worden, welche dieses Kapitel und eine Reihe anderer als 30spätere Interpolationen verdächtig erscheinen lassen, und so kämedenn der Mai 1087 als Terminus a quo in Betracht wegen des Be-
* ASS. Oct. X 58 A 5. Servatii gesta commemorent. Wenn Veldecke Serv. II2926 f. von vita, miracula und translatio spricht, so beweist das nichts für dieUrsprünglichkeit dieser Überschriften. Unter Gesta eines Heiligen faßte man das ssLeben und die Wunder vor und nach dem Tode zusammen.
** Dies ist das besser beglaubigte Datum, und ich bitte daher unten 135,39 zuverbessern.