welche man der höchsten Gewalt widmete. Mit Kniebeugung wurden dieSpeisen, von denen sie essen sollte, auf die Tafel gesetzt, auch wenn sie nichtzugegen war. Die Kniee beugend ward man ihr vorgestellt.Zwischen einer Fürstin, wie diese war, und ihrem Parlament konnte es anmannigfaltigen Streitigkeiten nicht fehlen. Die Kommunen nahmen das Pri-vilegium unbedingter Redefreiheit in Anspruch und bestritten in wiederholtemAnlauf die Mißbräuche, die noch in der bischöflichen Kirche übriggebliebenseien, die lästigen Monopolien, welche einzelnen Begünstigten zugute kamen.Die Königin ließ die Mitglieder des Unterhauses wegen mißliebiger Äuße-rungen verhaften: sie warnte dieselben, sich nicht in die Sachen der Kirche,selbst nicht in die des Staates zu mischen, und erklärte es für ihre Prärogative,nach ihrem Belieben das Parlament zu berufen und zu entlassen, dessen Be-schlüsse zu genehmigen oder zu verwerfen. Dabei hat sie aber doch auch wiedernicht verhehlt, sie müsse auch in bezug auf die wichtigsten Staatsangelegen-heiten auf die Stimmung der beiden Häuser Rücksicht nehmen: so sehr mansie lieben möge, so seien doch die Gemüter leicht beweglich und nicht durch-aus zuverlässig. In den Formen befleißigte sich das Parlament des Ausdrucksder Hingebung, welche die Königin als Fürstin und Frau verlangte, diesesuchte Handlungen wieder gutzumachen, durch welche die Versammlungeinmal beleidigt worden war, für Beschwerden, zum Beispiel über die Mono-polien, hat sie als für heilsame Erinnerungen sogar gedankt. Ein französischerGesandter bemerkt im Jahre 1596, das Parlament habe vor alters eine großeAutorität gehabt, jetzt tue es alles, was die Königin wünsche. Ein anderer,der im Jahre 1597 anlangte, ist nicht allein erstaunt über das imponierendeÄußere, sondern auch über den Umfang der Rechte des Parlaments. Hier,sagt er, werden die großen Angelegenheiten verhandelt, Krieg und Friede,Gesetze, die allgemeinen Bedürfnisse und ihre Erledigung. Das eine ist viel-leicht so wahr wie das andere. Die Erklärung des Widerspruchs liegt darin,daß Königin und Parlament in den allgemeinen Verhältnissen des Landesund der Welt Verbündete waren. Die Königin hätte, es ist an sich einleuchtend,ohne das Parlament nicht regieren können: von Anfang ihrer Regierung anhat sie sich in den wichtigsten Angelegenheiten auf dasselbe gestützt; abereine einfache Betrachtung lehrt, wieviel hinwieder das Parlament eben seinerHerbeiziehung zu den großen Fragen, welche die Königin für ratsam hielt,verdankte. Untersuchung der gegenseitigen Rechte und ihrer Grenzen ver-mied man noch und konnte man vermeiden. Und überdies hütete sich Elisa-beth, ihrem Parlamente mit Geldforderungen beschwerlich zu fallen. Sie ist oftwegen ihrer Sparsamkeit, die zuweilen in den Geschäften unangenehm wurde,getadelt worden: wie in den meisten Fällen, Natur und Politik wirkten auchhier zusammen. Daß sie sich immer bei Gelde hielt und wohl einmal imstandewar, eine angebotene Bewilligung abzulehnen, gab ihrer Verwaltung eine Un-abhängigkeit von den momentanen Stimmungen des Parlamentes, die zuihrem ganzen Wesen gehörte und ohne dies leicht hätte verloren gehenkönnen. — —■
Wie tritt das persönliche Moment in dieser Staatsverwaltung noch einmalso überwiegend hervor! Wie die eigene Sache der Königin die allgemeine ist,
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