45 ( 6 ) so-Xanten, Mörß und Duißburg erfahren, und gesehen, daß durchalle diese Negociationes der Neben-Recess zu keiner Executionzu bringen, und daß sich dabey viel und mancherley Difficultä-ten und Schwürigkeiten ereigen wollen, beyden vor höchstged.Ihrer Churfürstl. Durchleucht und Fürstl. Durchleucht aber sowohl, als beyderseiths Dero Unterthanen zum höchsten darangelegen, daß auch diese Religions- und andere Geistl. Sachennicht weniger als der Haupt- und Erb-Recess zum Stande undseiner guter Richtigkeit dermahlen eins gebracht / und also diesesPuncts halber vor gemeldte Landen und Unterthanen ohne Un-terscheidt der Religion in guter Ruhe, Friede und Sicherheitgesetzet/ auch das hoch-nöthige Freund-Vetterliche Vertrauenzwischen beyderseiths Herrschafften je mehr befestiget werde. Sehaben so wohl höchstged. Ihre Churfürstl. Durchleucht als auchIhre Fürstliche Durchleucht zu solchem Ende Dero respectiveGeheime und andere Räthe mit gnugsamber Instruction undVollmacht nacher Bielefeld abgeschickt, welche dan endlich nachvorhergangner vielfältiger Examination und beschwerlicherlangwieriger Handlung sich wegen der Religion und GeistlichenSachen, und wie es damit forthin zu immerwehrenden Zeitenin vorher geuandten Gülich-Clevisch-Berg-Marck- und Ra-vensbergischen Landen zu halten, biß auff erfolgende gnädigsteRatification in den Pausch, und durch den Bogen mehrentheilevergleichen: das Ubrige ist an höchstged. Ihrer ChurfürstlichenDurchleucht Hoff zu Cöllen an der Spree mit des Herren Pfaltz-Graffen Fürstl. Durchleucht Gevollmöchtigten Geheimben RahtDieterich Althet, Henrichen Stratman völlig abgethan,und die gantze Sache folgender Gestalt geschlossen.ARTI.
Druckschrift
Religions-Vergleich Welcher zwischen ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, ... Und Dem ... Herren Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Uber Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumben Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravensberg respectivè am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Julii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
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