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3 (1926) Die Neuzeit im deutschen Bereich
Entstehung
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kungen der kaiserlichen Gewalt enthalten, aber nur zum Vorteil einer herr-schenden Aristokratie, der Landesfürsten, niemals im Interesse der ganzenNation und der allgemeinen Freiheit. England hat seine Magna Charta, seineBill of rights, seine Habeas-Corpus-Akte, in denen nicht bloß den großenBaronen, sondern allen Klassen des Volkes Rechte eingeräumt und Bürg-schaften verliehen werden. Die Gesetze und Verträge dagegen, auf denen unseröffentliches Recht sich auferbaut hat, haben insgesamt einen ausschließlicharistokratischen und partikularistischen Charakter, von jenen Zugeständnissenan, welche die fränkischen und hohenstaufischen Kaiser den großen Reichs-vasallen in bezug auf die Erblichkeit ihrer Lehen machten, wodurch sie dieÜbertragung der reellen Macht aus dem Mittelpunkte des Reichs in die ein-zelnen Landesfürstentümer anbahnten, von jenen Verordnungen des zweitenFriedrich an, welcher das emporstrebende Bürgertum der fürstlichen Aristo-kratie unter die Füße zu werfen versuchte, von jener Goldenen Bulle an, worindie Selbstherrlichkeit der erblichen Landesherrn und ihr faktisches Überge-wicht über das Wahlkaisertum vollends befestigt und als unantastbares Rechthingestellt ward, von jenen Wormser Beschlüssen an, in denen die nun schonin anerkannter Macht bestehende Fürstenrepublik, zur Erhaltung des gänzlichauseinanderfallenden Reichs, eine von ihr allein ausgehende Rechtsordnung,mit beinahe völliger Beseitigung der oberherrlichen Autorität des Kaisers, zubegründen unternahm bis herab zu dem Westfälischen Frieden, welcher diePreisgebung der nationalen Einheit und die Ausbildung der nach innen undaußen beinahe unumschränkten Fürstensouveränität vollendete. (Karl Bieder-mann, Deutschland im achtzehnten Jahrhundert, 1854/1880.)

STILLEBEN AN DEN FÜRSTENHÖFEN

Das Aussehen der Fürstenhöfe hat sich in diesen Jahren gegen Luthers Zeitsehr verändert. Mit der wilden Unruhe und den Lastern des Mittelalters scheintden Fürsten auch der Unternehmungsgeist und politische Sinn geschwunden,zumeist bei den Protestanten. Die lateinische Schule und theologische Zuchtsteigerte den Landesherrn ihr Pflichtgefühl und brachte größere Ordnungin Ehe und Hofhalt, aber sie gab ihnen auch ein merkwürdig spießbürgerlichesWesen. Zwischen den Häuptern der Hohenzollern, Wettiner, Hessen, Meck-lenburger, Pommern, Württemberger, Pfälzer ist in dieser Zeit große Familien-ähnlichkeit. Ja, die Habsburger zeigen dieselbe Wandlung. Dieselbe Zeit,welche die deutschen Fürsten in Wahrheit zu großen Herren machte undnicht wenigen die Eigenschaften guter Landesväter verlieh, verminderteauch ihr Interesse am Reich und ihre Fähigkeit, die verzweifelte Lage desdeutschen Volkes zu begreifen.

Seit der Abdankung Karls V. war ein lustiges Leben nicht nur beim kaiser-lichen Hofe, auch bei den größeren Reichsfürsten, vor andern in Kursachsen,Bayern, Württemberg und der Pfalz. Außer den großen Jagden und Trink-gelagen waren weitläufige Hoffeste, Maskeraden, Reiterübungen, Preisschießenmodisch geworden, zumal bei Krönungen, Vermählungen, Kindtaufen, vor-nehmen Besuchen. Die alten Turniere freilich wurden Scheingefechte, schöne

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